Tut 2.4, Institutionelle Rahmenbedingungen der EU-Agrarpolitik Flashcards
- Beschreiben Sie den politischen Willensbildungsprozess in einer pluralistischen Gesellschaft!
HENRICHSMEYER, W.; WITZKE, H.P. (1994): Agrarpolitik, Bd .2; S. 416
Willensbildungsprozess in einer pluralistischen Gesellschaft
(Schaubild)
Interaktiver Prozess verschiedener Akteure mit individuellen Zielen
- Demokratisches Basissystem (Wähler, Politiker, Parteien, Parlament + Regierung)
- Interessenverbände
- Staatliche Bürokratien/Administration
(mit hoher Eigendynamik aufgrund Information und Sachkompetenz)
- Letztere sind insbesondere in der Agrarpolitik nicht zu unterschätzen.
Willensbildungsprozess
- Konkret ist in Agrarpolitik zu unterscheiden in:
- Agrarpolitische Entscheidungsträger: gesetzlich legitimiert, z.B.: Legislative und Exekutive
- Agrarpolitische Einflussträger: wirken ein auf den politischen Willensbildungsprozess, vielfältige Organisationen und Verbände
- Einflussnahme der Wirtschaftsverbände vor allem über gezielte Informationspolitik für Öffentlichkeit und Politik, aber auch politischer Druck z.B. bei Wahlen
- Was versteht man unter dem „institutionellen Dreieck“ der Europäischen Union? Erläutern Sie die Funktionsweise.
„Institutionelles Dreieck“ der Europäischen Union
Europäische Kommission
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Rat — Europäische Parlament
Der Rat (der Europäischen Union)
- wichtigstes Gesetzgebungs- und Entscheidungsorgan der EU
- Aufgaben:
- Gesetzgebungsbefugnis (gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)
- Haushaltsbefugnis (gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)
- Festlegung und Koordinierung der Politik nach Maßgabe der Verträge
- Mitglieder: je ein Vertreter jedes Mitgliedsstaates auf Ministerebene
Die Europäische Kommission
- Politische Unabhängigkeit
- Rechenschaftspflichtig dem Europäischen Parlament
- Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen
- Aufgaben:
- Initiativrecht für neue Rechtsvorschriften
- Verwaltung und Ausführung des EU-Haushaltes
- Durchführung der gemeinsamen Politiken
(Exekutive der EU; „Hüterin der Verträge“)
- Überwachung der Anwendung des Unionsrechts
(gemeinsam mit Europäischem Gerichtshof)
- Vertretung der EU nach außen
(außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik)
Das Europäische Parlament
- Gewählte Vertreter der Europäischen Bürger
- Aufgaben:
- Gesetzgebungsbefugnis (gemeinsam mit dem Rat)
- Haushaltsbefugnis (gemeinsam mit dem Rat)
- Kontrollbefugnis
- Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission und Zustimmungsvotum zur Europäischen Kommission
Drei weitere Organe der EU
Europäischer Gerichtshof: - Wahrung des EU-Rechts
- Auslegung und Anwendung der Verträge
Europäischer Rechnungshof: - Prüfung der Einnahmen und Ausgaben
- Prüfung der ordnungsgemäßen Verwaltung
Europäische Zentralbank - Währungspolitik der EU
- Verwaltung des Euro
- Wie funktioniert das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ in der EU?
Das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Schaubild
- Erläutern Sie die gegenwärtigen Finanzierungsgrundlagen der Europäischen Union! Über welche Fonds wird die GAP finanziert?
Finanzierung der EU
Finanzierungsquellen:
- Eigenmittel (99%) - Traditionelle Eigenmittel
- Mehrwertsteuereigenmittel
- Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) - Sonstige Einnahmen (1%) - Steuern/Beiträge der EU-Bediensteten auf Gehälter (80% der sonstigen Einnahmen)
- Beiträge von Nicht-EU-Mitgliedern für EU Programme
- Bußbeträge von Unternehmen
Eigenmittel der EU
- Traditionelle Eigenmittel: - alle erhobenen Zölle und sonstigen Abgaben
- einschließlich der Agrarzölle - Zuckerabgaben
Mehrwertsteuereigenmittel: - nach einheitlichen Verfahren aus einer MwSt-Eigenmittelbemessungsgrundlage berechnet
- Abrufsatz 2012 = 0,30%
Eigenmittel auf der Grundlage des BNE: - deckt die „Restfinanzierung“
- Abrufsatz 2012 = 0,71%
- Deutschland trägt den größten Bruttoanteil aller Mitgliedsstaaten (20 %)
- 70 % des EU Haushalts werden von 5 Ländern aufgebracht (D, F, UK, I, ES)
- Britenrabatt: - Finanzieller Ausgleich für „übermäßige“ Nettozahlungen
- Vereinfacht ausgedrückt: 2/3 des Nettosaldos wird UK erstattet
- Finanzierung tragen die restlichen Mitgliedsländer
Umsetzung über spezielle Fonds
- Strukturfonds (Haushalt Rubrik 1)(Kohäsionspolitik):
- EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
- ESF (Europäische Sozialfonds)
- Kohäsionsfonds
- ELER (Haushalt Rubrik 2): Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (2.Säule) - EGFL (Haushalt Rubrik 2): Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
(1. Säule, Direktzahlungen)
- Was wissen Sie über das BMELV?
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Ziele: - Gesunde Ernährung mit sicheren Lebensmitteln
- Klare Verbraucherrechte und -information
- Starke und nachhaltige Landwirtschaft
- Perspektiven für ländliche Räume
Beiräte: - Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (1949)
- Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (1952)
- Wissenschaftliche Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik (2002)
- Beirat für Biodiversität und natürliche Ressourcen (2002)
Wichtige Einrichtungen
Bundesoberbehörden: - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bundessortenamt (BSA)
Bundesforschungsinstitute: - Kulturpflanzen (Julius-Kühn-Institut) Braunschweig
- Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) Insel Riems
- Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Johann-Heinrich-von-
Thünen-Institut) Braunschweig
Rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Aufbau
(Schaubild)
- Was ist der „Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft“ und welche Rolle haben seine Mitglieder in der Agrarpolitik in Deutschland.
Agrarpolitische Einflussträger
- Freiwilliger Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Landwirtschaft
- Abstimmung und Meinungsbild in Grundsatzfragen
- Vorschlagsrecht für Gremien
Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft
Mitglieder und Aufgaben
- Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
- Mitglieder sind Bauernverbände der Länder
- Politische Interessenvertretung
- Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
- Mitglieder sind ländliche Genossenschaften
- Vermarktung von Produktionsmitteln und Produkten, Finanzierungen
- Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK)
- Mitglieder sind die Landwirtschaftskammern der Länder
- Offizielle Beratung, Aus- und Fortbildung, Verwaltungsaufgaben
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG)
- Mitglieder sind Landwirte, Einzelpersonen und Unternehmen der vor und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche
- Förderung des Fortschritts in der Land- und Ernährungswirtschaft Internationale landwirtschaftliche Fachausstellungen