Regieren in der BRD Flashcards

1
Q

Regierungsfunktionen in der BRD

A

Kanzlerdemokratie
- Steuerfunktion, Durchführungsfunktion
- politische, administrative Führungsfunktion
- Außenvertretungsfunktion

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2
Q

Kanzlerwahl

A

Art 63 GG
1. BP schlägt Kandidaten vor
- Mitglieder BT stimmen geheim ab
- Kandidat gewählt mit Stimmenmehrheit
- Ernennung durch BP
2. falls keine Mehrheit: neuer Wahlgang
- Vorschlag durch BT: 1/4 Mehrheit
- Kandidat gewählt bei Mehrheit -> Ernennung durch BP
- nicht Mehrheit -> neuer Wahlgang
3. Vorschlag des BT
- Mehrheit im BT-> Ernennung durch BP
- falls nicht -> relative Mehrheit reicht
- BP kann K ernennen oder BT auflösen

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3
Q

Abberufung der Bundesregierung

A
  • konstruktives Misstrauensvotum
  • echte Vertrauensfrage: dient der Vergewisserung der Unterstützung des K durch BT, Druckmittel des K
  • fingierte oder unechte Vertrauensfrage: bewusster Einsatz, um den Bundestag vorzeitig aufzulösen und Neuwahlen herbeizuführen
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4
Q

Kanzlerprinzip

A

Art 65 GG
- K hat zentrale Stelle in BR
- allein gegenüber BT verantwortlich
- Richtlinienkompetenz: K setzt Ziele der RE
- Organisationsgewalt: Zahl und Zuschnitt der Ministerien
- Befehlsgewalt über Streitkräfte im Verteidigungsfall

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5
Q

Ressortprinzip

A
  • Minister sind an Richtlinien des K sowie an Entscheidungen des Kabinetts gebunden
  • leiten ihren Geschäftsbereich selbstständig
  • sind K gegenüber verantwortlich
  • BM dürfen kein anderes Amt oder Beruf ausüben
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6
Q

Kabinettprinzip

A
  • bei Meinungsverschiedenheiten zw. BMs werden Entscheidungen im Kabinett getroffen
  • Bei Stimmgleichheit, entscheidet K
  • Kabinett stimmt ab über: Einbringung Gesetzesvorlagen, Gesetzesinitiativen des Bunderates, Erlass von Rechtsverordnungen, Parteiverbotsantrag der BR
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7
Q

Regierungsbefugnisse im Bundestag und Bundesrat

A

Verlangen auf Einberufung -, Recht auf Zutritt zu allen Sitzungen -, Recht auf jederzeitiges Gehör im BT und Bundesrat

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8
Q

Regierungsbefugnisse bei der Gesetzgebung

A

Art 76 GG
- Einbringung von Gesetzesvorlagen, Stellungnahme zu Gesetzesvorlagen des BRA
- Anrufung des Vermittlungsausschusses
- Erlass von Rechtsverordnungen
- Antrag auf Verkündung des Gesetzgebungsnotstandes durch BP (in Verbindung mit verlorener Vertrauensfrage)

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9
Q

Regierungsbefugnisse Verwaltung, Verteidigungsfall etc.

A
  • Erlass von Verwaltungsvorschriften und Ausführung von Bundesgesetzen
  • Aufsicht über Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesländer
  • Zustimmung zu Verträgen der Länder mit auswärtigen Staaten, Antrag auf Feststellung des Verteidigungsfalls durch Bundestag
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10
Q

Muster der Koalitionsregierung

A
  • Bundesregierungen werden von Parteikoalitionen getragen, von einer parlamentarischen Mehrheit unterstützt
  • Koalitionen mit kleinstmöglichem Format
  • Kabinette aus nur je zwei Koalitionsparteien (bis Ampel)
  • BK immer von größter Koalitionspartei
  • Regierungskoalitionen auch bei personellen Wechsel im Kanzleramt stabil
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11
Q

Informelles Regieren

A
  • Verfassungstheorie vs Verfassungsrealität
  • Richtlinienkompetenz steht nur auf dem Papier
  • K hat nur bedingt Einfluss auf BM Auswahl
  • Unterschiedliche Kriterien der M-Auswahl
  • Zahl und Zuschnitt der Ministerien ist Verhandlungssache
  • Koalitionsvertrag begrenzt Handlungsspielraum
  • Veto der einzelnen Regierungsparteien
  • Handlungsspielraum der M gering
  • Abhängigkeit von Ministerialbürokratie
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12
Q

Koalitionsverträge

A
  • legen die wichtigsten Maßnahmen und Ziele der Regierungspolitik fest
  • Regeln Ressortzuschnitt der Ministerien, die Stellvertretung des K und die Aufteilung der Ministerposten zw. den Regierungsparteien
  • Bestimmungen zu Arbeitsweisen, Entscheidungsverfahren innerhalb des Regierungsbündnisses
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13
Q

Informelle Entscheidungszentren

A
  • Koalitionsausschüsse
  • Treffen der Parteivorsitzenden
  • Verhandlungsgruppen bei Regierungsbildung
  • Ministerialbürokratie
  • Regierungsfraktionen
  • Interessenorganisation
  • Beratungsgremien der Ministerien
  • Sonderkommissionen
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14
Q

Beamter Staatssekretär

A
  • Stellvertreter des M
  • höchster Beamter im Ministerium
  • Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten Leitern
  • darf nicht Mitglied BT sein
  • ist nicht an Amtszeit des BMs gebunden
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15
Q

Parlamentarischer Staatssekretär

A
  • Bindeglied zw. Ministerium und Parlamentsmehrheit
  • beantworten viele der kleinen/großen Fragen
  • Amtszeit endet mit Minister oder Mandatsverlust
  • muss gewöhnlich Mitglied BT sein
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16
Q

Eigenschaften des BP Amtes

A

Art 54
- Rolle: neutrale Instanz mit politischem Gestaltungspotenzial
- Schwache Kompetenzausstattung
- Koalitions und Personal kalkülen der Parteien

17
Q

Befugnisse des BP

A
  • Staatsnotarielle Prüfkompetenzen und Politische Gestaltungskompetenzen
  • Repräsentation des Gesamtstaats
  • Integration des Gemeinwesens
  • Kontrolle Regierung, Parlament
  • Stabilisierung in Krisensituationen
18
Q

BR und Europäisierung

A
  • BR aktiv beteiligt am Europapolitischen Entscheidungsprozess
  • im europäischen Rat und den einzelnen Formationen des EU Menisterrats vertreten
  • Einbeziehung nationaler Exekutiven in der EU in die Gesetzgebungstätigkeit, Stärkung der nationalen E auf Kosten der nationalen Gesetzgeber
    -Europäische Integration als außenpolitischer Staatsräson der BRD
19
Q

Chef des Bundeskanzleramts

A
  • führt des BKAmt, hat Rang eines Staatssekretär
  • Kann im Bundeskabinett mitstimmen
  • verlängerter Arm des K