Schenkung Flashcards

1
Q

Handschenkung

A
  • Beschenkte erhält die Sache und einen Rechtsgrund hierfür (“Rechtsgrundabrede”)
  • es wird kein durchsetzbarer Schenkungsanspruch begründet
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2
Q

Schenkungsversprechen

A
  • begründet einen durchsetzbaren Anspruch
  • § 518 I: notarielle Beurkundung erforderlich 8”Warnfunktion”)
  • § 518 II: Heilung bei Vollzug der Schenkung: sobald der Schenker die Schenkung “spürt”, muss er nicht mehr “gewarnt” werden
  • Problem: gemischte Schenkung (sehr niedriger KP,…)
  • > Ggf. Aufteilung des Vertrages; ansonsten zu ermitteln, ob Freigiebigkeit gewollt ist
  • Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten sind regelmäßig keine Schenkung, sondern den gemeinsam verfolgten Zwecken der Lebensgemeinschaften dienen (sog. “unbenannte Zuwendung”) -> Familienrecht
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3
Q

Haftung

A
  • Risikoordnung maßgeblich dadurch beeinflusst, dass der Beschenkte seinerseits kein Vermögen aufwenden muss (ähnlich etwa bei der Leihe)
  • §§ 523, 524: für Sach- und Rechtsmängel nur eingeschränkte Haftung des Schenkers
  • § 522: der Schenker schuldet keine Verzugszinsen
  • § 521: Schenker haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (vgl. § 599)
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4
Q

Begrenzter Bindungswille

A
  • § 519: Einrede des Notbedarfs
  • § 528: Rückforderung wegen Verarmung - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht
  • § 530: Widerruf wegen groben Undanks - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht
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