Theorien Flashcards
Entscheidungsorientierter Ansatz nach LOITLSBERGER
- die „Prüfung“ wird als funktionales Erkenntnisobjekt angesehen;
- das “zu prüfende Unternehmen“ stellt das institutionelle Erkenntnisobjekt dar.
Strategische Entscheidungsprobleme im wirtschaftlichen Prüfungswesen
- Entscheidung über die Unternehmensform,
- Unternehmensgröße und das Leistungsprogramm
- Aufbau- und Ablauforganisation
Konstitutive Merkmale einer Dienstleistung
(a) Integrativität und Interaktion,
(b) Immaterialität,
(c) Individualität und Heterogenität sowie
(d) Nichtlagerbarkeit.
Kybernetischer Ansatz
-fokussiert auf den Prozess der Prüfung
- Darstellung Regelkreismodells in Phasen
• Planung,
• Durchführung sowie
• Überwachung (und Berichterstattung) beinhaltet.
Die Überwachung kann dabei als Kontrolle und/oder als Prüfung/ Revision erfolgen.
Messtheoretischer Ansatz
-gesamte Prüfungsobjekt in Teilbereiche
(Prüffelder)
-Soll-Ist-Vergleiche
Verhaltensorientierter Ansatz
- im Hinblick auf die Prüfung das Verhalten des Individuums (des Prüfers bzw. der geprüften Person) bzw. der Gruppe (des sog. Prüfungsteams oder des geprüften Unternehmens) im Zentrum.
Spieltheoretischer Ansatz
- Die Spieltheorie geht von mindestens zwei Spielern (Spieler und „Gegenspieler“) aus, die gewisse individuelle Ziele verfolgen.
- Grad der Zielerreichung ist vom strategischen Vorgehen des Gegenspielers abhängig.
Grundlagen des institutionen- ökonomischen Ansatzes
- Ausgangspunkt: Prinzipal-Agenten - Theorie
* einstufige und doppelstufige Prinzipal-Agenten-Modell
Modellprämissen institutionenökonomischer Ansatz
• Eigentum und Führung des Unternehmens liegen in verschiedenen Händen. = Die Informationen sind asymmetrisch verteilt.
• Die Akteure handeln begrenzt rational.
• Die Akteure verfolgen unterschiedliche Interessen.
• führt durch Ausnutzung der
asymmetrischen Informationen zu einem opportunistischen Verhalten der Akteur
Einstufiges Prinzipal- Agenten-Modell im Überblick
- Verhältnis zwischen Eigner und Führung.
- Prinzipal: Auftraggeber = Aktionäre
- Agent: Auftragnehmer = Vorstand
Probleme beim einstufigen Prinzipal- Agenten-Modell
Interessenkonflikte
• Aktionär: langfristige Gewinnmaximierung
• Vorstand: Maximierung seines Gehalts und Nebenleistungen
- durch die Informationsasymmetrien verschärft
- verborgenen Qualitäten („hidden characteristics“)
- verborgenen Absichten („hidden intensions“)
- verborgenen Informationen („hidden informations“)
- verborgenen Handlungen („hidden actions“)
3 Prinzipal-Agenten Beziehung
- Eigentümer (Hauptversammlung bzw. Aktionäre)
- Geschäftsleitung (Vorstand)
- Überwachungsorgan (Aufsichtsrat).
Abschlussprüfung als weitere Instanz
- Abschlussprüfer ist Agent der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats, weshalb er als „Doppelagent“
- Die Abschlussprüfung stellt somit im Rahmen dieser Theorie ein sog. Monitoringinstrument dar
- Dem Abschlussprüfer wird eine Torwächterfunktion („Gatekeeper“-Funktion)
- Gehilfenfunktion zu, weil dieser den Aufsichtsrat bei der Überwachung des Vorstandes unterstützen soll.
Ansatzkritik und Verhältnis zum entscheidungsorientierten Ansatz
• entscheidungsorientierten Ansatzes, erstbeste („first
best“) Lösung
• die Basis der Prinzipal-Agenten-Theorie. Den Akteuren des Modells werden vor- und nachvertragliche Manipulationen unterstellt. Dies führt dazu, dass nur die zweitbeste („second best“) Lösung
Quasi-Renten-Ansätze
Analyse der Vorteile des Prüfers im Hinblick auf ein bestehendes Prüfungsmandat und die Nachteile, die sich aus dem Entzug dieses Mandates ergeben würden.
- Erstprüfung = höheren Prüfungsaufwand
- Folgeprüfung = reduzierte Kosten
- Folge: kein Anreiz zur Prüferrotation, da Quasi-Renten verloren gehen.
Low-Balling-Effekt
AP im ersten Jahr die Dienstleistung unter den Kosten der (Erst-) Prüfung anbietet, um den Prüfungsauftrag zu erhalten. Hier wird vom Low-Balling-Effekt gesprochen.
Fee Cutting
Auch kann die Kenntnis der Quasi-Renten auf Mandantenseite die Forderung nach einem Absenken der Prüfungshonorare (sog. Fee Cutting) auslösen.
Von „Fee Cutting“ wird allerdings auch gesprochen, wenn, ein Abschlussprüfer bei einer Erstprüfung seine Leistung unter der Gebühr für eine Folgeprüfung anbietet