Deutscher Bundestag Flashcards

1
Q

Bundestag

A
  • oberstes Staatsorgan BRD
  • laut GG: Zentrum des pol. Systems
  • Art. 38-49 GG BT gewidmet
  • selbständiges, sich selbst verwaltendes Organ
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2
Q

Hauptfunktionen des BT

A
  • Wahlfunktion
  • Gesetzgebungsfunktion
  • Kontrollfunktion
  • Kommunikationsfunktion
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3
Q

Rechte des BT

A
  • Mitwirkung Gesetzgebung
  • Bundeshaushalt
  • Beteiligung Wahl der Bundesverfassungsrichter
  • Wahl des Bundeskanzlers
  • Kontrolle der Regierung und Verwaltung
  • Antragsrecht Parteiverbotsverfahren
  • Recht der Präsidentenanklage
  • Feststellung des Verteidigungsfalls nach Art. 115a GG
  • BT stell 2/3 des Gemeinsamen Ausschusses
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4
Q

Arbeitsweise BT

A
  • verhandelt öffentlich, um Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten
  • in Praxis: nur Plenum öffentlich, Beratung in Ausschüssen nicht öffentlich
  • Beschlussfähigkeit: einfache Mehrheit als Regelfall
  • Kanzlermehrheit
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5
Q

Vollversammlung BT

A
  • besteht regulär aus 598 Mitgliedern (+ Überhangs- und Ausgleichsmandate)
  • Plenum wird vom BP geleitet
  • viele Entscheidungen werden in parlamentarischen Ausschüssen getroffen
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6
Q

Aufgaben Bundespräsident

A
  • vertritt Bundestag, regelt seine Geschäfte
  • wahrt die Würde und die Rechte des BT
  • fördert seine Arbeiten
  • leitet die Bundestagssitzungen gerecht
  • hat beratende Stimme in allen Ausschüssen
  • schließt Verträge für die Verwaltung des BT
  • übt das Hausrecht und die Polizeigewalt aus
  • ist oberster Dienstherr der Bediensteten
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7
Q

Fraktionen

A
  • Vereinigungen von Mitgliedern des BT, der selben Partei oder solcher Parteien die durch gleichgerichtete pol. Ziele in keinem BL miteinander im Wettbewerb stehen
  • Gruppierung nach pol. Orientierung
  • repräsentieren eine Aggregation pol. Interessen
  • verhindern Meinungszersplitterung im Parlament
  • beraten und vorbereiten pol. Entscheidungen
  • Gesetzesinitiativen und Kontrolle Regierung
  • BT als Parlament der Fraktionen
  • Gliederung in AGs
  • Arbeitsteilung, Fachkenntnisse, Experten
  • Fraktionen bestimmen Ausschussmitglieder und Redner im Plenum
  • Problem der Fraktionsdisziplin, Fraktionszwang
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8
Q

Rechte von Fraktionen u.a.

A
  • Antrag auf Vertagung einer Sitzung
  • Antrag auf Herbeirufung eines Ministers
  • Verlangen nach namentlichen Abstimmungen
  • Einbringung von Gesetzesentwürfen
  • Kleine und große Anfragen
  • Verlangen nach allgemeiner Aussprache in der Lesung eines Gesetzesentwurfs
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9
Q

Individuelle Abgeordnete

A

Art 38 GG
- Repräsentation der Bürger*innen
- Vertreter des ganzen Volks
- freies Mandat
Fraktionslos:
- Rederecht im Plenum obliegt Präsidium
- Recht auf Mitgliedschaft in einem Ausschuss (Zuweisung durch BTP)
- Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht um Ausschuss

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10
Q

Auschüsse

A
  • Arbeitsteilung
  • Fachliche Vorklärung und Vorbereitung von Beschlüssen
  • Detailfragen und komplizierte Sachverhalte
  • Suche nach fachkundigen Abgeordneten
  • Recht auf Einsetzung von Unterausschüssen
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11
Q

Aufgaben der Opposition

A
  • Pflicht zur Teilnahme an der parlamentarischen Beratung
  • Einwirken auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess
  • Aufzeigen von Alternativen
  • Durchsetzung eigener Ziele
  • Bereitschaft zur Regierungsübernahme
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12
Q

Auswahlrechte des BT

A

Wahl BK, BP (gemeinsam mit Landtage), Hälfte der Richter des BVG, Präsidenten u. Vizepräsident des Bundesrechnungshofes, Besetzung Hälfte der Sitze im Vermittlungsausschuss, Besetzung von 2/3 der Mitglieder des Notparlaments

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13
Q

Kontrollinstrumente BT

A
  • Herbeirufung eines Regierungsmitglieds (5% der Abgeordneten)
  • Zustimmung zu Staatsverträgen
  • Konstruktives Misstrauensvotums
  • Vertrauensfrage
  • Feststellung des Haushaltsgesetztes/Rechnungskontrolle
  • Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (20% der A)
  • Anrufung des BBG (1/3 A)
  • Interpellationsrechte: kleine, große, mündliche Anfragen, Fragstunde, aktuelle Stunde
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14
Q

Kommunikationsfunktion

A
  • Brücke zwischen Bürger*innen und staatlicher Entscheidungssphäre
  • Wahlkreissprechstunden
  • Art 17 GG: jeder hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an zuständige Stellen und Volksvertretung zu wenden
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15
Q

Deparlamentarisierung - Willensbildung zw. Theorie und Praxis

A
  • Deparlamentarisierung, Entparlamentarisierung
    klassische Perspektive
  • John Stuart Mill
  • Abgeordnete als Treuhänder
  • Autonomie
  • Handeln nach eigenem Gewissen, für das gemeinsame Wohl
    realistische Perspektive
  • Delegierte Abgeordneten
  • Delegation
  • Umsetzung der Wünsche der Wähler*innen
  • Parteien und Koalitionen als Basis der Legislativen Agenda
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