Strafanzeige Flashcards
- Definieren sie den Begriff Strafanzeige!
Die Strafanzeige ist
- die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes,
- die Mitteilung des Verdachts eines solchen,
- die Beschuldigung einer bestimmten Person
an die in der StPO genannten Strafverfolgungsbehörden
a) Staatsanwaltschaft
b) Polizei
c) Amtsgericht
> Strafanzeige auch das Ergebnis der durch die Strafverfolgungsbehörde von amts wegen vorgenommenen Prüfung eines Verdachts auf Strafbarkeit eines Sachverhaltes und/oder Täterschaft einer Person.
(einfach gesagt: Anzeige von amts wegen durch Polizei selbst)
- Welche Sonderfälle der Anzeige kennen sie?
- Vermisstenanzeige
(Mitteilung über Vermisstsein einer Person, ohne dass Straftatverdacht besteht) - Nichtnatürlicher Tod/unbekannter Toter ohne Straftatverdacht
(bei Auffinden = Anzeigepflicht ggü. StA gem. 159 StPO)
- Wer hat das Recht eine Anzeige zu erstatten?
- JEDERMANN hat ein Anzeigerecht!
(Jeder Bürger gem. 158 StPO)
> Alter u. Anzeigetüchtigkeit sind unwichtig (Kinder, geistig behinderte)
> Anzeigeerstatter muss nicht unmittelbar betroffen sein
- Hat der Bürger eine generelle Anzeigepflicht? Erläutern sie ihre Antwort!
Der Bürger hat das Recht zur Anzeigenerstattung, aber keine generelle Anzeigepflicht.
> Ausnahme = 138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten), 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung - kann strafbar sein)
- Erläutern sie in welchen Fällen der Polizeibeamte innerdienstlich u. außerdienstlich zur Anzeigenerstattung verspflichtet ist!
- Innerdienstlich = Anzeige bei dienstlich zur Kenntnis gelangter Straftaten (Legalitätsprinzip)
> bei vagen Verdachtsgründen = rechtliche Verdachtsaufklärungspflicht (sonst Strafvereitelung im Amt 258a StGB) - Außerdienstlich = keine uneingeschränkte Verpflichtung außerdienstlich u. privat bekannt gewordene Straftaten anzuzeigen
» Anzeigepflicht = wenn nach Art u. Schwere der Tat die öffentlich Sicherheit in besonderem Maß berührt ist.
[• Verbrechenstatbestände = Immer
• Vergehenstatbestände = Einzelfallprüfung
• Im Zweifel = Anzeige schreiben]
- Bei welchen Behörden/Institutionen kann eine Strafanzeige erstattet werden?
- Strafanzeigen können nach 158 I StPO bei > StA > Polizei > Amtsgerichten erstattet werden.
(sachl. u. örtl. Zuständigkeit spielt keine Rolle, genannten Behörden = verpflichtet Strafanzeigen entgegenzunehmen, prüfen u. ggf. weiterleiten)
- Nennen sie mögliche Motive des AE eine Anzeige zu erstatten!
- Verfolgung u. Bestrafung des Täters (Genugtuung)
- Schadensersatzansprüche sollen verfolgt/durchgesetzt werden
- niedere Beweggründe: Rache, Neid, Eifersucht
- Versicherungsansprüche geltend machen (vertragsrechtliche Anzeigepflicht)
- Selbstanzeige eines geringeren Deliktes, um Ermittlung in andere Richtung zu lenken
- Belehren sie den AE/Zeugen in wörtlicher Rede!
- Sie haben die KV, die vermutlich durch Hernn XY begangen wurde beobachtet und sind somit Zeuge im Strafverfahren.
- Ich muss Sie erstmal darüber belehren, dass Sie keine Angaben machen brauchen, wenn Sie mit dem Beschuldigten verwandt o. verschwägert sind bzw. waren.
- Weiterhin können Sie Fragen ignorieren, deren Beantwortung Sie oder Angehörige in die Gefahr bringen würde, wegen einer Straftat oder OWI verfolgt zu werden.
- Möchten Sie jedoch Angaben zur Sache machen, sind Sie gehalten die Wahrheit zu erzählen, da es sonst strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben könnte.
- Haben Sie die Belehrung verstanden?
- Möchten Sie Angaben zur Sache machen?
- Nennen u. erläutern sie die Formen der Strafanzeige!
(1) Mündlich = durch persönliches Gespräch
> Anzeigenaufnahme als direktes Gespräch (Zeugenvernehmung)
> Infos erfassen, ggf. Sofortlage im Sinne der Gefahrenabwehr begründen
> notwendiges sofortiges Handeln erdolgt Protokollismus!
> muss gem. 158 I StPO beurkundet werden (durch Unterschrift vom aufnehmenden Beamten u. wenn möglicj auch vom AE)
(1a) Fernmündlich = oft Sofortlagen (Gefahrenabwehr)
> Überprüfbarkeit gering
> genaue Standortbeschreibung des Anrufers erfassen
> Beurkundungspflicht gem. 158 I StPO durch Unterschrift des aufnehmenden Beamten
> Personalien, Rückrufnummer
> ggf. Rückruf
> freie Sachverhaltsschilderung
(2) Schriftlich =
- vom AE gefertigt (Brief, Fax, Mail, Internetwache)
- Authentizität prüfen (pseudonym?)
- Anzeige nicht an Form gebunden
- Unterschrift nicht gefordert, aber Absender prüfen
- Alt. 1 = Anzeige wird Anforderungen gerecht
- Alt. 2 = wichtige Infos fehlen, dann Vorladung als Zeuge
(3) zu Protokoll =
- förmliche Niederschrift bei StA o. Amtsgericht
- Nennen u. erläutern sie die Arten der Strafanzeige, die ihnen bekannt sind!
(1) Strafanzeige: durch den Geschädigten o. Dritte
(2) Pseudoanzeige/Fingierte Anzeige: Vortäuschen einer Straftat gem. 145 StGB
(3) Pseudonyme Anzeige: Strafanzeige wird unter erdundenen/fremden Personalien erstattet
(4) Anonyme Anzeige: Anzeigender ist namentlich nicht bekannt
(5) Anzeige mit frisiertem Sachverhalt: wahrer Kern, vom Geschädigten zu seinem Vorteil modifiziert (z.B. Versicherungsbetrug)
(6) Vertrauliche Anzeige: PbD sind nur Ermittlungsbeamten bekannt, aber nicht dem Gericht.
(7) Selbstanzeige: der wirkliche Täter o. jemand der es nur behauptet.
- Welche Gruppen von Selbstanzeigern sind ihnen bekannt?
- psychopathische Selbstanzeiger (nicht der wirkliche Täter)
- Gruppe, die aufgrund von Reue u. Gewissenskonflikten anzeigt
- Gruppe, die erst nach längerer Auseinandersetzung mit sich selbst anzeigt
- Selbstanzeige von Nötigungs- und Erpressungsopfern
- Selbstanzeige, weil Straftat unmittelbar vor Entdeckung steht
- Erläutern sie 8hr chronologisches Vorgehen bei der Anzeigenaufnahme detailliert (u. ggf. sachverhaltsbezogen)!
- Begrüßung, Vorstellung
(1) Kurze Sachverhaltsschilderung
> Prüfen, ob für Anzeigenaufnahme Spezialdienststellen von Nöten sind (Fachkenntnisse)
(2) Aufnahme u. Überprüfung der Personalien
> Prüfen Gültigkeit des Persos, Aktualität, Anschrift
> Lichtbild auf Übereinstimmung mit AE prüfen
> Personalien vollständig notieren u.U. Kontrollfragen
> unauffällige Überprüfung der Personalien im Infosystem (auf Fahndung etc.)
> Rufnummer u. E-Mail erfragen!!! (Für Nachfragen)
(3) Belehrung
> AE i.d.R. Zeuge (163 III StPO)
> ggf. Hinweis auf Notwendigkeit eines Strafantrags o. Privatklageweg
(4) Entgegennahme des angezeigten Sachverhaltes
> zunächst freie SV-Schilderung (lange Erzählphase, keine Zwischenfragen!)
> Notizen fertigen
> Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen prüfen
> Auskunfts,- Aussage- u. / oder Zeugnisverweigerungsrechte beachten
> Nachfragen zur Klärung u. Ergänzung dabei Orientierung an “W-FRAGEN”!!!
(5) Niederschrift/Protokoll
- Protokollform = Ich-Form
> bei Anwesenheit des AE
> Ausdrucksweise des AE beachten u. in Protokoll aufnehmen
- Berichtsform =
> in allen anderen Fällen der mündlichen Anzeige
> bei eigenen Feststellungen
(6) Schlussgespräch
> Hinweis auf weiteren Verfahrensgang, ggf. Opferschutz/Opferhilfe etc.
> auf evtl. Fragen eingehen
- Formulieren sie Fragen, die sie an de AE stellen würden! (W-Fragen allgemein u. fallbezogen)
- Wer?
- Wann?
- Wo?
- Was?
- Wie?
- Womit?
- Warum?
(Skript nachlesen!!!)
- Welche Dokumentationsformen der Strafanzeige sind ihnen bekannt u. wann kommen diese jeweils zum Einsatz?
Niederschrift/Protokoll:
- Protokollform = Ich Form (AE vor Ort)
- Berichtsform = 3. Person (AE nicht vor Ort, in allen anderen Fällen der mündlichen Anzeige)
(Siehe S. 15 Nr. 5 im Skript)
- Erläutern sie den Unterschied zwischen relativem u. absolutem Antragsdelikt!
- absolutes Antragsdelikt = liegt vor, wenn Tat nur auf Antrag verfolgt wird
- relatives Antragsdelikt = könnte auch wegen besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden! Ansonsten auch nur auf Antrag!
Antragsberechtigte: 77 StGB