Gewerberecht Flashcards
Nenne große Bereiche der Gewerbeordnung
Berufsrecht, Betriebsanlagenrecht
Was umfasst das Berufsrecht? - Ziele
*Ordnung der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit
*Sicherung der Qualität von Waren und Dienstleistungen
*Gewährleistung der Qualifikation der Gewerbetreibenden
*Gläubiger-, Jugend- und Konsumentenschutz
Was umfasst das Betriebsanlagenrecht? - Ziele
*Gefahrenabwehr (z.B. für die Gewerbetreibenden, die Kunden und die Nachbarn)
*Umweltschutz
Anwendungsbereich der Gewerbeordnung - Voraussetzungen, damit eine Tätigkeit unter dem Gewerberecht fällt
*Gewerbsmäßigkeit
*keine gesetzlich verbotene Tätigkeit
- wie z.B. Menschenhandel, Auftragsmord, Schmuggel etc
- Abgrenzung zu verbotenen Einzelhandlungen
*Keine von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeit
Gewerbsmäßigkeit - Wann ist eine Tätigkeit gewerbsmäßig?
- Selbstständigkeit: Tätigkeit wird auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko durchgeführt
- Regelmäßigkeit: dauerhafte bzw. wiederkehrende Tätigkeit oder einmalige Tätigkeit von längerer Dauer
- Ertragsabsicht: Absicht einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen
Ausnahmen vom Anwendungsbereich - von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeiten
*aus kompetenzrechtlichen Gründen:
- Land- und Forstwirtschaft samt Nebengewerben (z.B. Pferdezucht)
- Berg- und Schiführerwesen
- Kinos- und Theaterbetriebe
*wegen spezieller Regelung wie z.B. für
-Kreditinstitute (Bankwesengesetz)
- Ärzte (Ärztegesetz)
- Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsordnung)
- Bergbaubetriebe (Mineralrohstoffgesetz)
*aus grundrechtlichen Erwägungen wie z.B. für die
- Herausgabe von Druckwerken durch Medieninhaber (Ausnahme wegen Pressefreiheit)
Gewerbearten
Freie Gewerbe
Reglementierte Gewerbe
“Sensible” Gewerbe
Freie Gewerbe - Bsp., Voraussetzungen
*z.B. PR-Berater, Partnervermittlung, Brauerei
*nur allgemeine Voraussetzungen zu erfüllen
*Anmeldeverfahren
Reglementierte Gewerbe - Bsp., Voraussetzungen
*z.B. Baumeister, Friseur, Unternehmensberater
*allgemeine Voraussetzungen und Befähigungsnachweis
*im Regelfall bloßes Anmeldeverfahren
“Sensible” Gewerbe - Bsp., Voraussetzungen
*z.B. chemische Laboratorien, Herstellung von Arzneimitteln, Sprengmeister
*zusätzliche Überprüfung der (relativen) Zuverlässigkeit
*Bescheidbedürftig
Nenne die allgemeinen Voraussetzungen
*Gewerberechtliche Handlungsfähigkeit:
-in der Regel mit Volljährigkeit (wenn keine Erwachsenenvertretung)
-Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers bei juristischen Personen
*Strafrechtliche Unbescholtenheit
*Österreichische oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit (Spezialregelungen für EU/EWR-Bürger oder aufgrund bilateraler Abkommen)
Nenne besondere Voraussetzungen
*Befähigungsnachweis
*(Relative) Zuverlässigkeit
*Allfällige sonstige Voraussetzungen
Anmeldungsgewerbe - Bei welchen Gewerbearten muss das Gewerbe angemeldet werde und wo wird es angemeldet?
- im Regelfall: alle freien Gewerbe und einen Großteil der reglementierten Gewerbe (außer “sensible” Gewerbe)
- Anmeldung bei Behörde
- Prüfung der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen durch die Behörde
bescheidbedürftige Gewerbe
“sensible” Gewerbe
Was sind gewerberechtliche Geschäftsführer? Welche Arten gibt es?
“Hilfsorgan” des Gewerbeinhabers
der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet primär für Übertretungen der gewerberechtlichen Vorschriften
*Fakultativer Geschäftsführer: freiwillige Bestellung durch Gewerbeinhaber
*Obligatorischer Geschäftsführer
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH) und eingetragenen Personengesellschaften (z.B. KG)
- wenn Befähigungsnachweis sonst nicht erbracht werden kann
- wenn der Gewerbeinhaber keinen Sitz im Inland hat
Definition einer gewerblichen Betriebsanlage
*ortsgebundene Einrichtung
*nicht bloß vorübergehende Nutzung
*Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit
Bsp.: Arten von Betriebsanlagen
*Normalanlagen
*IPPC-Anlagen (z.B. Zementwerke)
*Bagatellanlagen (z.B. kleinere Gaststätten)
Wann ist eine Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage nötig? Nenne mögliche Auswirkungen einer Betriebsanlage, die zu deren Genehmigungspflicht führen
*Lebens- oder Gesundheitsgefährdung des Gewerbetreibenden, der Nachbarn oder der Kunden
*Gefährdung des Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte der Nachbarn
*Belästigung der Nachbarn durch Emissionen (Geruch, Lärm etc.)
*Wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs
Was umfasst die Gewerbepolizei?
Unter Gewerbepolizei sind Maßnahmen der Gewerbeaufsicht zu verstehen.
*Sicherheitsmaßnahmen: Aufträge an den Anlagenbetreiber oder Sofortmaßnahmen
-z.B. zur Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum
-z.B. Beschlagnahme von Maschinen, Stilllegung des Betriebes
*Verwaltungsstrafen
- z.B. für Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung, Errichtung oder Betrieb einer Betriebsanlage ohne Genehmigung, Unterlassung der Anzeige der Bestellung eines Geschäftsführers
- Übertretungen der Gewerbeordnung werden (sofern im Gesetz nicht anders bestimmt) mit Geldstrafen geahndet
Was versteht man unter Selbstständigkeit?
Tätigkeit wird auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko durchgeführt
Was versteht man unter Regelmäßigkeit?
Tätigkeit wird dauerhaft bzw. wiederkehrend oder einmalig von längerer Dauer durchgeführt.