Bundesrat und Föderalismus Flashcards

1
Q

Föderalismus als Organisationsprinzip

A

Im Völkerrecht: Beziehungen zwischen Staaten
- Staatenbund: Bündnis von souveränen Staaten
Im Staatsrecht: Beziehungen zwischen Zentral- und Gliedstaaten
- Auf beiden Ebenen Gewaltenteilung

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2
Q

Föderalismus Modelle

A

Dualer Föderalismus
- Nahezu vollständige Trennung zw. ZS und GS
- Staatliche Aufgaben vollständig aufgeteilt
Verundsföderalismus
- Aufteilung Kompetenzen auf GS und ZS
- GS an Willensbildung des ZS beteiligt

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3
Q

Geschichte des Föderalismus des DE

A
  • Lange Bundesstaatliche Tradition
  • Länder bereits vor der Gründung der Bundesrepublik, schlossen sich 1994 zu einem Staat zusammen
  • Länder die einen neuen Staat bilden, treten ihre Souveränität an den neuen Staat ab
  • Vorbereitung Austritt eines L ist Verfassungswiedrig
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4
Q

Verfassungsgrundsätze

A
  • Bundesrepublik ist ein Bundesstaat
  • Bundesstaatsprinzip unter Schutz der Ewigkeitsklausel
  • Grundsätzliche Kompetenzvermutung zu Gunsten der L
  • Bundesrecht vor Landesrecht
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5
Q

Deutscher Bundesstaat

A

Exekutivföderalismus
Mitwirkung LR an Gesetzgebung des B, BR und LR zu Verhandlungen gezwungen

Kooperativer Föderalismus: Zusammenwirkung B und L

Vollzugsföderalismus: Gesetzesdurchführung als Verantwortung der L

Unitarischer BS
Zusammenarbeit von B und L, Ziel der einheitlichen Rechts, Wirtschafts und Lebensverhältnisse

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6
Q

Bundesrat

A
  • Anfangs 2 Modelle diskutiert (schwacher Senat VS Starker BRA) -> Kompromiss
    1. BRA besteht nicht aus direkt gewählten A, sondern aus Mitgliedern der L-Exekutiven
    2. Prinzip föderaler Gleichrangigkeit
    3. L haben im BRA unterschiedliche Stimmen gewichte
    4. BRA Stimmen eines L können nur einheitlich abgegeben werden
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7
Q

Funktion BRA

A
  • Wahlfunktion
  • Öffentlichkeitsfunktion
  • Gesetzgebungsfunktion
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8
Q

Legislative Kompetenzen des BRA - Einspruchsgesetze

A
  • Gesetze die ohne Zustimmung des BRA in Kraft treten
  • BRA kann nach Anrufung der Vermittlungsausschusses Einspruch erheben
  • BT kann Einspruch des BRA mit K Mehrheit aufheben, bzw. mit 2/3 eine 2/3 des BRA überstimmen
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9
Q

Legislative Kompetenzen des BRA - Zustimmungsgesetze

A
  • Zustimmung des BRA zwingend erforderlich
  • Verfassungsänderungen, Verteidigungsfall, Gesetzgebungsnotstand
  • Gesetze über Länderfinanzen, Ländergerichte
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10
Q

Vermittlungsausschuss

A
  • Vermittlungsverfahren, wenn BT und BRA sich nicht über Form und Inhalt eines Gesetzesentwurfs einigen können
  • 32 Mitglieder, Hälfte aus Mitgliedern des Parlaments (Proportional zu Fraktionsstärke) und BRA (1 Vertreter pro L)
  • nicht Öffentlich, Mitglieder nicht Weisungsgebunden
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11
Q

BRA als Arena für Parteipolitischen Konflikt?

A
  • Vetorecht des BRA: Werkzeug der Opposition?
  • These: Mitglieder Länderkammer orientieren sich an ihrer P Zugehörigkeit (merheitsdemokratische Konfliktlinie zwischen R und O) anstatt an eigenen Länderinteressen
  • Gegenläufige Mehrheitsverhältnisse zw. BRA und BT
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12
Q

Finanzausgleich

A
  • wird vorgenommen um Unterschiede in der Finanzkraft derselben staatlichen Ebene auszugleichen

Horizontaler Länderfinanzausgleich
- zwischen den BL

Vertikaler Finanzausgleich
- zwischen B und L

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13
Q

Hauptentwicklung Föderalismus

A
  • Unitarisierung: Stärkung der Zentralgewalt
  • Kompetenzverschiebungen: L -> B und EU, Einschränkung der Kompetenzen der L
  • Asymmetrischer BS: durch Vereinigung, große Desparitäten zw. den L; Forderung Wettbewerb zw. L + Abschaffung mancher FA Mechanismen
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14
Q

Probleme des Föderalismus

A
  • Auszehrung der Zuständigkeiten der L (+Redundanz der LP)
  • Kaum Gestaltungsmöglichkeiten von B und L wegen Abhängigkeiten
  • Unklare Verteilung von Verantwortung
  • Zu viele zustimmungsbedürftige Materien
  • Blockade Beschlüsse des BT
  • Missbrauch BRA als Instrument der O im BT
  • Verteilungskonflikte zwischen den L haben zugenommen
  • Politikverflechtungsfalle
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15
Q

Föderalismusreform

A

2006: klare Zuordnung der Kompetenzen L&B
- Auflösung der Ramen Gesetzgebung des B
- Neuordnung des Kataloges der Konkurrierenden Gesetzgebung
- Recht der L auf eine Abweichungsgesetzgebung auf bestimmten Feldern
- Kompetenz Verlängerung an den B in den Bereichen Terrorabwehr, Kernenergie
- Bildungspolitik als reine L Sache
2009: staatliche Finanzbeziehungen
- neue Schuldenregel im GG
- Konsolidierungshilfen für finanzschwächste L
- Einführung eines Nationalen Stabilitätspaktes

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16
Q

Ziele der Föderalismusreform

A
  • Entfaltungsmöglichkeiten von B und L stärken
  • Politische Verantwortlichkeiten deutlicher zuordnen
  • Verringerung von zustimmungsbedürftigen Bundesgesetzen (Blockademöglichkeiten durch BRA reduzieren)
  • Stärkung Stellung BRD in EU (Verbesserung Europatauglichkeit des GG)
17
Q

Länderkammer im europäischen Mehrebenensystem

A
  • Anfangszustand: Nationale Hoheitsrechte können mit einfacher BT Mehrheit auf zwischenstaatliche Einrichtungen Übertragen Werden
  • 1985 Einheitliche Europäische Akte
  • 1992 Maastricht Vertrag
  • 9 Art. 23 GG (Europaartikel) : absolutes Vetorecht bei Übertragung nationalstaatlicher Zuständigkeiten auf Europäische Ebene, Mitwirkungsrecht in EU Angelegenheiten, inhaltliches Beteiligungsrecht an Gesamtstaatlicher EUropapolotik, Recht auf Deutschen Vertreter im EU Rat
  • 2009 Vertrag von Lissabon: Ausbau Europapolitischer Kompetenzen des BRA
18
Q

Gesetzgebungszuständigkeiten

A

Ausschließliche Gesetzgebung
- der Länder (Art. 70 GG)
- des Bundes (Art. 71 und 73 GG)
konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72 und 74 GG)