PR § 42 Flashcards
Kausalität und Adäquanz. Der Ersatzanspruch
Definition Kausalität (condicio sine qua non)
Ein Ereignis ist kausal, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg entfiele.
Definition Adäquanz
Folgen müssen generell voraussehbar, d.h. adäquat, sein, damit man sie dem Schädiger zurechnen kann.
Es fehlt an Adäquanz, wenn die Ursache nach der allgemeinen Lebenserfahrung völlig ungeeignet war, einen solchen Erfolg herbeizuführen.
Art und Umfang des Schadensersatzes: Was ist der Grundfall?
Naturalrestitution § 249 Abs. 1 BGB
Wiederherstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Zustand nicht eingetreten wäre-
§ 249 Abs. 2 BGB
Erforderlicher Geldbetrag statt Wiederherstellung bei
- Verletzung einer Person
- Beschädigung einer Sache
Weitere Arten des Schadensersatzes neben der Naturalrestitution
Schadensersatz in Geld: §§ 250, 251 BGB
Entgangener Gewinn: § 252 BGB
Immaterieller Schaden: § 253 BGB
Welche Arten der Haftung für immateriellen Schaden gibt es?
§ 253 Abs. 2 BGB
-> gilt für alle Haftungstatbestände im BGB
§ 651n Abs. 2 BGB
-> Schadensersatz Pauschalreisevertrag
Haftung Sondergesetze
allgemeines Persönlichkeitsrecht