5.3 Flashcards
- Was sind der Auftrag und die Ziele der „Zweiten Säule“ der GAP?
Au9rag der Poli7k für den ländlichen Raum
Au9rag:
- Förderung der nachhal7gen Entwicklung des ländlichen Raums
- Ergänzung der Markt- und Einkommensstützungsmaßnahmen der „Ersten Säule“ der GAP - Ergänzung der Kohäsionspoli7k und der gemeinsamen Fischereipoli7k
Ziele der Poli7k für den ländlichen Raum:
- Steigerung der WeLbewerbsfähigkeit der Landwirtscha9 und der Forstwirtscha9 durch Förderung der: - Umstrukturierung
- Entwicklung
- Innovation
- Verbesserung der Umwelt und der Landscha9 durch Förderung der Landbewirtscha9ung
- Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft
- Wie erfolgt in Deutschland die naDonale Umsetzung der PoliDk für den ländlichen Raum?
EU-Ebene:
- Rahmenfestlegung für die Agrarstrukturpoli7k (Poli7k zur Entwicklung ländlicher Räume = 2. Säule der GAP, ELER)
Na7onale Agrarstrukturpoli7k Bund:
- Na7onaler Strategieplan für die Entwicklung ländlicher Räume und die Na7onale Rahmenregelung setzen die durch das EU - Recht gegebenen Handlungsspielräume um
Länder:
- Entwicklungsprogramme für die ländlichen Räume konkre7sieren die länderspezifische Förderung
Na7onaler Strategieplan:
- Ausgangssitua7on ländlicher Räume
- Entwicklungspotenziale der ländlichen Räume - strategisches Gesamtkonzept

- schwerpunktspezifische Strategien zur Förderung ländlicher Räume - regionale Verteilung der EU-MiLel
Na7onale Rahmenregelung:
- regionale Programmplanung in Deutschland - Enthält gemeinsame Bestandteile der EPLR - GAK ist na7onale Rahmenregelung
Gemeinscha9saufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
- Damit ist die GAK das zentrale na7onale agrarstrukturpoli7sche Instrument für die Umsetzung der EU-Agrarstrukturpoli7k (2. Säule)
- Rahmenregelung dient auch der Verwaltungsvereinfachung und einer kohärenten Förderung in Deutschland
Funk7onen: - Harmonisierung der Förderpoli7k zwischen Bund und Ländern
- Abs7mmung zwischen na7onaler und EU-Förderpoli7k
- Nutzung der durch VO(EG) 1698/2005 gegebenen Handlungsspielräume - Rahmenregelung für die Entwicklungspläne der Länder
Finanzierung: - Na7onaler Anteil zur EU -Kofinanzierung - davon 60% Bund und 40% Länder
Rahmenplan der GAK - förderfähige Maßnahmen
- mögliche Förderinstrumente (möglich sind Zuschüsse, Darlehen, Zinszuschüsse und Bürgscha9en)
- von Bund und Ländern vorgesehene MiLel
- Fördergrundsätze für die einzelnen Maßnahmen (Verwendungszweck der MiLel, Fördervoraussetzungen, Art und Höhe der Förderung)