Irrtum Flashcards
direkter Verbotsirrtum
ein direkter Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter die seine Tat unmittelbar betreffende Verbotsnorm überhaupt nicht kennt oder sie für ungültig hält und daher glaubt, er handele ohne Recht
indirekter Verbotsirrtum
liegt vor, wenn der Täter sich über die Existenz oder die rechtlichen Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt und deshalb nicht erkennt, dass seine Tat Unrecht ist
vermeindbarer Irrtum
Vermeindbar ist ein Verbotsirrtum, wenn dem Täter sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken oder sich zu erkundigen, und er auf diesem Weg zu Unrechtseinsicht gekommen wäre
(wenn Irrtum vermeidbar: Strafe ist gem. 17 StGB zu mildern)
Erlaubnistatbestandsirrtum
Erlaubnistatbestandsirrt liegt vor, wenn der Täter sich einen Sachverhalt vorstellt, bei dessen wahren Vorliegen er gerechtfertigt wäre