Regieren in der BRD Flashcards
Regierungsfunktionen in der BRD
Kanzlerdemokratie
- Steuerfunktion, Durchführungsfunktion
- politische, administrative Führungsfunktion
- Außenvertretungsfunktion
Kanzlerwahl
Art 63 GG
1. BP schlägt Kandidaten vor
- Mitglieder BT stimmen geheim ab
- Kandidat gewählt mit Stimmenmehrheit
- Ernennung durch BP
2. falls keine Mehrheit: neuer Wahlgang
- Vorschlag durch BT: 1/4 Mehrheit
- Kandidat gewählt bei Mehrheit -> Ernennung durch BP
- nicht Mehrheit -> neuer Wahlgang
3. Vorschlag des BT
- Mehrheit im BT-> Ernennung durch BP
- falls nicht -> relative Mehrheit reicht
- BP kann K ernennen oder BT auflösen
Abberufung der Bundesregierung
- konstruktives Misstrauensvotum
- echte Vertrauensfrage: dient der Vergewisserung der Unterstützung des K durch BT, Druckmittel des K
- fingierte oder unechte Vertrauensfrage: bewusster Einsatz, um den Bundestag vorzeitig aufzulösen und Neuwahlen herbeizuführen
Kanzlerprinzip
Art 65 GG
- K hat zentrale Stelle in BR
- allein gegenüber BT verantwortlich
- Richtlinienkompetenz: K setzt Ziele der RE
- Organisationsgewalt: Zahl und Zuschnitt der Ministerien
- Befehlsgewalt über Streitkräfte im Verteidigungsfall
Ressortprinzip
- Minister sind an Richtlinien des K sowie an Entscheidungen des Kabinetts gebunden
- leiten ihren Geschäftsbereich selbstständig
- sind K gegenüber verantwortlich
- BM dürfen kein anderes Amt oder Beruf ausüben
Kabinettprinzip
- bei Meinungsverschiedenheiten zw. BMs werden Entscheidungen im Kabinett getroffen
- Bei Stimmgleichheit, entscheidet K
- Kabinett stimmt ab über: Einbringung Gesetzesvorlagen, Gesetzesinitiativen des Bunderates, Erlass von Rechtsverordnungen, Parteiverbotsantrag der BR
Regierungsbefugnisse im Bundestag und Bundesrat
Verlangen auf Einberufung -, Recht auf Zutritt zu allen Sitzungen -, Recht auf jederzeitiges Gehör im BT und Bundesrat
Regierungsbefugnisse bei der Gesetzgebung
Art 76 GG
- Einbringung von Gesetzesvorlagen, Stellungnahme zu Gesetzesvorlagen des BRA
- Anrufung des Vermittlungsausschusses
- Erlass von Rechtsverordnungen
- Antrag auf Verkündung des Gesetzgebungsnotstandes durch BP (in Verbindung mit verlorener Vertrauensfrage)
Regierungsbefugnisse Verwaltung, Verteidigungsfall etc.
- Erlass von Verwaltungsvorschriften und Ausführung von Bundesgesetzen
- Aufsicht über Ausführung von Bundesgesetzen durch Bundesländer
- Zustimmung zu Verträgen der Länder mit auswärtigen Staaten, Antrag auf Feststellung des Verteidigungsfalls durch Bundestag
Muster der Koalitionsregierung
- Bundesregierungen werden von Parteikoalitionen getragen, von einer parlamentarischen Mehrheit unterstützt
- Koalitionen mit kleinstmöglichem Format
- Kabinette aus nur je zwei Koalitionsparteien (bis Ampel)
- BK immer von größter Koalitionspartei
- Regierungskoalitionen auch bei personellen Wechsel im Kanzleramt stabil
Informelles Regieren
- Verfassungstheorie vs Verfassungsrealität
- Richtlinienkompetenz steht nur auf dem Papier
- K hat nur bedingt Einfluss auf BM Auswahl
- Unterschiedliche Kriterien der M-Auswahl
- Zahl und Zuschnitt der Ministerien ist Verhandlungssache
- Koalitionsvertrag begrenzt Handlungsspielraum
- Veto der einzelnen Regierungsparteien
- Handlungsspielraum der M gering
- Abhängigkeit von Ministerialbürokratie
Koalitionsverträge
- legen die wichtigsten Maßnahmen und Ziele der Regierungspolitik fest
- Regeln Ressortzuschnitt der Ministerien, die Stellvertretung des K und die Aufteilung der Ministerposten zw. den Regierungsparteien
- Bestimmungen zu Arbeitsweisen, Entscheidungsverfahren innerhalb des Regierungsbündnisses
Informelle Entscheidungszentren
- Koalitionsausschüsse
- Treffen der Parteivorsitzenden
- Verhandlungsgruppen bei Regierungsbildung
- Ministerialbürokratie
- Regierungsfraktionen
- Interessenorganisation
- Beratungsgremien der Ministerien
- Sonderkommissionen
Beamter Staatssekretär
- Stellvertreter des M
- höchster Beamter im Ministerium
- Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten Leitern
- darf nicht Mitglied BT sein
- ist nicht an Amtszeit des BMs gebunden
Parlamentarischer Staatssekretär
- Bindeglied zw. Ministerium und Parlamentsmehrheit
- beantworten viele der kleinen/großen Fragen
- Amtszeit endet mit Minister oder Mandatsverlust
- muss gewöhnlich Mitglied BT sein
Eigenschaften des BP Amtes
Art 54
- Rolle: neutrale Instanz mit politischem Gestaltungspotenzial
- Schwache Kompetenzausstattung
- Koalitions und Personal kalkülen der Parteien
Befugnisse des BP
- Staatsnotarielle Prüfkompetenzen und Politische Gestaltungskompetenzen
- Repräsentation des Gesamtstaats
- Integration des Gemeinwesens
- Kontrolle Regierung, Parlament
- Stabilisierung in Krisensituationen
BR und Europäisierung
- BR aktiv beteiligt am Europapolitischen Entscheidungsprozess
- im europäischen Rat und den einzelnen Formationen des EU Menisterrats vertreten
- Einbeziehung nationaler Exekutiven in der EU in die Gesetzgebungstätigkeit, Stärkung der nationalen E auf Kosten der nationalen Gesetzgeber
-Europäische Integration als außenpolitischer Staatsräson der BRD
Chef des Bundeskanzleramts
- führt des BKAmt, hat Rang eines Staatssekretär
- Kann im Bundeskabinett mitstimmen
- verlängerter Arm des K