PR § 44 Flashcards

Das Dreiphasenmodell und das Vertretenmüssen

1
Q

Was bedeutet Dreiphasenmodell im Rahmen der Pflichtverletzungen?

A

Phase 1: Normalfall
Erfüllung der Primärleistungspflicht

Wenn Primärleistungspflicht (-), dann:
Phase 2: Leistung nachholbar
-> Phase der nachgeholten Erfüllung
-> Nacherfüllungsanspruch

Phase 3: Leistung nicht nachholbar
-> Phase der endgültigen Nichterfüllung
-> Rücktritt und Ersatzansprüche

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2
Q

Welche Normen kommen in Phase 1: Erfüllung der Primärleistungspflicht in Betracht?

A

(i) § 362 Abs. 1 BGB Erfüllung

(ii) §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB bei Verletzung einer Schutzpflicht
-> Schadensersatz NEBEN der Leistung

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3
Q

Welche Normen kommen in Phase 2: Phase der nachgeholten Erfüllung in Betracht?

A

Nachholbare Nicht- oder Schlechtleistung
-> Verzögerung der Leistung
-> Mangelhafte Leistung

(i) § 433 Abs. 1 i.V.m. 434 i.V.m. 439 Abs. 1 BGB Erfüllung oder Nacherfüllung

(ii) § 320 BGB Einrede des nicht erfüllten Vertrages

(iii) Schadensersatz NEBEN der Leistung
-> Vertretenmüssen + Schaden

a. § 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286 Abs. 1 BGB Verzögerungsschaden
-> Verzug setzt in der Regel eine Mahnung voraus

b. § 280 Abs. 1 BGB Mangelfolgeschaden
-> mangelhafte Lieferung
-> verursacht eine Schädigung ANDERER Rechtsgüter des Gläubigers

c. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB bei Verletzung einer Schutzpflicht

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4
Q

Welche Normen kommen in Phase 3: Phase der endgültigen Nichterfüllung in Betracht?

A

Nacherfüllung nicht oder nicht mehr nachholbar
-> Erfolglose Frist
-> Unmöglichkeit
-> Unzumutbarkeit

a. § 323 Abs.1, 2 BGB Rücktritt/Kündigung
-> Vertretenmüssen unerheblich
-> § 325 BGB Schadensersatz wird durch Rücktritt nicht ausgeschlossen
-> § 314 BGB Bei DAUERSCHULDVERHÄLTNISSEN nur aus wichtigem Grund

b. Schadensersatz STATT der Leistung
§ 280 Abs. 1, 3 i.V.m. 281 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB
-> Erfolglose Fristsetzung wird vorausgesetzt

c. § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen
ANSTELLE des SE s.L.
- > nur Aufwendungen im VERTRAUEN auf Erhalt der Leistung
-> Billigkeitsvoraussetzung

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