Schenkung Flashcards
1
Q
Handschenkung
A
- Beschenkte erhält die Sache und einen Rechtsgrund hierfür (“Rechtsgrundabrede”)
- es wird kein durchsetzbarer Schenkungsanspruch begründet
2
Q
Schenkungsversprechen
A
- begründet einen durchsetzbaren Anspruch
- § 518 I: notarielle Beurkundung erforderlich 8”Warnfunktion”)
- § 518 II: Heilung bei Vollzug der Schenkung: sobald der Schenker die Schenkung “spürt”, muss er nicht mehr “gewarnt” werden
- Problem: gemischte Schenkung (sehr niedriger KP,…)
- > Ggf. Aufteilung des Vertrages; ansonsten zu ermitteln, ob Freigiebigkeit gewollt ist
- Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten sind regelmäßig keine Schenkung, sondern den gemeinsam verfolgten Zwecken der Lebensgemeinschaften dienen (sog. “unbenannte Zuwendung”) -> Familienrecht
3
Q
Haftung
A
- Risikoordnung maßgeblich dadurch beeinflusst, dass der Beschenkte seinerseits kein Vermögen aufwenden muss (ähnlich etwa bei der Leihe)
- §§ 523, 524: für Sach- und Rechtsmängel nur eingeschränkte Haftung des Schenkers
- § 522: der Schenker schuldet keine Verzugszinsen
- § 521: Schenker haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (vgl. § 599)
4
Q
Begrenzter Bindungswille
A
- § 519: Einrede des Notbedarfs
- § 528: Rückforderung wegen Verarmung - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht
- § 530: Widerruf wegen groben Undanks - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht