Auftrag Flashcards
1
Q
Auftrag, §§ 662 ff. - Allgemeines
A
- unentgeltlicher Vertrag
- oftmals problematisch: Rechtsbindungswillen (Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis: dieses begründet kein Leistungsinteresse auf Durchführung, sondern nur den normalen Schutz von Integritätsinteressen, §§ 280 I, 241 II)
- > Auslegungsfrage im Einzelfall
- Verwahrung als unentgeltlicher Vertrag speziell geregelt in §§ 688 ff
- anders die entgeltliche Geschäftsbesorgung, § 675
- Auftrag ist häufig Grundgeschäft der Vollmacht; beachte aber Abstraktheit der Vollmacht
2
Q
Hauptleistungspflichten des Auftragnehmers
A
- nur einseitiger Vertrag, kein Synallagma (mangels Gegenleistungspflicht, §§ 320 nicht anwendbar)
- Auftragnehmer muss Auftrag ausführen
- bei Leistungsverpflichtungen greift schadensersatzrechtlicher Schutz des Leistungsinteresses
- > trotzt Unentgeltlichkeit kein Haftungsprivileg (Haftungsprivileg bspw. bei Schenkung)
- Weisungsgebunden (§ 665)
- Darf Auftrag nicht übertragen (§ 664)
- Herausgabepflicht (§ 667) (beachte: privatautonom vereinbarte Risikoverteilung: 275 greift bei gestohlenem/verlorenem Geld (wenn Auftragnehmer etwas verkaufen sollte), da “Geld hat man zu haben” in diesem Fall nicht gilt: kein klassischer Geldschuldner)
3
Q
Ansprüche gegen Auftraggeber
A
- Aufwendungsersatz gem. § 670 (keine Arbeitszeitvergütung, sondern aufgewendete Vermögenswerten)
- > Schäden für Auftragnehmer: Auftraggeber hat auftragsspezifische Risiken zu tragen (s. auch Arbeitsrecht): 670 analog (hM); ergänzende Vertragsauslegung
4
Q
Kündigung § 671
A
- relativ geringe Voraussetzungen
- dispositiv