PR § 44 Flashcards
Das Dreiphasenmodell und das Vertretenmüssen
Was bedeutet Dreiphasenmodell im Rahmen der Pflichtverletzungen?
Phase 1: Normalfall
Erfüllung der Primärleistungspflicht
Wenn Primärleistungspflicht (-), dann:
Phase 2: Leistung nachholbar
-> Phase der nachgeholten Erfüllung
-> Nacherfüllungsanspruch
Phase 3: Leistung nicht nachholbar
-> Phase der endgültigen Nichterfüllung
-> Rücktritt und Ersatzansprüche
Welche Normen kommen in Phase 1: Erfüllung der Primärleistungspflicht in Betracht?
(i) § 362 Abs. 1 BGB Erfüllung
(ii) §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB bei Verletzung einer Schutzpflicht
-> Schadensersatz NEBEN der Leistung
Welche Normen kommen in Phase 2: Phase der nachgeholten Erfüllung in Betracht?
Nachholbare Nicht- oder Schlechtleistung
-> Verzögerung der Leistung
-> Mangelhafte Leistung
(i) § 433 Abs. 1 i.V.m. 434 i.V.m. 439 Abs. 1 BGB Erfüllung oder Nacherfüllung
(ii) § 320 BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrages
(iii) Schadensersatz NEBEN der Leistung
-> Vertretenmüssen + Schaden
a. § 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286 Abs. 1 BGB Verzögerungsschaden
-> Verzug setzt in der Regel eine Mahnung voraus
b. § 280 Abs. 1 BGB Mangelfolgeschaden
-> mangelhafte Lieferung
-> verursacht eine Schädigung ANDERER Rechtsgüter des Gläubigers
c. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB bei Verletzung einer Schutzpflicht
Welche Normen kommen in Phase 3: Phase der endgültigen Nichterfüllung in Betracht?
Nacherfüllung nicht oder nicht mehr nachholbar
-> Erfolglose Frist
-> Unmöglichkeit
-> Unzumutbarkeit
a. § 323 Abs.1, 2 BGB Rücktritt/Kündigung
-> Vertretenmüssen unerheblich
-> § 325 BGB Schadensersatz wird durch Rücktritt nicht ausgeschlossen
-> § 314 BGB Bei DAUERSCHULDVERHÄLTNISSEN nur aus wichtigem Grund
b. Schadensersatz STATT der Leistung
§ 280 Abs. 1, 3 i.V.m. 281 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB
-> Erfolglose Fristsetzung wird vorausgesetzt
c. § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen
ANSTELLE des SE s.L.
- > nur Aufwendungen im VERTRAUEN auf Erhalt der Leistung
-> Billigkeitsvoraussetzung