Qualitätssicherung und Kontrolle Flashcards
nationale Normen zur Qualitätssicherung
- Gemäß § 55b Satz 1 WPO haben Abschlussprüfer Regelungen zu schaffen und zu dokumentieren, die zur Einhaltung der Berufspflichten notwendig sind.
- Konkreter wird schließlich die gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006)“
Regelung der allg. Praxisorganisation
- Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
- Annahme Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen
- Mitarbeiterentwicklung
- Gesamtplanung alle Aufträge
- Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen
Regelungen zur Auftragsabwicklung
- Organisation der Auftragsabwicklung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regeln für die
Auftragsabwicklung - Anleitung des Prüfungsteams
- Einholung von fachlichen Rat (Konsultation)
- Überwachung der Auftragsabwicklung
- Abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse
- Auftragsbezogene Qualitätssicherung
- Lösung von Meinungsverschiedenheiten
- Abschluss der Dokumentation der Auftragsabwicklung und der Archivierung der
Regelungen zur Nachschau
AP-Praxen müssen Regelungen erarbeiten, welche die Planung und Durchführung der Nachschau beinhalten. Eine Nachschau ist in angemessenen Abständen und mit der Zielsetzung durchzuführen, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems zu beurteilen.
WP können die Nachschau i. S. e. Selbstvergewisserung ausnahmsweise selbst durchführen, wenn keine geeigneten Personen innerhalb der AP-Praxis zur Verfügung stehen, die Heranziehung eines Externen unzumutbar ist und keine Unternehmen von öffentlichem Interesse geprüft wurden. Die Gründe, welche die Nachschau als sog. Selbstvergewisserung rechtfertigen, müssen dokumentiert werden.
Prozess der Prüfung der Qualitätssicherungssystemprüfung
- Annahme,
- Planung,
- Durchführung sowie
- Dokumentation und Berichterstattung.
Merke: Der geprüften AP-Praxis muss die Teilnahme an der Prüfung ihres Qualitätssicherungssystems durch die WPK bescheinigt werden.
Folgen bei Berufsplichtverletzungen durch WPK
- ein Hinweis,
- eine Belehrung,
- eine Rüge oder
- die Weitergabe an die Berufsgerichtsbarkeit.
Sofern die Berufspflichtverletzung wesentlich ist und das Qualitätssicherungssystem betrifft, muss die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet werden.