Verfassungsordnung der BRD Flashcards

1
Q

Was ist eine Verfassung?

A

-grundlegende Gesetze + Regelungen zu Staatsaufgaben, Staatsorganisation und Rechtsverhältnis zwischen B und S
- höchstrechtliche Normen die in einem abgrenzbaren Raum gelten
- Verfassungsänderungen können meist. nicht mit einfacher PA-Mehrheit verabschiedet werden
- muss nicht in Dokument festgehalten sein
- Auslegung Normen, obliegt BvG
- Verfassungswirklichkeit kann mehr oder weniger stark abweichen

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2
Q

Verfassung regelt…

A
  • Wie sich die staatlichen Institutionen zusammensetzten
  • Wie der Prozess der Rekrutierung des Personals der staatlichen Institutionen zu erfolgen hat
  • Befugnisse, Rechte, Pflichten aller staatlichen Institutionen
  • Zusammenwirken der versch. staatlichen I. und Verfahren bei Konflikten zwischen diesen I
  • Rechte und Pflichten der Bürger*innen im pol. System
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3
Q

Welche Texte gehören zur geschriebenen Verfassung BRD

A
  • GG
  • Parteiengesetz
  • Bundesverfassungsgerichtsgesetz
  • Bundeswahlgesetz
  • Abgeordnetengesetz
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4
Q

Rahmenbedingungen Entstehung Verfassung BRD

A
  • Besatzungsregime und KK
  • wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen des 2. WK
  • Wieder- oder Neuformierung der Parteien
  • 4 Ds: Denazifizierung, Demokratisierung, Dezentralisierung, Demilitarisierung
  • Zulassung pol. Parteien, Interessengruppen, freier Presse, Selbstverwaltung der Kommunen, Gründung der Länder
  • in Ländern entstanden pol. Systeme mit demokratisch gewählten Körperschaften, Regierungen
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5
Q

Pfad zum GG - AKtuere

A
  • 1.7.1948 Übergabe Frankfurter Dokumente an westdeutsche Landesministerpräsidenten (Aufforderung der Militärgouverneure, an Regierungschefs WD, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, um eine staatliche Struktur in den westlichen Zonen zu schaffen)
  • keine verfassungsgebende Versammlung sondern parlamentarischer Rat
  • GG statt Verfassung - Ratifizierung in den Landtagen
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6
Q

Pfad zum GG - Parlamentarischer Rat

A
  • 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westdeutschen Länder sowie fünf nicht- stimmberechtigte A aus West - B
  • Mitglieder wurden von ihren Landesparlamenten gemäß Mandatsverteilungen gewählt
  • stärkste Fraktionen mit jeweils 27 A, sind CDU/SPD, FDP 5 A, 2 A KPD, Deutsche Partei und Zentrum
  • Präsident: Konrad Adenauer
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7
Q

Parlamentarischer Rat: Verfassungsberatung

A
  • 1.9.1948 - 8.5.1949
  • Beziehungen zw. Bund und Ländern
  • Verteilung Steuern zw. B und L
  • Rolle Staatsoberhaupt
  • Verhältnis Kirche Staat
  • Konsens zu Gunsten Demokratie
  • Ratifizierung in den Parlamenten der Länder
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8
Q

Grundgesetz

A
  • benennt die Ziele, Aufgaben, Organisationstrukturen des Staats
  • enthält Grundrechtsteil, der die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf das Individuum begrenzt
  • normativ verbindlichen Handlungsrahmen für alle B und Politiker*innen
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9
Q

Zentrale Prinzipien GG

A
  • Republik
  • Demokratie
  • Parlamentarismus
  • Gewaltenteilung
  • Föderalismus
  • Bundesstaat
  • Rechtsstaatsprinzip
  • Sozialstaatprinzip
  • Grundrechtsgarantie
  • Mehrheitsparteienprinzip
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10
Q

Staats und Regierungsform GG

A
  • in Republiken ist Staatsoberhaupt auf Zeit bestimmt
  • Art. 79 Abs. 3 GG: Ewigkeitsklausel
    ( Art 1-20 können nicht verändert werden)
  • Art. 28 GG: Homogenitätsklausel (Ordnung der Länder muss GG entsprechen)
  • Demokratie (Herrschaftsbestellung auf Zeit, freie Wahlen)
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11
Q

Ausübung der Staatsgewalt

A
  • Repräsentative und Parlamentarische (Zuweisung Legitimationsmonopol an Parlament) Demokratie
  • zentrale Rolle pol. Parteien
  • Verbunds-, nicht Trennföderalismus
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12
Q

Föderalistische Verfassung

A
  • Verfassung föderalistisch geprägt
  • erlaubt Ländern in einigen Bereichen Autonomie und bindet in Entscheidungen auf Bundesebene ein
  • Gesetzgebungszuständigkeiten (Bildung, Kultur, Verwaltung)
  • Funktion der BL, als allgemeiner Exekutive bei der Ausführung von Bundesrecht
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13
Q

Rechtstaat

A
  • keine Willkür der Herrschenden
  • Gewaltenteilung
  • Recht steht über Macht
  • Art. 20 GG: alles staatliche Handeln muss auf Recht und Gesetz beruhen
  • alle Eingriffe der Regierung und Verwaltung bedürfen einer gesetzlichen Ermächtigung
  • Verankerung des Rechtstaats soll bürgerliche Freiheiten schützen
  • Unabhängigkeit der Gerichte
  • Verbot des rückwirkenden Strafrechts
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Rechtsprechung, Gesetzgebung
  • Gewährleistung Freiheitsrechte
  • Schutz von Eigentum, Erbrecht
  • Gleichheit vorm Gesetz
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14
Q

Sozialstaat

A
  • verpflichtet Entscheidungsträger bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zur Forderung sozialer Gleichheit
  • große Uneinigkeit bei konkreter Ausgestaltung des Sozialstaatprinzips, großer Interpretationsspielraum
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Gleichberechtigung der Geschlechter
  • Sozialpflichtigkeit des Eigentums
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15
Q

Grundrechte

A
  • alle Menschen haben unveräußerliche Rechte und deshalb ist Handlungsspielraum aller staatlichen Akteure begrenzt
  • Erfahrungen im NS: Betonung der GR alle Menschen und Bürger im GG
  • zustehende Grundrechte können eingeklagt werden
  • beschreiben grundlegende Rechtsgarantien und -positionen
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16
Q

Menschenrechte

A

Freiheitsrechte: gewähren Personen einen staatfreien Raum:
Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Meinungsfreiheit

Gleichheitsrechte: gewährleisten dass staatliche Organe niemanden bevorzugen/benachhteiligen
- Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung Geschlechter, Verbot der Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft, Glaube

Verfahrensrechte: Durchsetzung individueller Rechte in Rechtsverfahren
- Recht auf gesetzlichen Richter, Anspruch auf rechtliches Gehör, Petitionsrecht

17
Q

Bürgerrechte

A

Freiheitsrechte:
- Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Berufswahl, Verbot des Entzugs de Staatsangehörigkeit

Institutionelle Garantien
- Schutz von Ehe und Familie Schutz der Mutter, Eigentum, Verbot der entschädigungslosen Enteignung

18
Q

Wehrhafte Demokratie

A
  • GG als Grundlage für wehrhafte oder streitbare Demokratie
  • Mittel gegen Personen/Organisationen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen
  • will ihren Feinden keine Zerstörungsmacht lassen: verhindert, dass Grundprinzipien geändert werden können, kann aktiv gegen Verfassungsgegner vorgegangen werden
19
Q

Wandel des GG

A
  • Art. 79: Wandel des GG nur auf Gesetzesweg, 2/3 BT, 2/3 Bundesrat (Art 1-20 und Föderalismus nicht veränderbar)
  • Möglichkeit der substanziellen Änderung: neue Verfassung