Rückgangigmachung von Verträgen Flashcards
1
Q
Wann ist für die Rückgangigmachung Kondiktion/Vindikation, wann vertragliche Rückabwicklung anzuwenden?
A
Entstehungsmängel (insb. OR 19 f.; Willensmängel)
-> Kondiktion/ Vindikation
Erfüllungsmängel (insb. Verzug, OR 107 ff.; Unmöglichkeit)
-> Vertragliche Rückabwicklung
2
Q
Wie ist die Rückabwicklung bei der nachträgl. obj. Unmöglichkeit?
A
OR 119: Nachträgliche obj. Unmöglichkeit
-> Vertragliche Rückabwicklung
-> Wortlaut irreführend !!
3
Q
Weshalb ist die Unterscheidung, wie der Vertrag rückgängig zu machen ist, von Bedeutung?
A
Verjährungsfristen
- Kondiktion, OR 67: 3 Jahre relativ, 10 Jahre absolut
- Vindikation: KEINE Verjährung
- Vertrag, OR 127 f.: 5 oder 10 Jahre