Rücktritt Flashcards
fehlgeschlagener Versuch
der Versuch soll nicht fehlgeschlagen sein
Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter erkannt hat, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandlichen Erfolg nicht oder zumindest nicht ohne zeitliche relevante Zäsur herbeiführen kann
unbeendeter Versuch
Unbeendet ist der Versuch dann, wenn der Täter noch nicht alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zu ihrer Vollendung notwendig ist
beendeter Versuch
Beendet ist der V dann, wenn der Täter alles getan zu haben glaubt, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Herbeiführung des tatbestandlichen Erfolges notwendig ist, sodass der beabsichtigte Erfolg nunmehr ohne weiteres Zutun des Täters eintreten kann