Grundlagen/Einführung Flashcards
1
Q
- Definieren (und erläutern) sie die Begriffe Kriminalistik u. Kriminalität!
A
(Defi) - Die KRIMINALISTIK ist die Wissenschaft von den • strategischen, • taktischen und • technischen Mitteln u. Methoden zur • Aufdeckung • Aufklärung/Untersuchung und • Verhütung von Straftaten.
- Strategie = der große Plan über allem (Gesamtheit aller pol. MN)
- Taktik = kurz- bis mittelfristiges Handeln
- Aufdeckung = aus der Latenz holen
- Aufklärung (Untersuchung) = Schaffung gerichtsfester Beweise, Überführen des Täters auf Grundlage gesetzl. Bestimmungen
- Verhütung = Prävention (von Straftaten)
(Defi) - KRIMINALITÄT ist die Summe aller Straftaten, definiert
• in Bezug auf einen Zeitraum,
• einen geografischen abgegrenzten Raum
• zugeschrieben bestimmten Bevölkerungsgruppen oder
• geordnet nach Delikten u. Deliktsgruppen
2
Q
- Was sind die Aufgaben der Kriminalistik?
A
- Repressive u. präventive Bekämpfung von Straftaten!
1. Aufdeckung von Straftaten
2. Ermittlung von Tatverdächtigen u. Beweis der Täterschaft
3. Suche, Sicherung u. Untersuchung von Spuren zur Schaffung gerichtsfester Beweismittel
4. Fahndung nach Personen u. Sachen
5. Vorbeugung/Verhinderung neuer Straftaten
3
Q
- Definieren sie den Begriff Verbrechen im kriminalistischen Sinne u. grenzen sie diesen zum Verbrechensbegriff im juristischen Sinne ab!
A
Kriminalistische Defi = umfasst alle mit einer Kriminalstrafe bedrohten rechtswidrigen Taten, also Verbrechen u. Vergehen.
> Unterscheidung zur jur. Verbrechensdefi ist, dass juristische in Verbrechen u. Vergehen unterscheidet u. krim. Verbrechensdefi Verbrechen und Vergehen zusammenfasst!
4
Q
- Welche forensischen Wissenschaften sind ihnen bekannt? Benennen u. erläutern sie diese kurz!
A
- Forensische Psychologie
• behandelt menschliches Verhalten u. Motivsuche im Zusammenhang mit Straftaten. (Nachvollziehen warum Mensch so gehandelt hat) - Forensische Psychiatrie
• behandelt die psychich bedingte strafrechtliche Schuld u. Zurechnungsfähigkeit von Tätern. (Erstellung forensisch-psychiatrisches Gutachten) - Rechtsmedizin (“forensische Medizin”/”Gerichtsmedizin”)
• behandelt medizinische Kenntnisse u. Methoden zur Klärung rechtserheblicher Sachverhalte.
(z.B. Begutachtung Verletzungen u. Feststellung von Hinweisen zum Tatablauf)
5
Q
- Mit welchen Aufgaben beschäftigt sich die Rechtsmedizin?
A
- Begutachtung von Verletzungen bei Geschädigten u. Beschuldigten
- Feststellung von Hinweisen zum Tatablauf
- Feststellung der Todesursache
- IDF unbekannter Täter
- Altersbestimmungen am Lebenden u. Toten
- Identifizierung von Tatwekrzeugen
- BAK-toxikologische Gutachten