Bundesrat und Föderalismus Flashcards
Föderalismus als Organisationsprinzip
Im Völkerrecht: Beziehungen zwischen Staaten
- Staatenbund: Bündnis von souveränen Staaten
Im Staatsrecht: Beziehungen zwischen Zentral- und Gliedstaaten
- Auf beiden Ebenen Gewaltenteilung
Föderalismus Modelle
Dualer Föderalismus
- Nahezu vollständige Trennung zw. ZS und GS
- Staatliche Aufgaben vollständig aufgeteilt
Verundsföderalismus
- Aufteilung Kompetenzen auf GS und ZS
- GS an Willensbildung des ZS beteiligt
Geschichte des Föderalismus des DE
- Lange Bundesstaatliche Tradition
- Länder bereits vor der Gründung der Bundesrepublik, schlossen sich 1994 zu einem Staat zusammen
- Länder die einen neuen Staat bilden, treten ihre Souveränität an den neuen Staat ab
- Vorbereitung Austritt eines L ist Verfassungswiedrig
Verfassungsgrundsätze
- Bundesrepublik ist ein Bundesstaat
- Bundesstaatsprinzip unter Schutz der Ewigkeitsklausel
- Grundsätzliche Kompetenzvermutung zu Gunsten der L
- Bundesrecht vor Landesrecht
Deutscher Bundesstaat
Exekutivföderalismus
Mitwirkung LR an Gesetzgebung des B, BR und LR zu Verhandlungen gezwungen
Kooperativer Föderalismus: Zusammenwirkung B und L
Vollzugsföderalismus: Gesetzesdurchführung als Verantwortung der L
Unitarischer BS
Zusammenarbeit von B und L, Ziel der einheitlichen Rechts, Wirtschafts und Lebensverhältnisse
Bundesrat
- Anfangs 2 Modelle diskutiert (schwacher Senat VS Starker BRA) -> Kompromiss
1. BRA besteht nicht aus direkt gewählten A, sondern aus Mitgliedern der L-Exekutiven
2. Prinzip föderaler Gleichrangigkeit
3. L haben im BRA unterschiedliche Stimmen gewichte
4. BRA Stimmen eines L können nur einheitlich abgegeben werden
Funktion BRA
- Wahlfunktion
- Öffentlichkeitsfunktion
- Gesetzgebungsfunktion
Legislative Kompetenzen des BRA - Einspruchsgesetze
- Gesetze die ohne Zustimmung des BRA in Kraft treten
- BRA kann nach Anrufung der Vermittlungsausschusses Einspruch erheben
- BT kann Einspruch des BRA mit K Mehrheit aufheben, bzw. mit 2/3 eine 2/3 des BRA überstimmen
Legislative Kompetenzen des BRA - Zustimmungsgesetze
- Zustimmung des BRA zwingend erforderlich
- Verfassungsänderungen, Verteidigungsfall, Gesetzgebungsnotstand
- Gesetze über Länderfinanzen, Ländergerichte
Vermittlungsausschuss
- Vermittlungsverfahren, wenn BT und BRA sich nicht über Form und Inhalt eines Gesetzesentwurfs einigen können
- 32 Mitglieder, Hälfte aus Mitgliedern des Parlaments (Proportional zu Fraktionsstärke) und BRA (1 Vertreter pro L)
- nicht Öffentlich, Mitglieder nicht Weisungsgebunden
BRA als Arena für Parteipolitischen Konflikt?
- Vetorecht des BRA: Werkzeug der Opposition?
- These: Mitglieder Länderkammer orientieren sich an ihrer P Zugehörigkeit (merheitsdemokratische Konfliktlinie zwischen R und O) anstatt an eigenen Länderinteressen
- Gegenläufige Mehrheitsverhältnisse zw. BRA und BT
Finanzausgleich
- wird vorgenommen um Unterschiede in der Finanzkraft derselben staatlichen Ebene auszugleichen
Horizontaler Länderfinanzausgleich
- zwischen den BL
Vertikaler Finanzausgleich
- zwischen B und L
Hauptentwicklung Föderalismus
- Unitarisierung: Stärkung der Zentralgewalt
- Kompetenzverschiebungen: L -> B und EU, Einschränkung der Kompetenzen der L
- Asymmetrischer BS: durch Vereinigung, große Desparitäten zw. den L; Forderung Wettbewerb zw. L + Abschaffung mancher FA Mechanismen
Probleme des Föderalismus
- Auszehrung der Zuständigkeiten der L (+Redundanz der LP)
- Kaum Gestaltungsmöglichkeiten von B und L wegen Abhängigkeiten
- Unklare Verteilung von Verantwortung
- Zu viele zustimmungsbedürftige Materien
- Blockade Beschlüsse des BT
- Missbrauch BRA als Instrument der O im BT
- Verteilungskonflikte zwischen den L haben zugenommen
- Politikverflechtungsfalle
Föderalismusreform
2006: klare Zuordnung der Kompetenzen L&B
- Auflösung der Ramen Gesetzgebung des B
- Neuordnung des Kataloges der Konkurrierenden Gesetzgebung
- Recht der L auf eine Abweichungsgesetzgebung auf bestimmten Feldern
- Kompetenz Verlängerung an den B in den Bereichen Terrorabwehr, Kernenergie
- Bildungspolitik als reine L Sache
2009: staatliche Finanzbeziehungen
- neue Schuldenregel im GG
- Konsolidierungshilfen für finanzschwächste L
- Einführung eines Nationalen Stabilitätspaktes