Kriminalistik Einführung Flashcards
Gegenstand der Kriminalistik
sind die
- Gesetzmäßigkeiten u. Erscheinungen des Entstehens von Informationen (Beweisen) bei der Begehung von kriminalistisch relevanten Ereignissen sowie
- die Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- und Beweiszwecke
Aufgabe der Kriminalistik
Repressive u. präventive Bekämpfung von Straftaten
- Aufdeckung von Straftaten (aus der Latenz holen)
- Ermittlung von Tatverdächtigen und Beweis der Täterschaft
- Suche, Sicherung u. Untersuchung von Spuren zur Schaffung gerichtsfester Beweismittel
- Fahndung nach Personen und Sachen
- Vorbeugung/Verhinderung neuer Straftaten
Strategie
Strategie ist der “große Plan über allem” oder das “grundsätzliche Muster der Handlungen”
- Dieser Plan kann dabei • eine Vision oder • Mission (Wirtschaft), • eine Mehrheit oder Macht (Politik) oder auch ein • militärisches Ziel definieren
> > Kriminalstrategie= Gesamtheit aller polizeilichen Maßnahmen des längerfristigen, planmäßigen u. koordinierten Zusammenwirkens polizeilicher u. außerpolizeilicher Kräfte. Ziel ist die Verwirklichung der Ziele der Kriminalpolitik (wirksame Verbrechensbekämpfung)
Kriminalität
Ist die Summe aller Straftaten, definiert
• in Bezug auf einen Zeitraum,
• einen geografisch abgegrenzten Raum
• zugeschrieben bestimmten Bevölkerungsgruppen oder
• geordnet nach Delikten und Deliktsgruppen (z.B
bestimmte Gruppenkriminalität)
Kriminalwissenschaften
Juristische Kriminalwissenschaften= Strafrechtswissenschaften, Strafprozessrechtswissenschaften
Nichtjuristische Kriminalwissenschaften= Kriminalistik, Kriminologie, Forensische Wissenschaften
> > All das zusammen= KRIMINALPOLITIK (Gesamtheit aller staatlichen MN zur Bekämpfung von Kriminalität)
Strafrechtswissenschaften, Strafprozessrechtswissenschaften
Strafrechtswissenschaften=
- leiten aus Erkenntnissen der Kriminalistik Gesetzesänderungen ab
- neue Arten von Straftaten und Begehungsweisen (z.B. Computerkriminalität, Veränderung Waffenrechts etc.)
Strafprozessrechtswissenschaften=
- leiten aus den Erkenntnissen der Kriminalistik neue Normen zur Methodik bei der Verfolgung von Straftaten ab
- z.B. DNA-Identitätsfeststellung, Telefonüberwachung u.a.
Kriminalistik > Teilgebiete
- Allg. Theorie und Methodologie (ATM)
- Kriminaltaktik
- Kriminaltechnik
- Spezielle Kriminalistik
Allg. Theorie und Methodologie (ATM)
- ist die Gesamtheit der von der Kriminalistik selbst entwickelten oder von anderen Wissenschaften übernommenen allgemeinen Theorien und Methoden.
> Erkenntnistheorie > Widerspiegelungstheorie (objektiv u. subjektov) > Identifizierungstheorie > Expertisentheorie > Verdachtslehre > Beweislehre > Versionsbildung > Latenzforschung
Kriminaltaktik
- ist die Lehre von den allgemeinen kriminalistischen Methoden und Mitteln sowie deren Anwendung zur effektiven Verbrechensbekämpfung
- Aufdeckung,
- Aufklärung
- und Verhütung von Straftaten
Kriminaltaktik
Zweckmäßig: geeignete und effektive Ermittlungshandlungen einschl. strafprozessualer MN (z.B. erster Angruff, Durchsuchung, Festnahme, Beschlagnahme, Fahndung) sowie deren zweckgerichtete Rang- und Reihenfolge, Koordination der Kräfte und Auswahl der geeigneten FEM
Rechtmäßig: Wahrung von Grundrechten, Eingriff nur bei Ermächtigung (StPO), Beweissicherungs, und -verwertungs-verbote
Methoden: Analyse und Synthese, Beobachtung Besichtigung, Befragung, Vernehmung etc.
Gesamtziel: Überführung von Tätern (mit zumindest hinreichender Wahrscheinlichkeit) und Schaffung gerichtsfester Beweise
Kriminaltechnik
Ist die Gesamtheit der naturwissenschaftlichen und technischen Mittel und Methoden • zur Suche • Sicherung und • Untersuchung von Spuren und Sachbeweisen
Ziel= die Gewinnung bzw. Erschließung von naturwissenschaftlich-technischen Informationen, die für das Strafverfahren von Bedeutung sind und die Begutatchtung bzw. Beantwortung von Fragestellungen mit an Sicherheit grenzender oder mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit.
Kriminaltechnik Aufgaben
- Identifizierung von Personen, Spurenverursachern, Sachen u. Substanzen
- Rekonstruktion von Tatabläufen
- Experimente zur Möglichkeit/Unmöglichkeit eines bestimmten Geschehens
- Dokumentation von komplexen Tatorten
- operative Auswertung/Sachverständigengutachten zu Spuren
- technische Prävention
(Weiteres im Skript)
Forensische Wissenschaften
- forensische Psychologie:
Lehre von den Formen u. Gesetzmäßigkeiten menschlichen Verhaltens und der Motivsuche im Zusammenhang mit Straftaten - forensische Psychiatrie:
Lehre von der psychisch bedingten strafrechtlichen Schuld- und Zurechnungsfähigkeit - Rechtsmedizin (“forensische Medizin”/”Gerichtsmedizin”):
Lehre von der Anwendung medizinischer Kenntnisse und Methoden zur Klärung rechtserheblicher Sachverhalte - Sozial- und Kommunikationswissenschaften u.a.
Kriminologie
Ist die geordnete Gesamtheit des Erfahrungswissens über das Verbrechen, den Rechtsbrecher, die negativ sozialen Auffälligkeiten und über die Kontrolle dieses Verhaltens. Ihr Wissensgebiet lässt sich mit den drei Grundbegriffen Verbrechen, Verbrecher und Verbrechenskontrolle treffend kennzeichnen. Ihnen sind auch Opferbelange und Verbrechensverhütung zugeordnet.
> Phänomenologie (Lehre von den Erscheinungsformen)
Ätiologie (Lehre von den Ursachen)
Viktimologie (Lehre vom Opfer)
Pönologie (Lehre von den Strafen und deren Wirkung)
Dunkelfeldforschung
u.a.