Tut 2.4, Institutionelle Rahmenbedingungen der EU-Agrarpolitik Flashcards

1
Q
  1. Beschreiben Sie den politischen Willensbildungsprozess in einer pluralistischen Gesellschaft!
A

 HENRICHSMEYER, W.; WITZKE, H.P. (1994): Agrarpolitik, Bd .2; S. 416

Willensbildungsprozess in einer pluralistischen Gesellschaft
(Schaubild)

Interaktiver Prozess verschiedener Akteure mit individuellen Zielen
- Demokratisches Basissystem (Wähler, Politiker, Parteien, Parlament + Regierung)
- Interessenverbände
- Staatliche Bürokratien/Administration
(mit hoher Eigendynamik aufgrund Information und Sachkompetenz)
- Letztere sind insbesondere in der Agrarpolitik nicht zu unterschätzen.

Willensbildungsprozess

  • Konkret ist in Agrarpolitik zu unterscheiden in:
  • Agrarpolitische Entscheidungsträger: gesetzlich legitimiert, z.B.: Legislative und Exekutive
  • Agrarpolitische Einflussträger: wirken ein auf den politischen Willensbildungsprozess, vielfältige Organisationen und Verbände
  • Einflussnahme der Wirtschaftsverbände vor allem über gezielte Informationspolitik für Öffentlichkeit und Politik, aber auch politischer Druck z.B. bei Wahlen
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Q
  1. Was versteht man unter dem „institutionellen Dreieck“ der Europäischen Union? Erläutern Sie die Funktionsweise.
A

„Institutionelles Dreieck“ der Europäischen Union
Europäische Kommission
‘ ‘
Rat — Europäische Parlament

Der Rat (der Europäischen Union)

  • wichtigstes Gesetzgebungs- und Entscheidungsorgan der EU
  • Aufgaben:
  • Gesetzgebungsbefugnis (gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)
  • Haushaltsbefugnis (gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)
  • Festlegung und Koordinierung der Politik nach Maßgabe der Verträge
  • Mitglieder: je ein Vertreter jedes Mitgliedsstaates auf Ministerebene

Die Europäische Kommission
- Politische Unabhängigkeit
- Rechenschaftspflichtig dem Europäischen Parlament
- Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen
- Aufgaben:
- Initiativrecht für neue Rechtsvorschriften
- Verwaltung und Ausführung des EU-Haushaltes
- Durchführung der gemeinsamen Politiken
(Exekutive der EU; „Hüterin der Verträge“)
- Überwachung der Anwendung des Unionsrechts
(gemeinsam mit Europäischem Gerichtshof)
- Vertretung der EU nach außen
(außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik)

Das Europäische Parlament

  • Gewählte Vertreter der Europäischen Bürger
  • Aufgaben:
  • Gesetzgebungsbefugnis (gemeinsam mit dem Rat)
  • Haushaltsbefugnis (gemeinsam mit dem Rat)
  • Kontrollbefugnis
  • Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission und Zustimmungsvotum zur Europäischen Kommission

Drei weitere Organe der EU

Europäischer Gerichtshof: - Wahrung des EU-Rechts
- Auslegung und Anwendung der Verträge

Europäischer Rechnungshof: - Prüfung der Einnahmen und Ausgaben
- Prüfung der ordnungsgemäßen Verwaltung

Europäische Zentralbank - Währungspolitik der EU
- Verwaltung des Euro

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3
Q
  1. Wie funktioniert das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ in der EU?
A

Das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Schaubild

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4
Q
  1. Erläutern Sie die gegenwärtigen Finanzierungsgrundlagen der Europäischen Union! Über welche Fonds wird die GAP finanziert?
A

Finanzierung der EU

Finanzierungsquellen:

  1. Eigenmittel (99%) - Traditionelle Eigenmittel
    - Mehrwertsteuereigenmittel
    - Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE)
  2. Sonstige Einnahmen (1%) - Steuern/Beiträge der EU-Bediensteten auf Gehälter (80% der sonstigen Einnahmen)
    - Beiträge von Nicht-EU-Mitgliedern für EU Programme
    - Bußbeträge von Unternehmen

Eigenmittel der EU

  • Traditionelle Eigenmittel: - alle erhobenen Zölle und sonstigen Abgaben
    - einschließlich der Agrarzölle
  • Zuckerabgaben

Mehrwertsteuereigenmittel: - nach einheitlichen Verfahren aus einer MwSt-Eigenmittelbemessungsgrundlage berechnet
- Abrufsatz 2012 = 0,30%

Eigenmittel auf der Grundlage des BNE: - deckt die „Restfinanzierung“
- Abrufsatz 2012 = 0,71%

  • Deutschland trägt den größten Bruttoanteil aller Mitgliedsstaaten (20 %)
  • 70 % des EU Haushalts werden von 5 Ländern aufgebracht (D, F, UK, I, ES)
  • Britenrabatt: - Finanzieller Ausgleich für „übermäßige“ Nettozahlungen
  • Vereinfacht ausgedrückt: 2/3 des Nettosaldos wird UK erstattet
  • Finanzierung tragen die restlichen Mitgliedsländer

Umsetzung über spezielle Fonds

  • Strukturfonds (Haushalt Rubrik 1)(Kohäsionspolitik):
  • EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
  • ESF (Europäische Sozialfonds)
  • Kohäsionsfonds
  • ELER (Haushalt Rubrik 2): Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
    ländlichen Raums (2.Säule)
  • EGFL (Haushalt Rubrik 2): Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
    (1. Säule, Direktzahlungen)
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5
Q
  1. Was wissen Sie über das BMELV?
A

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Ziele: - Gesunde Ernährung mit sicheren Lebensmitteln

  • Klare Verbraucherrechte und -information
  • Starke und nachhaltige Landwirtschaft
  • Perspektiven für ländliche Räume

Beiräte: - Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (1949)

  • Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (1952)
  • Wissenschaftliche Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik (2002)
  • Beirat für Biodiversität und natürliche Ressourcen (2002)

Wichtige Einrichtungen

Bundesoberbehörden: - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bundessortenamt (BSA)

Bundesforschungsinstitute: - Kulturpflanzen (Julius-Kühn-Institut) Braunschweig
- Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) Insel Riems
- Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Johann-Heinrich-von-
Thünen-Institut) Braunschweig

Rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts:

  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Aufbau
(Schaubild)

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6
Q
  1. Was ist der „Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft“ und welche Rolle haben seine Mitglieder in der Agrarpolitik in Deutschland.
A

Agrarpolitische Einflussträger

  • Freiwilliger Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Landwirtschaft
  • Abstimmung und Meinungsbild in Grundsatzfragen
  • Vorschlagsrecht für Gremien

Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft
Mitglieder und Aufgaben

  • Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
  • Mitglieder sind Bauernverbände der Länder
  • Politische Interessenvertretung
  • Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
  • Mitglieder sind ländliche Genossenschaften
  • Vermarktung von Produktionsmitteln und Produkten, Finanzierungen
  • Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK)
  • Mitglieder sind die Landwirtschaftskammern der Länder
  • Offizielle Beratung, Aus- und Fortbildung, Verwaltungsaufgaben
  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG)
  • Mitglieder sind Landwirte, Einzelpersonen und Unternehmen der vor und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche
  • Förderung des Fortschritts in der Land- und Ernährungswirtschaft Internationale landwirtschaftliche Fachausstellungen
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