Formen der Berufsausübung Flashcards
Formen der Berufsausübung
- Die persönliche Berufsausübung bezieht sich auf die Positionen, auf denen der einzelne WP seinen Beruf ohne das „Riskieren der Berufsbezeichnung“ ausüben darf.
- Die institutionelle Berufsausübung beschäftigt sich mit den Institutionen, in denen Angehörige des wirtschaftlichen Prüfungswesen ihre Tätigkeiten ausüben dürfen.
Formen der Individuelle Berufsausübung
- Inhaber, Gesellschafter, leitende und eigenverantwortliche Position in einer Prüfungsgesellschaft
- Partner in einer Sozietät
Formen der institutionellen Berufsausübung
- Einzelpraxis,
- die Sozietät und
- die Prüfungsgesellschaft.
Restriktionen bei Nebentätigkeiten
§ 43 (2) WPO (*Unvereinbar)
• keine gewerbliche Tätigkeit und
• keine Tätigkeit aufgrund eines Anstellungsvertrags oder
• eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses
Konflikt freier Beruf vs. Erwerbswirtschaftliches Unternehmen
- Erwerbswirtschaftliches Unternehmen = Gewinnerzielungsabsicht
- Freie Beruf = nicht vorrangige Streben nach Einkommen
- Vereinbar: sofern die Normen des Berufsrechts beachtet werden.
Selbstständige vs. nicht selbstständige Berufsausübung
Ausübung Freie Berufe erfolgt im Allgemeinen in Einzelpraxen und Sozietäten. Bei WP überwiegend in Sozietäten bzw. Gesellschaften
• Haftung und Leitungskompetenz und die Vorstellung von Eigenverantwortlichkeit in einem freien Beruf stehen hier im Einklang.
Problematik des Angestelltenverhältnisses
- Voraussetzung: Der Angestellte WP muss seinen Beruf eigenverantwortlich ausüben können.
- Die Unabhängigkeit der Entscheidung in Berufsangelegenheiten nach § 43a (1) i. V. m. § 44 (1) WPO müssen gegeben sein.
- WP dürfen nicht Weisungsgebunden sein.