Beweislehre Flashcards

1
Q
  1. Erläutern sie die Begriffe “Beweis/Tatsachen/Erfahrungssätze”!
A
  • Tatsachen sind konkrete Umstände, Geschehnisse u. Zustände u. können der Vergangenheit u. Gegenwart angehören
    (Beurteilung u. Wertung = keine Tatsachen!!!)
  • Erfahrungssätze sind Regeln, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse o. allgemeine Lebenserfahrungen stützen
    (Unterscheidung zwischen absoluten u. relativen Erfahrungssätzen)
Absoulute = DNA, Haare, Fingerabdrücke
Relative = Alkohol (jeder reagiert anders drauf)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q
  1. Was bedeutet der Begriff “beweisen” im juristischen Sinne?
A
  • dem beurteilenden Gericht einen SV so darzulegen, dass ein vernünftiger Zweifel an dem angenommenen Tatgeschehen nicht möglich ist.

(Beweisen = Aufgabe der Prozessbeteiligten, also Verteidiger, Staatsanwaltschaft)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q
  1. Was ist ein Beweismittel?
A

Beweismittel ist das Mittel zum Nachweis von Tatsachen und Erfahrungssätzen, die für das Gericht in seiner Entscheidungsfindung bestimmend sind.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q
  1. Nennen/erläutern sie die ihnen bekannten Beweisarten!
A
  • Personalbeweis (subjektives BM)
    > Beweismittel hier ist der Mensch, wird durch Vernehmung erhoben (Beschuldigter, Zeugen, Auskunftspersonen, mündlich vortragende Sachverständige)
    > Zeugenbeweis = einer der wichtigsten BM der StPO!
  • Sachbeweis (objektives BM)
    > ihm wurden folgende BM zugeordnet
    1. Augenschein 86 StPO
    2. Urkunde 249 StPO
    > auf materielle Spuren/Gegenstände gestützte Beweisführung
    > Gegenstand des Sachbeweises = meist Indizien!
    (Gegenstände 94, 103 StPO, Tatsachen 81a StPO, Atemalkohol 24a StVG)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q
  1. Nennen/erläutern sie die ihnen bekannten Beweismittel!
A
  • Bei Personalbeweis:
    > Zeuge = ist jeder, gegen den sich das Verfahren nicht richtet (Tatzeuge, Ergänzungszeuge, Geschädigte/Verletzte, Sachverständiger Zeuge, Leumundszeuge)
    > Beschuldigter = Person, gegen den ein AV einer Straftat 152 II StPO besteht u. mindestens eine gezielte strafprozessuale MN durchgeführt wird o. gegen sie aufgrund einer Anzeige ermittelt wird (160 StPO)
  • Bei Sachbeweis:
    (1. BM) > Augenschein (86 StPO) = sinnliche Wahrnehmung einer Person zur Feststellung von Tatsachen. (also Richter o. beauftragter Dritter macht sich Eindruck von der Sache wie z.B. Existenz eines Menschen o. Beschaffenheit einer Sache, Verhalten eines Menschen usw.)

(2.BM) > Urkunde (249 StPO) = Schriftstücke aller Art, die eine gedankliche Erklärung verkörpern,
Jedes in deutscher Sprache verlesbare Schriftstück (Immer, wenn Inhalt bedeutsam für Tat ist!)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q
  1. Der Personalbeweis ist ein subjektives Beweismittel. Welche individuellen Faktoren sind daher bei der Aufnahme des Personalbeweises zu berücksichtigen?
A
Zu berücksichtigen sind
> Wahrnehmungspotenziale
> Verarbeitungskapazitäten
> Merkfähigkeiten
> Reproduktionsmöglichkeiten
> Sprach- und Ausdrucksfähigkeit
> Kommunikationspotenziale
...
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q
  1. Erläutern sie den Begriff “Zeuge”!
A
  • ist jeder gegen aich das Verfahren nicht richtet

> Zeugen sollen Aussagen über Tatsachen machen, die sie selbst erlebt o. sinnlich wahrgenommen haben
kann jede natürliche Person sein, soweit sie zur Wahrheitsfindung (Aufklärung) beitragen kann u. sich genügend verständlich machen kann

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q
  1. Ist die soziale Stellung des Zeugen von Belang? Erläutern sie ihre Antwort!
A

Nein, der Beweiswert hängt nicht von der Stellung der Person ab, sondern vom persönlichen Gesamteindruck. Zeuge kann also jede natürliche Person sein, solange sie zurechnungsfähig ist, einen gewissen IQ hat und zur Aufklärung des SV beitragen kann.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q
  1. Nennen/erläutern sie die Zeugenarten! Grenzen sie die Begriffe Sachverständiger u. sachverständiger Zeuge voneinander ab!
A
  1. Tatzeuge = Wahrnehmungen direkt zum Tathergang
  2. Ergänzungszeuge = kann Angaben über Umstände machen, die außerhalb des eigentlichen Tathergangs liegen (Flucht, Annäherung…)
  3. Geschädigte/Verletzte = klassische Zeugen, nehmen Sonderstellung ein
  4. Sachverständiger Zeuge (85 StPO) = Zeuge, der auf einem Sachgebiet ZUFÄLLIG besondere Sachkunde besitz
    > Sachverständiger = wer besondere Sachkunde besitzt und extra BESTELLT wird, um Tatsachen auszuwerten u. richtige Schlüsse zu ziehen
  5. Leumundszeuge = kann Angaben zum Leumund (Ruf, Ansehen) des Beschuldigten machen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q
  1. Was ist ein Sachverständiger? Was sind Aufgaben eines Sachverständigen?
A

Ein Sachverständiger hat eine besondere Sachkunde in einem Gebiet, welches für die Tataufklärung von Bedeutung sein könnte. Dieser wird dann bestellt um gegebene Tatsachen auszuwerten u. daraus richtige Schlüsse zu ziehen.

Aufgaben:

  • Feststellen von Tatsachen, die nur mittels besonderer Sachkunde feststellbar sind
  • Vornahmen spezieller Verrichtungen (z.B. Entnahmen von Blutproben durch Arzt)
  • DNS-Gutachten, kraftfahrzeugtechnisches Gutachten, rechtsmedizinisches Gutachten, psychiatrisches Gutachten usw.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q
  1. Was ist ein direkter/indirekter Beweis?
A
  • direkter Beweis = eine beweiserhebliche Tatsache, die unmittelbar auf den zu beweisenden Sachverhalt hindeutet.
    (z. B. Leichen da u. da vergraben)
  • indirekter Beweis = ein Beweis durch Schlussfolgerung. Hier muss o. wird durch eine mittelbare Tatsache o. ein Indiz Rückschlüsse auf eine entscheidungserhebliche Tatsache getroffen wir z.B. Tathergang, Täter, Flucht des Täters etc.)
    (z. B. Erde locker = Indiz für gebuddelt = Indiz für Leiche)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q
  1. Erläutern sie die Grundsätze der Beweisführung!
A
G = Gründlichkeit
R = Rechtmäßigkeit
A = Allseitigkeit (be- und entlastend)
V = Vorschriftsmäßigkeit
E = Eindeutigkeit
U = Unvoreingenommenheit
R = Richtigkeit 

[GRAVEUR]

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q
  1. Nennen u. erläutern sie die strafprozessualen Beweiserhebungsverbote u. Beweisverwertungsverbote!
A

• Beweiserhebungsverbote

  • Beweisthemenverbote = bestimmte Theme wie z.B. gelöschte Straftaten, Aufzeichnungen aus privater Lebensgestaltung sind verboten!
  • Beweismittelverbote = bestimmte Beweismittel sind unzulässig wie z.B. Aussagen von aussageverweigerungsberechtigten Personen, die davon Gebrauch machen
  • Beweismethodenversuche = größte Gruppen der Erhebungsverbote ( zum Teil in 136a StPO aufgelistet) z.B. durch Täuschung, Ermüdung, Verabreichung von Mitteln, Versprechen von Vorteilen

• Beweisverwertungsverbote

  • absolute Beweisv. = durch Verstoß gegen Beweiserhebungsverbot dürfen diese Beweise auch nicht verwendet werden! (136 III StPO)
    > gilt auch für Anwendung unerlaubter Vernehmungsmethoden (Hypnose, Fangfragen etc.)&raquo_space; GESETZLICH NORMIERT!!!
  • relative Beweisv. = Einzelfallentscheidung ob verwertbar oder nicht, gegen Verstoß des Schweigerechts nach 136 StPO, oder gezielt ein verdeckter Ermittler als Mithäftling einem Häftling geschleust wird (wegen einzigen Ansprechpartner durch Näheverhältnis für Häftling)&raquo_space; GESETZLICH NICHT NORMIERT deswegen EINZELFALLPRÜFUNG

> > 261 StPO freie Beweiswürdigung für Richter, Trz. Grundrechte des Bürgers beachten!!!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q
  1. Was versteht man unter der ärztlichen Schweigepflicht? Wer kann den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden? Wie verhält es sich damit nach dem Tod des Geheimnisinhabers?
A

Der Arzt hat über alles was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut wurde (auch Röntgenaufnahmen, Aufzeichnungen, Mitteilung des Patienten) zu schweigen, auch über den Tod des Patienten hinaus (203, 205 StGB)
> nur der Geschädigte kann den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden!!! (Keine Erben, keine Angehörigen!)

(behandelnde Ärzte nur gegenüber dem Leichenschauarzt zur Auskunft über mögliche Todesursache verpflichtet)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly