Auftrag Flashcards

1
Q

Auftrag, §§ 662 ff. - Allgemeines

A
  • unentgeltlicher Vertrag
  • oftmals problematisch: Rechtsbindungswillen (Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis: dieses begründet kein Leistungsinteresse auf Durchführung, sondern nur den normalen Schutz von Integritätsinteressen, §§ 280 I, 241 II)
  • > Auslegungsfrage im Einzelfall
  • Verwahrung als unentgeltlicher Vertrag speziell geregelt in §§ 688 ff
  • anders die entgeltliche Geschäftsbesorgung, § 675
  • Auftrag ist häufig Grundgeschäft der Vollmacht; beachte aber Abstraktheit der Vollmacht
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2
Q

Hauptleistungspflichten des Auftragnehmers

A
  • nur einseitiger Vertrag, kein Synallagma (mangels Gegenleistungspflicht, §§ 320 nicht anwendbar)
  • Auftragnehmer muss Auftrag ausführen
  • bei Leistungsverpflichtungen greift schadensersatzrechtlicher Schutz des Leistungsinteresses
  • > trotzt Unentgeltlichkeit kein Haftungsprivileg (Haftungsprivileg bspw. bei Schenkung)
  • Weisungsgebunden (§ 665)
  • Darf Auftrag nicht übertragen (§ 664)
  • Herausgabepflicht (§ 667) (beachte: privatautonom vereinbarte Risikoverteilung: 275 greift bei gestohlenem/verlorenem Geld (wenn Auftragnehmer etwas verkaufen sollte), da “Geld hat man zu haben” in diesem Fall nicht gilt: kein klassischer Geldschuldner)
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3
Q

Ansprüche gegen Auftraggeber

A
  • Aufwendungsersatz gem. § 670 (keine Arbeitszeitvergütung, sondern aufgewendete Vermögenswerten)
  • > Schäden für Auftragnehmer: Auftraggeber hat auftragsspezifische Risiken zu tragen (s. auch Arbeitsrecht): 670 analog (hM); ergänzende Vertragsauslegung
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4
Q

Kündigung § 671

A
  • relativ geringe Voraussetzungen
  • dispositiv
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