Strafanzeige Flashcards

1
Q
  1. Definieren sie den Begriff Strafanzeige!
A

Die Strafanzeige ist

  • die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes,
  • die Mitteilung des Verdachts eines solchen,
  • die Beschuldigung einer bestimmten Person

an die in der StPO genannten Strafverfolgungsbehörden

a) Staatsanwaltschaft
b) Polizei
c) Amtsgericht

> Strafanzeige auch das Ergebnis der durch die Strafverfolgungsbehörde von amts wegen vorgenommenen Prüfung eines Verdachts auf Strafbarkeit eines Sachverhaltes und/oder Täterschaft einer Person.
(einfach gesagt: Anzeige von amts wegen durch Polizei selbst)

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2
Q
  1. Welche Sonderfälle der Anzeige kennen sie?
A
  • Vermisstenanzeige
    (Mitteilung über Vermisstsein einer Person, ohne dass Straftatverdacht besteht)
  • Nichtnatürlicher Tod/unbekannter Toter ohne Straftatverdacht
    (bei Auffinden = Anzeigepflicht ggü. StA gem. 159 StPO)
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3
Q
  1. Wer hat das Recht eine Anzeige zu erstatten?
A
  • JEDERMANN hat ein Anzeigerecht!
    (Jeder Bürger gem. 158 StPO)
    > Alter u. Anzeigetüchtigkeit sind unwichtig (Kinder, geistig behinderte)
    > Anzeigeerstatter muss nicht unmittelbar betroffen sein
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4
Q
  1. Hat der Bürger eine generelle Anzeigepflicht? Erläutern sie ihre Antwort!
A

Der Bürger hat das Recht zur Anzeigenerstattung, aber keine generelle Anzeigepflicht.
> Ausnahme = 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten), 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung - kann strafbar sein)

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5
Q
  1. Erläutern sie in welchen Fällen der Polizeibeamte innerdienstlich u. außerdienstlich zur Anzeigenerstattung verspflichtet ist!
A
  • Innerdienstlich = Anzeige bei dienstlich zur Kenntnis gelangter Straftaten (Legalitätsprinzip)
    > bei vagen Verdachtsgründen = rechtliche Verdachtsaufklärungspflicht (sonst Strafvereitelung im Amt 258a StGB)
  • Außerdienstlich = keine uneingeschränkte Verpflichtung außerdienstlich u. privat bekannt gewordene Straftaten anzuzeigen
    » Anzeigepflicht = wenn nach Art u. Schwere der Tat die öffentlich Sicherheit in besonderem Maß berührt ist.

[• Verbrechenstatbestände = Immer
• Vergehenstatbestände = Einzelfallprüfung
• Im Zweifel = Anzeige schreiben]

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6
Q
  1. Bei welchen Behörden/Institutionen kann eine Strafanzeige erstattet werden?
A
- Strafanzeigen können nach 158 I StPO bei
> StA
> Polizei
> Amtsgerichten
erstattet werden. 

(sachl. u. örtl. Zuständigkeit spielt keine Rolle, genannten Behörden = verpflichtet Strafanzeigen entgegenzunehmen, prüfen u. ggf. weiterleiten)

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7
Q
  1. Nennen sie mögliche Motive des AE eine Anzeige zu erstatten!
A
  • Verfolgung u. Bestrafung des Täters (Genugtuung)
  • Schadensersatzansprüche sollen verfolgt/durchgesetzt werden
  • niedere Beweggründe: Rache, Neid, Eifersucht
  • Versicherungsansprüche geltend machen (vertragsrechtliche Anzeigepflicht)
  • Selbstanzeige eines geringeren Deliktes, um Ermittlung in andere Richtung zu lenken
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8
Q
  1. Belehren sie den AE/Zeugen in wörtlicher Rede!
A
  • Sie haben die KV, die vermutlich durch Hernn XY begangen wurde beobachtet und sind somit Zeuge im Strafverfahren.
  • Ich muss Sie erstmal darüber belehren, dass Sie keine Angaben machen brauchen, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt o. verschwägert sind bzw. waren.
  • Weiterhin können Sie Fragen ignorieren, deren Beantwortung Sie oder Angehörige in die Gefahr bringen würde, wegen einer Straftat oder OWI verfolgt zu werden.
  • Möchten Sie jedoch Angaben zur Sache machen, sind Sie gehalten die Wahrheit zu erzählen, da es sonst strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben könnte.
  • Haben Sie die Belehrung verstanden?
  • Möchten Sie Angaben zur Sache machen?
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9
Q
  1. Nennen u. erläutern sie die Formen der Strafanzeige!
A

(1) Mündlich = durch persönliches Gespräch
> Anzeigenaufnahme als direktes Gespräch (Zeugenvernehmung)
> Infos erfassen, ggf. Sofortlage im Sinne der Gefahrenabwehr begründen
> notwendiges sofortiges Handeln erdolgt Protokollismus!
> muss gem. 158 I StPO beurkundet werden (durch Unterschrift vom aufnehmenden Beamten u. wenn möglicj auch vom AE)

(1a) Fernmündlich = oft Sofortlagen (Gefahrenabwehr)
> Überprüfbarkeit gering
> genaue Standortbeschreibung des Anrufers erfassen
> Beurkundungspflicht gem. 158 I StPO durch Unterschrift des aufnehmenden Beamten
> Personalien, Rückrufnummer
> ggf. Rückruf
> freie Sachverhaltsschilderung

(2) Schriftlich =
- vom AE gefertigt (Brief, Fax, Mail, Internetwache)
- Authentizität prüfen (pseudonym?)
- Anzeige nicht an Form gebunden
- Unterschrift nicht gefordert, aber Absender prüfen
- Alt. 1 = Anzeige wird Anforderungen gerecht
- Alt. 2 = wichtige Infos fehlen, dann Vorladung als Zeuge

(3) zu Protokoll =
- förmliche Niederschrift bei StA o. Amtsgericht

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10
Q
  1. Nennen u. erläutern sie die Arten der Strafanzeige, die ihnen bekannt sind!
A

(1) Strafanzeige: durch den Geschädigten o. Dritte
(2) Pseudoanzeige/Fingierte Anzeige: Vortäuschen einer Straftat gem. 145 StGB
(3) Pseudonyme Anzeige: Strafanzeige wird unter erdundenen/fremden Personalien erstattet
(4) Anonyme Anzeige: Anzeigender ist namentlich nicht bekannt
(5) Anzeige mit frisiertem Sachverhalt: wahrer Kern, vom Geschädigten zu seinem Vorteil modifiziert (z.B. Versicherungsbetrug)
(6) Vertrauliche Anzeige: PbD sind nur Ermittlungsbeamten bekannt, aber nicht dem Gericht.
(7) Selbstanzeige: der wirkliche Täter o. jemand der es nur behauptet.

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11
Q
  1. Welche Gruppen von Selbstanzeigern sind ihnen bekannt?
A
  • psychopathische Selbstanzeiger (nicht der wirkliche Täter)
  • Gruppe, die aufgrund von Reue u. Gewissenskonflikten anzeigt
  • Gruppe, die erst nach längerer Auseinandersetzung mit sich selbst anzeigt
  • Selbstanzeige von Nötigungs- und Erpressungsopfern
  • Selbstanzeige, weil Straftat unmittelbar vor Entdeckung steht
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12
Q
  1. Erläutern sie 8hr chronologisches Vorgehen bei der Anzeigenaufnahme detailliert (u. ggf. sachverhaltsbezogen)!
A
  • Begrüßung, Vorstellung

(1) Kurze Sachverhaltsschilderung
> Prüfen, ob für Anzeigenaufnahme Spezialdienststellen von Nöten sind (Fachkenntnisse)

(2) Aufnahme u. Überprüfung der Personalien
> Prüfen Gültigkeit des Persos, Aktualität, Anschrift
> Lichtbild auf Übereinstimmung mit AE prüfen
> Personalien vollständig notieren u.U. Kontrollfragen
> unauffällige Überprüfung der Personalien im Infosystem (auf Fahndung etc.)
> Rufnummer u. E-Mail erfragen!!! (Für Nachfragen)

(3) Belehrung
> AE i.d.R. Zeuge (163 III StPO)
> ggf. Hinweis auf Notwendigkeit eines Strafantrags o. Privatklageweg

(4) Entgegennahme des angezeigten Sachverhaltes
> zunächst freie SV-Schilderung (lange Erzählphase, keine Zwischenfragen!)
> Notizen fertigen
> Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen prüfen
> Auskunfts,- Aussage- u. / oder Zeugnisverweigerungsrechte beachten
> Nachfragen zur Klärung u. Ergänzung dabei Orientierung an “W-FRAGEN”!!!

(5) Niederschrift/Protokoll
- Protokollform = Ich-Form
> bei Anwesenheit des AE
> Ausdrucksweise des AE beachten u. in Protokoll aufnehmen
- Berichtsform =
> in allen anderen Fällen der mündlichen Anzeige
> bei eigenen Feststellungen

(6) Schlussgespräch
> Hinweis auf weiteren Verfahrensgang, ggf. Opferschutz/Opferhilfe etc.
> auf evtl. Fragen eingehen

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13
Q
  1. Formulieren sie Fragen, die sie an de AE stellen würden! (W-Fragen allgemein u. fallbezogen)
A
  • Wer?
  • Wann?
  • Wo?
  • Was?
  • Wie?
  • Womit?
  • Warum?
    (Skript nachlesen!!!)
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14
Q
  1. Welche Dokumentationsformen der Strafanzeige sind ihnen bekannt u. wann kommen diese jeweils zum Einsatz?
A

Niederschrift/Protokoll:

  • Protokollform = Ich Form (AE vor Ort)
  • Berichtsform = 3. Person (AE nicht vor Ort, in allen anderen Fällen der mündlichen Anzeige)

(Siehe S. 15 Nr. 5 im Skript)

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15
Q
  1. Erläutern sie den Unterschied zwischen relativem u. absolutem Antragsdelikt!
A
  • absolutes Antragsdelikt = liegt vor, wenn Tat nur auf Antrag verfolgt wird
  • relatives Antragsdelikt = könnte auch wegen besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden! Ansonsten auch nur auf Antrag!

Antragsberechtigte: 77 StGB

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16
Q
  1. Nach welchen Grundsätzen verhalten sie sich während der Anzeigenaufnahme?
A
  • hilfsbereit, bürgernah (prägt das Bild der Polizei in Öffentlichkeit)
  • Bürger hat Anspruch auf Hilfe u. Verständnis
  • Bürger hat Anspruch auf höfliche u. respektvolle Behandlung
  • Rechte des Betroffenen bewahren
  • Nicht voreingenommen (jeder Mensch ist gleich, egal welcher Herkunft etc.)
  • Ruhig u. Sicher auftreten, nicht provozieren o. irritieren lassen
  • Gleichheitsgrundsatz beachten!