Bundesverfassungsgericht Flashcards

1
Q

Verfassungsrechtliche Stellung des BVG

A
  • Gericht und Verfassungsorgan
  • Selbstständiger, unabhängiger Gerichtshof des B
  • Nur auf Antrag tätig
  • Oberster Hüter der Verfassung, Überwachung der Einhaltung der Verfassung durch alle Staatsorgane und deren Behörden
  • Auslegung der Regelungen der Verfassung
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2
Q

Entstehung und Basis im GG

A
  • 2 Modelle in Betracht gezogen: Oberstes Gericht o. reines Verfassungsgericht (Gewähltes Modell)
  • Zuständigkeit in Art. 93. GG, Wahl seiner Mitglieder art. 94 GG
  • Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) 1951
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3
Q

Wahl der Richter

A

Präsidentenwahl
- BT und BRA wählen im Wechsel P und VP (müssen unterschiedlichen Senaten angehören)
Qualifikationen der Richter
- 40tes Lebensjahr vollendet, Befähigung zum Richteramt, 3 Richter beider Senate mind. 3 Jahre Bundesrichter gewesen sein, dürfen keinem anderen Staatsorgan angehören

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4
Q

Stellung der Richter

A
  • Unabhängig, dem Gesetz unterworfen
  • Amt dauert 12 Jahre, höchstens bis Vollendung des 68ten Lebensjahres, wiederwahl ausgeschlossen
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5
Q

Zuständigkeiten der Senate

A

Zuständigkeiten 1. Senat:
- Normkontrolle: Vereinbarkeit B- oder L-Recht mit dem GG oder anderem B Recht
Zuständigkeiten 2. Senat:
- Verwirkung Grundrechte, Parteiverbot, Wahlprüfung, umfang der Rechte, Pflichten eines Staatsorgans, Anklage Bundesrichter, Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerden

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6
Q

Verfassungsbeschwerden

A
  • Gegenstand: Überprüfung Entscheidungen Staatlicher Institutionen auf Konformität mit GG
  • Jeder ist Antragsberechtigt
  • Bedingung: GR des Beschwerdeführers selbst Verletzt, ausschöpfung normalen Rechtsweges
  • Folgen: Änderung von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften
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7
Q

konkrete Normenkontrolle

A
  • Gegenstand: Überprüfung Rechtsnomen auf Vereinbarkeit mit Verfassung
  • Antragsberechtigt: an einem Fall sitzenden Gericht, mit Zweifel an Rechtsnorm
  • Besonderheit: Gerichtsverfahren ruht bis Entscheidung des BVG
  • Folgen: verbindliche Interpretation der fraglichen Rechtsnorm
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8
Q

abstrakte Normkontrolle

A
  • Gegenstand: Überprüfung Gesetzte auf Vereinbarkeit mit Verfassung
  • Antragsberechtigt: BR, LR, 1/3 BT
  • Folgen: Gesetz nichtig
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9
Q

Streitigkeiten über Gewaltenteilung

A
  • Gegenstand: unterschiedliche Rechtsauffassungen von Staatsorganen oder B&L
  • Antragsberechtigt: Bundesorgane, LR, Parteien
  • Folgen: Klärung der Zuständigkeiten, Rechtsnorm nichtig
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10
Q

Parteiverbot

A
  • Gegenstand: Feststellung Verfassungswidrigkeit einer Partei
  • Antragsberechtigt: BR, BT, BRA, LR (wenn Partei auf L-Ebene)
  • Folgen (bis 2017): Verbot der Partei, mit Unter- und Nachfolgeorganisationen, Mandatsverlust, Einziehung Parteivermögen
  • Folgen (2017), Einführung neues Kriterium: konkreter Hinweis, dass Partei erfolgreich sein könnte
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11
Q

Einfluss des BVG

A
  • jede Entscheidung begrenzt Handlungsspielraum für manche Akteure und erweitert für andere
  • getroffene Entscheidungen können starken Einfluss auf Entscheidungsträger, politische Ergebnisse/Gesetze haben -> Richter von politischen Entscheidungsträgern gewählt
  • beeinflusst zukünftige Gesetze -> Auswirkung auf eingeschlagenen politischen Weg im pol. System
  • Einschränkung der Möglichkeit des BT und BR als positiver Gesetzgeber zu agieren
  • Kompetenzkonflikte L&B
  • Institutionelle Streitigkeiten R&O
  • Regelungen des Wahlrechts, -systems
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12
Q

Justizialisierung der Politik/Aktivismus der Richter

A
  • Problem der Justizialisierung der Politik
  • BVG als Ersatzgesetzgeber - gestaltet aktiv Politik (überschreitet dadurch Kompetenzen, verwandelt sich eigenmächtig immer mehr zu einem Gesetzgeber)
  • Aktivität begrenzt Handlungsspielraum BR, BT
  • Appellentscheidungen
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13
Q

Politisierung des Gerichts

A
  • politische Unabhängigkeit der Richter
  • Auswahl der Mitglieder: demokratische Legitimation vs. parteipolitischer Einfluss
  • Konsenskandidaten und 2/3-Erfodernis für Auswahl der Tochter
  • Fragmentierung des Parteisystems, Politisierung der Richternominierung?
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14
Q

EUGH und BVerfG

A
  • klare Normenhierarchie in DE
  • EuGH proklamierte in den 60ern die unmittelbare Gültigkeit und Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts, unterschiedliche Perspektiven der EuGH und BVG
  • Ratifikationsgesetz zum Maastricht Vertrag
  • Finanzkrise, Errichtung der Europäischen Stabilisierungsfazilität, Verfassungskonformität des Anleihekaufprogramms der EZB
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15
Q

Verfahrensarten

A

Verfahren: Entscheidungsprozess streng geheim, Entscheidungsergebnis sehr transparent
Wahrung Verfassungskonformer Rechtsordnung: Verfassungsbeschwerde, konkrete / abstrakte Normenkontrolle
Aufrechterhaltung demokratischer Gewaltenteilung: Organstreitigkeiten, Bund- Länder- Streitverfahren
Sicherung Demokratischen Verfassungsstaates: Wahl- und Mandats- Prüfung, Präsidenten- Richter- Anklage, Parteiverbot, Wirkung von Grundrechten

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