Einwilligung Flashcards
1) a. Disponibilität des Rechtsgutes
Das in Rede stehende Rechtsgut muss überhaupt disponibel sein, damit eine rechtfertigende Einwilligung zulässig ist. Dies wäre etwa dann zu verneinen, wenn es nicht um Rechtsgüter der betroffenen Person geht, sondern um Rechtsgüter der Allgemeinheit
wann ist eine Einwilligung ausgeschlossen?
bei höchtspersönlichen RG wenn: Sittenwidrigkeit bei Körperverletzung §228 oder das Leben: Tötung auf Verlangen §216
wann liegt ein sittenwidriges Verhalten vor?
Eine Sittenwidrigkeit ist dann gegeben, wenn das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt wird.
1) a.
Disponibilität des RGes
1) b.
Verfügungsbefugnis
1) b. Verfügungsbefugnis
Einwilligende muss verfügungsberechtigt sein, dh alleiniger Träger des geschützten Interesses oder als dessen Vertreter zur Disposition über das RG befugt sein
1) objektives Rechtfertigungselement
a. Disponibilität des RGes
b. Verfügungsberechtigt
c. geäusserter Kundgabewillen
d. Einwilligungsfähigkeit
e. keine relevanten Willensmängel
2) subjektives Rechtfertigungselement
a. Kenntnis der objektiven Umständen
1) c.
geäusserter Kundgabewillen
1) c. geäusserter Kundgabewillen
die Einwilligung muss vor der Tat ausdrücklich erklärt oder konkludent zum Ausdruck gebracht worden sein.
(! kkeine nachträgliche Einwilligung ! bis zur Begehung der Tat widerruflich !)
1) d.
Einwilligungsfähigkeit
1) d. Einwilligungsfähigkeit
Der Rechtsgutsträger muss nach seiner geistigen Gesundheit und Reife in der Lage sien, die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und des Verzichtes auf den strarechlichen zu erkennen und sachenrecht zu beurteilen
(! keine erforderlich bestimmtes Alter!)
1) e.
keine relevanten Willensmängel
1) e.
Die Einwilligung darf nicht an wesentlichen Willensmängel leiden
d.h. keine Drohung ; Gewalt ; Irrtum müssen vorliegen
- a)
Kenntnis der objektiven Umständen: der Täter muss gerade aufgrund der Einwilligung handeln