GoP Flashcards
1
Q
Arten der Ermittlung
A
- induktive Methode
- deduktive Methode
- autoritäre Methode
- hermeneutische Methode
2
Q
Induktive Methode
A
- aus der Anschauung und tatsächlichen Übung
- über die bei der Durchführung einer Abschlussprüfung anzuwendenden Verfahrens- und Vorgehensweisen gewonnen
3
Q
Deduktive Methode
A
- logische Ableitung aus den Zwecken der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung
4
Q
Autoritäre Methode
A
- Sie sieht vor, dass „autonome“ (ggf. staatliche) Stellen eingerichtet werden, die dann die Festlegung der GoP übernehmen.
- Die Bedeutung dieser Methode wächst durch den dynamischen Verweis in § 317 Abs. 5 HGB.
- Die GoP werden nicht „vom Himmel fallen“, sondern müssen auch bei autoritärer Festlegung vorab – induktiv oder deduktiv – gewonnen werden.
Merke: Selbst wenn die GoP autoritär vorgeschrieben werden, ist der Prüfer bei der Prüfungsdurchführung und der Urteilsgewinnung auf sein pflichtgemäßes Ermessen angewiesen.
5
Q
Hermeneutische Methode
A
- Die hermeneutische Methode beinhaltet sowohl die Induktion als auch die Deduktion.
- Darüber hinaus wird versucht, weitere bedeutsame Umstände (z. B. Wortlaut und Sinn der Normen) zu berücksichtigen.
6
Q
Wirkungen der GoP
A
- Dem Prüfer sollen die GoP als Handlungsanweisung, wie er in einer bestimmten Situation zu verfahren hat, dienen.
- Insofern haben die GoP eine präskriptive Wirkung.
7
Q
Inhalt der GoP
A
- allgemeinen Berufsgrundsätze, wie Unabhängigkeit und Unbefangenheit, Eigenverantwortlichkeit, Unparteilichkeit, Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Verhalten
- Rechtsnormen, die WPK, welche Konkretisierungen vornimmt in
• der Berufssatzung,
• den Stellungnahmen und
• sonstigen Verlautbarungen, - internationale Berufsverbände,
- nationale Berufsverbände und
- die Fachliteratur.
8
Q
Rechtsnormen
A
- HGB & WPO
- In § 320 Abs. 2 Satz 1 HGB ist die zentrale handelsrechtliche Norm für die
Prüfungsdurchführung zu finden.
In der WPO, die ebenfalls die GoP nicht explizit normiert, sind u. a. kodifiziert:
- Aspekte der Berufsausübung,
- Rechte und Pflichten der WP,
- Aspekte der Berufsaufsicht und
- Sachverhalte zur Berufsgerichtsbarkeit.
9
Q
§ 317 Abs. 5 HGB
A
Abschlussprüfer haben demnach jene ISA zu beachten, die durch die EU-Kommission
übernommen wurden.
10
Q
allgemeine Berufspflichten in der Berufssatzung
A
- Grundsatz der Gewissenhaftigkeit
- „fachlichen Regeln“
Besondere Berufspflichten
- Verantwortlichkeit für die Auftragsdurchführung
- sachgerechte Prüfungsplanung
- ordnungsgemäßen Prüfungsablauf in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht