Testfragen Flashcards

Vertragsverletzung/unerlaubte Handlung

1
Q

Welche drei Phasen liegen dem gesamten Leistungsstörungsrecht zugrunde (“Dreiphasenmodell”)?

A

Phase der Erfüllung der Primärleistung
Phase der nachgeholten Erfüllung
Phase der endgültigen Nichterfüllung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Kann bereits in der ersten Phase eine Schadensersatzpflicht entstehen?

A

(+), wenn
Schutzpflichtverletzung gemäß § 241 Abs . 2 BGB
+ Vertretenmüssen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wann tritt das Schuldverhältnis in die zweite Phase der nachgeholten Erfüllung ein?

A

Bei nachholbarer Nicht- oder Schlechterfüllung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wodurch ist die dritte Phase der endgültigen Nichterfüllung gekennzeichnet?

A

Erfüllung und Nacherfüllung sind endgültig nicht mehr möglich oder nachholbar

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Wann kann das Schuldverhältnis durch alle drei Phasen gehen?

A

Verzögerung
-> Leistung noch nachholbar

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wann geht das Schuldverhältnis direkt von Phase 1 in Phase 3 über?

A

Bei einer mangelhaften Leistung, wenn die Nacherfüllung unmöglich ist

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Nenne die vier Arten von Pflichtverletzung

A
  1. Unmöglichkeit
  2. Verzug
  3. Sachmangel
  4. Schutzpflichtverletzung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Welche Rechtsfolge können Pflichtverletzungen bei Vertretenmüssen seitens des Schuldners begründen?

A

§ 280 Abs. 1 BGB: Schadensersatz des Gläubigers

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Welches Prinzip liegt der Schadensersatzpflicht aufgrund einer Pflichtverletzung zugrunde?

A

Generalklauselprinzip
-> Grundsätzlich JEDE schuldhafte Pflichtverletzung kann zu einer Schadensersatzpflicht führen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Worin liegt der Unterschied zwischen Unmöglichkeit und Verzug?

A

Unmöglichkeit
-> nicht mehr nachholbar

Verzug
-> grundsätzlich nachholbar

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Welche Arten von Unmöglichkeit sind in § 275 BGB geregelt?

A

§ 275 Abs. 1 BGB
Wirkliche Unmöglichkeit
-> unmöglich für jedermann

§ 275 Abs. 2 BGB
Faktische Unmöglichkeit
-> Leistungsverweigerungsrecht aufgrund grobem Missverhältnis zwischen Nacherfüllungsaufwand und Leistungsinteresse

§ 275 Abs. 3 BGB
Unmöglichkeit wegen persönlicher Unzumutbarkeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Liegt immer Verzug vor, wenn der Schuldner ein Termingeschäft nicht einhält?

A

Nur wenn der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Setzt das Rücktrittsrecht beim Fixgeschäft voraus, dass der Schuldner in Verzug geraten ist?

A

Nein. Es genügt bloße Nichteinhaltung des Termins oder der Frist ohne Rücksicht auf Vertretenmüssen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Wann liegt ein absolutes Fixgeschäft vor?

A

Wenn die Nichteinhaltung der Leistungszeit zur Unmöglichkeit der Leistung führt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Welche Rechte hat der Käufer einer mangelhaften Sache?
Welche beiden Anspruchsgruppen können hierbei unterschieden werden?

A

§ 439 BGB
- Nacherfüllung
- Schadensersatz
- Aufwendungsersatz
- Rücktritt
- Kaufpreisminderung

Verschuldensunabhängige VS verschuldensabhängige Ansprüche

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Welche der Ansprüche sind verschuldensunabhängig?

A
  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Kaufpreisminderung
17
Q

Welche der Ansprüche sind verschuldensabhängig?

A
  • Schadensersatz STATT der Leistung
  • Aufwendungsersatz
18
Q

Was versteht man unter der Möglichkeit der zweiten Angliederung?

A
  • Dem Leistungsschuldner muss zuerst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt werden
  • Erst danach besteht ein Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz STATT der Leistung
19
Q

Welche Formen der Nacherfüllung sieht das Gesetz vor?

A

Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung

20
Q

Wann ist die Frist zur Nacherfüllung angemessen?

A

Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung noch durchführen kann

21
Q

Kann der Verkäufer beliebig oft auf sein Nacherfüllungsrecht bestehen?

A

Nein, § 440 S. 2 BGB
-> Nacherfüllung gilt nach dem ERFOLGLOSEN ZWEITEN Versuch als fehlgeschlagen

22
Q

Kann der Käufer trotz des Angebots der Nachbesserung seitens des Verkäufers die Zahlung verweigern?

A

§ 320 BGB (+)
-> Einrede des nicht erfüllten Vertrages

23
Q

Ist die Falschlieferung der Schlechtlieferung gleichgestellt?

A

Ja, § 434 Abs. 3 BGB

24
Q

Was ist der Unterschied zwischen einem selbständigem Garantievertrag und einer unselbständigen Garantie?

A

Garantievertrag
-> separater Vertrag

Garantie § 443 BGB
-> Modifizierung der Gewährleistungsrechte
-> Haltbarkeitsgarantie
-> Beschaffenheitsgarantie
-> im Verbrauchsgüterkauf ist zudem § 479 BGB zu beachten

25
Q

Welche Garantieformen sind zu unterscheiden?

A

Garantie § 443 BGB
Haltbarkeitsgarantie
-> Vermutung eines Sachmangels für eine bestimmte Dauer

Beschaffenheitsgarantie
-> Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft als Sollbeschaffenheit bei Gefahrübergang

26
Q

Wann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor?
Was ist deren Zweck?

A

§§ 474 ff. BGB
Unternehmer
+ Verbraucher
+ Warenkauf oder Dienstleistungserbringung

Zweck: Schutz des Verbrauchers

27
Q

Welcher wichtige Unterschied existiert zwischen der Mängelhaftung beim Werkvertrag und der Mängelhaftung beim Kaufvertrag?

A

Im Rahmen des Werkvertragsrechts entscheidet der Werkunternehmer über Mangelbeseitigung und Neuherstellung

28
Q

Was bedeutet im deutschen Deliktsrecht das Wort “Enumerationsprinzip”?

A

Ansprüche aus unerlaubter Handlung aufgrund rechtswidriger und schuldhafter Schädigung entstehen nur in den im Gesetz aufgezählten Fällen.

29
Q

Nenne die drei Grundtatbestände des deutschen Deliktsrechts?

A

Schuldhafte Verletzung eines
1. absoluten Rechts (§ 823 Abs. 1 BGB)
2. Schutzgesetzes (§ 823 Abs. 2 BGB)
3. sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB)

30
Q

Ist die Exkulpation des Geschäftsherrn zulässig beim
1. Erfüllungsgehilfen § 278 BGB
2. Verrichtungsgehilfen § 831 BGB

A
  1. Nein
  2. Ja
31
Q

Ist das Vermögen ein absolutes Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB?

A

Nein

32
Q

Führt die Verjährung zum Erlöschen der Schuld?

A

Nein, aber dem Schuldner steht ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 214 Abs. 1 BGB zu
-> Einrede

33
Q

In welchem Zeitraum verjähren Ansprüche, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen?

A

§ 195 BGB: 3 Jahre

34
Q

Welche Voraussetzungen müssen für den regelmäßigen Verjährungsbeginn vorliegen?

A

§ 199 Abs. 1 BGB
Nr. 1: Anspruch entstanden UND
Nr. 2: Gläubiger erlangt Kenntnis über die Umstände oder hätte ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangen müssen
-> Beginn mit dem Schluss des Jahres, in dem die Voraussetzungen vorliegen

35
Q

Ist es möglich, dass die Verjährung überhaupt nicht zu laufen beginnt, wenn der Gläubiger nicht von seinem Anspruch Kenntnis erlangt?

A

Nein aufgrund Höchstfrist von zehn Jahren gemäß § 199 Abs. 4 BGB

36
Q

Wann verjähren Schadensersatzansprüche?

A

§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB: in zwei Jahre

37
Q

Warum beziehen sich die Verjährungsfristen der Mangelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 BGB nicht auf die Mängelrechte Rücktritt und Kaufpreisminderung gemäß § 437 Nr. 2 BGB?

A

Anders als die Nacherfüllung sowie der Schadensersatz und der Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 437 Nr. 1, 3 BGB) handelt es sich bei § 437 Nr. 2 BGB nicht um Ansprüche.
Der Rücktritt und die Kaufpreisminderung sind Gestaltungsrechte.
-> Gemäß § 438 Abs. 4, 5 i.V.m. § 218 BGB sind Rücktritt und Kaufpreisminderung unwirksam, wenn der ANSPRUCH AUF NACHERFÜLLUNG verjährt ist.

38
Q

Wann verjähren Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer?

A

Regelmäßige Verjährungsfrist § 195 BGB
-> 3 Jahre

39
Q

Wodurch kann die Verjährung gehemmt werden (Hauptgründe)?

A

§ 203 BGB Verhandlungen
§ 204 BGB Rechtsverfolgung