(Räuberische) Erpressung, §§ 253, 255 StGB Flashcards
Gewalt
Gewalt ist jede körperliche Kraftentfaltung, durch die körperlich wirkender (physischer) Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes ausgeübt wird.
empfindliches Übel
Jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten oder Zufügung von Nachteilen, sofern der drohende Verlust oder zu befürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.
Bereicherungsabsicht
Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögenvorteil zu verschaffen.
Stoffgleichheit
Der erstrebte Vermögensvorteil muss das genaue Spiegelbild des eingetretenen Vermögensschadens sein.
Unmittelbarkeit
Der erstrebte Vermögensvorteil muss unmittelbare Folge der abgenötigten Handlung sein.
Er darf nicht von einem weiteren deliktischen Akt des Täters abhängig sein.
Rechtswidrigkeit des Vorteils
Der Täter darf keinen zivilrechtlichen Anspruch auf den verlangten Vermögenswert besitzen.