PR § 46 Flashcards
Leistungsverzögerung und Verzug
Wichtige Normen bzgl. Leistungsverzögerung und Verzug
§ 271 BGB Leistungszeit
§ 286 BGB Verzug des Schuldners
§ 288 BGB Verzugszinsen
-> bei Geldschuld
§ 320 BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Wann muss geleistet werden?
§ 271 Abs. 1 BGB
Grundfall Zeit nicht bestimmt
-> SOFORT
§ 271 Abs. 2 BGB
Zeit bestimmt oder den Umständen zu entnehmen
-> zu DIESEM Zeitpunkt
Früher kann NICHT VERLANGT, aber BEWIRKT werden
Nenne die Fixgeschäfte im Rahmen der Leistungsverzögerung
ABSOLUTE Fixgeschäfte
RELATIVE Fixgeschäfte
Erläutere die relativen Fixgeschäfte
§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB
§ 376 HGB Fixhandelskauf
TBM
(i) im Vertrag bestimmte für den Gläubiger wesentliche Frist
(ii) Erkennbarkeit der Wesentlichkeit auf Seiten des Schuldners
-> Mitteilung
-> Vertragsklauseln
-> Umstände (z.B. Hochzeit oder sonstige Events)
Folgen
(i) Leistungsanspruch grds. (+)
-> Handelsrecht nur nach sofortiger Anzeige, dass trotz Fristversäumung auf die Leistung bestanden wird
(ii) Rücktritt (+)
(iii) Schadensersatz STATT der Leistung
-> (+) bei Vertretenmüssen
-> Handelsrecht verlangt zusätzlich VERZUG
Erläutere die absoluten Fixgeschäfte
Versäumnis der Frist führt zu Nicht-Nachholbarkeit der Leistung
-> Abgrenzung zu den relativen Fixgeschäften schwierig
-> Rechtsfolge: Unmöglichkeit statt Verzug