Gewerberecht Flashcards
Nenne große Bereiche der Gewerbeordnung
Berufsrecht, Betriebsanlagenrecht
Was umfasst das Berufsrecht? - Ziele
*Ordnung der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit
*Sicherung der Qualität von Waren und Dienstleistungen
*Gewährleistung der Qualifikation der Gewerbetreibenden
*Gläubiger-, Jugend- und Konsumentenschutz
Was umfasst das Betriebsanlagenrecht? - Ziele
*Gefahrenabwehr (z.B. für die Gewerbetreibenden, die Kunden und die Nachbarn)
*Umweltschutz
Anwendungsbereich der Gewerbeordnung - Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit unter dem Gewerberecht fällt
*Gewerbsmäßigkeit
*keine gesetzlich verbotene Tätigkeit
- wie z.B. Menschenhandel, Auftragsmord, Schmuggel etc
- Abgrenzung zu verbotenen Einzelhandlungen
*Keine von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit
Gewerbsmäßigkeit - Wann ist eine Tätigkeit gewerbsmäßig?
- Selbstständigkeit: Tätigkeit wird auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko durchgeführt
- Regelmäßigkeit: dauerhafte bzw. wiederkehrende Tätigkeit oder einmalige Tätigkeit von längerer Dauer
- Ertragsabsicht: Absicht einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen
Ausnahmen vom Anwendungsbereich - von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeiten
*aus kompetenzrechtlichen Gründen:
- Land- und Forstwirtschaft samt Nebengewerben (z.B. Pferdezucht)
- Berg- und Schiführerwesen
- Kinos- und Theaterbetriebe
*wegen spezieller Regelung wie z.B. für
-Kreditinstitute (Bankwesengesetz)
- Ärzte (Ärztegesetz)
- Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsordnung)
- Bergbaubetriebe (Mineralrohstoffgesetz)
*aus grundrechtlichen Erwägungen wie z.B. für die
- Herausgabe von Druckwerken durch Medieninhaber (Ausnahme wegen Pressefreiheit)
Gewerbearten
Freie Gewerbe
Reglementierte Gewerbe
“Sensible” Gewerbe
Freie Gewerbe - Bsp., Voraussetzungen
*z.B. PR-Berater, Partnervermittlung, Brauerei
*nur allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen
*Anmeldeverfahren
Reglementierte Gewerbe - Bsp., Voraussetzungen
*z.B. Baumeister, Friseur, Unternehmensberater
*allgemeine Voraussetzungen und Befähigungsnachweis
*im Regelfall bloßes Anmeldeverfahren
“Sensible” Gewerbe - Bsp., Voraussetzungen
*z.B. chemische Laboratorien, Herstellung von Arzneimitteln, Sprengmeister
*zusätzliche Überprüfung der (relativen) Zuverlässigkeit
*Bescheidbedürftig
Nenne die allgemeinen Voraussetzungen
*Gewerberechtliche Handlungsfähigkeit:
-in der Regel mit Volljährigkeit (wenn keine Erwachsenenvertretung)
-Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers bei juristischen Personen
*Strafrechtliche Unbescholtenheit
*Österreichische oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit (Spezialregelungen für EU/EWR-Bürger oder aufgrund bilateraler Abkommen)
Nenne besondere Voraussetzungen
*Befähigungsnachweis
*(Relative) Zuverlässigkeit
*Allfällige sonstige Voraussetzungen
Anmeldungsgewerbe - Bei welchen Gewerbearten muss das Gewerbe angemeldet werde und wo wird es angemeldet?
- im Regelfall: alle freien Gewerbe und einen Großteil der reglementierten Gewerbe (außer “sensible” Gewerbe)
- Anmeldung bei Behörde
- Prüfung der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen durch die Behörde
bescheidbedürftige Gewerbe
“sensible” Gewerbe
Was sind gewerberechtliche Geschäftsführer? Welche Arten gibt es?
“Hilfsorgan” des Gewerbeinhabers
der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet primär für Übertretungen der gewerberechtlichen Vorschriften
*Fakultativer Geschäftsführer: freiwillige Bestellung durch Gewerbeinhaber
*Obligatorischer Geschäftsführer
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH) und eingetragenen Personengesellschaften (z.B. KG)
- wenn Befähigungsnachweis sonst nicht erbracht werden kann
- wenn der Gewerbeinhaber keinen Sitz im Inland hat