Vermisstenanzeige Flashcards
1
Q
- Wann gilt eine Person gem. PDV 389 zf 2.1 als vermisst?
A
- Personen gelten als vermisst, wenn sie ihren
a) gewohnten Lebenskreis verlassen haben,
b) ihr Aufenthalt unbekannt ist
c) u. eine Gefahr für Leben o. körperl. Unversehrtheit angenommen werden kann (bei Kinder, kranke Menschen etc.)
2
Q
- Bei welchen Personen muss eines der Kriterien für das Vermisstsein nicht nachgewiesen werden, sondern gilt von vornherein als gegeben? Welches Kriterium ist das und warum?
A
- bei Minderjährigen
> besteht latente Gefahr für geistige/körperliche Entwicklung
> je jünger das Kind, desto größer die Gefahr für Leib o. Leben
> bei normal entwickelten Minderjährigen mindert sich Gefahr mit Annäherung an Volljährigkeit - Betreute
> können auch Volljährige sein, die aufgrund einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz o. teilweise nicht besorgen können
> Betreuer wird vom Gericht bestellt
3
Q
- Nennen sie polizeiliche MN, die geboten sein können, wenn eine Person vermisst wird!
A
- Beschaffung aktueller Lichtbilder
- Nachfrage in Krankenhäusern, benachbarte Polizeibehörden, Taxizentralen, Hilfsdienste etc
- Ermittlungen im persönlichen Bereich (genauer Zeitplan der letzten Stunde/Tage nötig, Durchsuchung Wohnung/Zimmer, bei Kleinkindern überall suchen! z.B. Waschmaschine)
- Handyortung, Internetrecherche (Standortermittlungen in soz. Netzwerken)
4
Q
Benennen/erläutern sie die Standardversionen, die bei der Bearbeitung von Vermisstenfällen zu bedenken sind!
A
- Freiwilliges Verlassen des gewohnten Lebenskreises
> Konfliktsituation im Lebensbereich mit Trennungswunsch
> Gravierender Eingriff in die gewohnten Lebensumstände (z.B. Scheidung)
> Angst vor Strafe u. der Konsequenz
> Flucht vor Verantwortung in Schule, Familie, Arbeit etc.
Merkmale: Fehlen pers. Gegenstände (Bargeld, Kleidung etc., erkennbare Vorbereitungshandlungen (Kontaktbewegungen etc.)
2. Freitodabsicht > Abschiedsbrief, Bilder, Tonbänder etc. > Äußerungen gegenüber Dritten > Depressionen, Wahnvorstellungen etc. Merkmale: Ordnung wichtiger Papiere, bereitgestellte Wertgegenstände, Testament sowie vorangegangene Suizidversuche
- Hilflose Lage/Unfall/natürlicher Tod
> Unerklärbarkeit des Verlassens des Lebensbereiches
> Hinweis auf selbst bestimmtes Verlassen mit Absicht der baldigen Rückkehr
Merkmale: geschwächter körperl. Zustand, risikobehaftete Tätigkeit/Hobby - Ausreißer/Streuner/Vagabundierer
> Konflikt im familiären Bereich, Schule o. Ausbildung
> psychosoziale Fehlentwicklungen wie Drogen-, Alkoholsucht
> Zugehörigkeit Jugendbanden- oder Gruppen
Merkmale: Mitnahme persönlicher Gegenstände, Vorfinden entsprechender Erklärungen (z.B. Brief) - Opfer einer Straftat
> Abgängigkeit spricht gegen die Persönlichkeitsstruktur
> würde einen längeren Aufenthalt sofort melden
> Verlassen steht im Widerspruch zur familiären Situation
Mögl. Merkmale: Vermisster zuletzt an ungewöhnlichen Orten, mit ungewöhnlichen Personen gesehen, Anzeigenerstattung durch Freunde, Bekannte etc.