Tierschutzrecht Flashcards
Was ist das Ziel des Tierschutzrecht?
Ziel ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere
Was gehört nicht zum Tierschutzrecht
- Erhaltung von Wildtieren bzw. wildlebende Tieren und ihrer Lebensräume (Naturschutzgesetze der Länder)
- Jagd und Fischerei (Jagd- und Fischereigesetze der Länder)
- Schutz des Menschen vor Tieren (Tierhaltegesetze der Länder)
Nenne Rechtsquellen
- Tierschutzgesetz
-1. Tierhaltungsverordnung
-2. Tierhaltungsverordnung
-Tierschutz-Schlachtverordnung
-Tierschutz-Kontrollverordnung - Tierversuchsgesetz
-Tierversuchs-Verordnung - Tiertransportgesetz
- Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr aus Tierschutzgründen verboten ist
*Unionsrechtliche Grundlagen
Welche Behörden sind in erster Instanz zur Vollziehung des Tierschutzgesetzes und des Tierversuchsgesetzes zuständig
- Tierschutzgesetz
–> Prinzipiell Bezirksverwaltungsbehörden - Tierversuchsgesetz
–> I.d.R. Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau
–> Bei Tierversuchen in Hochschulen oder wissenschaftlichen Bundeseinrichtungen Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Welche Behörden sind in zweiter Instanz zur Vollziehung des Tierschutzrecht zuständig?
- Landesverwaltungsgericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Rechtsmittelbefugnis der Tierschutzombudperson
Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes - für welche Tiere gilt das Gesetz
- gilt grundsätzlich für alle Tiere
- Manche Bestimmungen sind allerdings nur auf Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse anwendbar (wie z.B. Eingriffsverbot, Hilfeleistungspflicht, Tierhaltungsbestimmungen)
- Ausnahme für Jagd und Fischerei: Haltung und Ausbildung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd oder der Fischerei eingesetzt werden, fällt unter das Tierschutzgesetz
Nenne allgemeine Verbote des Tierschutzgesetzes
Verbot der Tierquälerei
Verbot der Tötung
Verbot von Eingriffen an Tieren
Was versteht man unter Tierquälerei
Ungerechtfertigte Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bzw. Versetzen in schwere Angst
(Fähigkeit zur Schmerzempfindung etc. vorausgesetzt)
Beispiele für Tierquälerei
- Qualzüchtungen
- Vernachlässigung der Ernährung
- Veranstaltung von Tierkämpfen
Was gilt nicht als Tierquälerei?
- Maßnahmen aufgrund einer veterinärmedizinischen Indikation
- (Unerlässliche) Maßnahmen zur fachgerechten Schädlingsbekämpfung oder zur Seuchenbekämpfung
- Bestimmte Maßnahmen bei Einsätzen von Diensthunden
Welche spezielle Regelungen gibt es für den Fall der Tötung eines Tieres? - Beispiele
- Tötung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung nur in wissenschaftlichen Einrichtungen, wen sie unerlässlich ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann
- Tötung von Wirbeltieren grundsätzlich nur durch Tierärzte (Ausnahmen z.B. für die Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren)
Was ist bei der Tötung und Schlachten von landwirtschaftlichen Tieren zu beachten?
- Vermeidung des ungerechtfertigten Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst
- Tötung nur durch sachkundige Personen
- Grundsätzliches Verbot der Schlachtung von Tieren ohne Betäubung
Eingriffen an Tieren - Definition
Eingriff = Maßnahme, die zur Beschädigung oder dem Verlust eines empfindlichen Teils des Körpers oder einer Veränderung der Knochenstruktur führt
Welche Eingriffe sind nicht verboten?
- Eingriffe, die therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren dienen
- Ausnahmen zulässig zur Verhütung der Fortpflanzung
- Ausnahmen zulässig, wenn Unerlässlichkeit für die vorgesehene Nutzung des Tieres, zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
Gegenstand des Tierversuchsrecht - Welche Tiere
- Lebende Wirbeltiere (
inkl. selbsternährende Larven und Föten ab dem letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung) - Wirbeltiere in einem früheren Entwicklungsstadium, wenn sie über jenes hinaus weiterleben sollen
- Lebende Kopffüßer (z.B. Tintenfische)