Tut 4.4, Gemeinsame Marktorganisation Flashcards
- Erläutern Sie die der EU- Agrarmarktordnung zugrunde liegenden Prinzipien!
Begriffsdefinition
Marktordnung
System von Maßnahmen, durch das Angebot und Nachfrage sowie Preisentwicklung in einer bestimmten Richtung beeinflusst oder gelenkt werden sollen.
Grundprinzipien
der Agrarmarktordnungen der EG/EU waren: - Präferenz für Agrarprodukte
- Einheitlichkeit des Marktes
- Finanzielle Solidarität
Präferenz für Agrarprodukte:
- EU-Produzenten sollen Wettbewerbsvorteile vor Anbietern aus Drittländern haben
- Begründung für einen Außenschutz
- Probleme: GATT/WTO; Verzerrungen zwischen den Sektoren, Überschüsse
Einheitlichkeit des Marktes:
- Keine innergemeinschaftlichen Handelsschranken
- Erforderte Festlegung gemeinsamer Preise
Finanzielle Solidarität
- Gemeinsame Politiken werden gemeinsam beschlossen und auch gemeinsam finanziert
- Einheitlichkeit des Marktes und finanzielle Solidarität
- Außenschutz hat starke Veränderungen erfahren (vor allem im Rahmen der WTO)
- Nennen und erläutern Sie die wichtigsten Instrumente der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation für den Binnenmarkt!
Instrumente der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation
- Öffentliche Intervention und private Lagerhaltung z.B: Rindfleisch, Butter, Magermilchpulver
- Nur für in der Gemeinschaft erzeugte Produkte
- Unter Intervention aufgekaufte Produkt sollen möglichst so verkauft werden, dass keine Marktstörungen entstehen
- Ein Teil wird kostenlos abgegeben an bezeichnete Organisation für bedürftige Menschen oder zu geringen Unkostenbeitrag
Marktintervention: Besondere Interventionsmaßnahmen
- Im Falle von: - Tierseuchen (Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Schweinefleisch,
Schaf- und Ziegenfleisch, Eier und Geflügelfleisch) sowie
- Vertrauensverlust der Verbraucher (Geflügelfleisch und Eier)
Die Gemeinschaft beteiligt sich dann zu 50% an diesen Kosten,
bei Maul- und Klauenseuche zu 60%. - Sondermaßnahmen in einigen Sektoren (Getreide, Reis, Zucker)
Marktintervention: Produktionsbeschränkungen
- Quotensysteme existieren in den Sektoren: Milch (landwirtschaftliche Milcherzeuger, 2014)
- Zucker und Isoglucose (produzirende Unternehmen)
- Kartoffelstärke (erzeugende Unternehmen) - Außerdem: vorübergehendes Rebpflanzungsverbot (bis 31.12.2015)
Marktintervention Beihilfen im Milchsektor:
- für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke
- für zu Kasein und Kaseinaten verarbeitet Magermilch
- für die Abgabe von Milcherzeugnissen an Schüler
Vorschriften für die Vermarktung und Herstellung
Vermarktungsnormen:
- für Olivenöl und Tafeloliven; Obst und Gemüse und deren Verarbeitungserzeugnisse; Bananen; lebende Pflanzen
- für Milch und Milcherzeugnisse
- Fette
- Eier und Geflügelfleisch
Besondere Regeln/Vorschriften zur Vermarktung:
- Fleisch von bis zu 12 Monate alten Rindern
- Wein
- Zertifizierung von Hopfen
- Welche Instrumente werden im Handel mit Drittländern in der EU angewandt?
Instrumente im Handel mit Drittländern: Einfuhren
Einfuhrlizenzen
- möglich in den Sektoren: Getreide, Reis, Zucker, Saatgut, Olivenöl und Tafeloliven, Hanf, Obst und Gemüse und deren Verarbeitungserzeugnisse, Bananen, Wein, lebende Pflanzen,
Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Eier, Geflügelfleisch, Ethylalkohol
Einfuhrzölle und -Abgaben
- Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs (VO (EG) 1549/2006)
- Zollvergünstigungen z.B. aufgrund von Verträgen
Schutzmaßnahmen gegen eine Einfuhr
Instrumente im Handel mit Drittländern: Ausfuhren
Ausfuhrlizenzen
- möglich in den Sektoren Getreide, Reis, Zucker, Olivenöl und Tafeloliven, Obst und Gemüse sowie deren Verarbeitungserzeugnisse, Wein, Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Eier, Geflügelfleisch, Ethylalkohol
Ausfuhrerstattungen
- möglich in den Sektoren Getreide, Reis, Zucker, Rindfleisch, Milch und Milcherzeugnisse,
Schweinefleisch, Eier, Geflügelfleisch
- Immer nur im Rahmen einer Ausfuhrlizenz (Art. 167)
Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die EU
(Schaubild)