Rückgangigmachung von Verträgen Flashcards

1
Q

Wann ist für die Rückgangigmachung Kondiktion/Vindikation, wann vertragliche Rückabwicklung anzuwenden?

A

Entstehungsmängel (insb. OR 19 f.; Willensmängel)

-> Kondiktion/ Vindikation

Erfüllungsmängel (insb. Verzug, OR 107 ff.; Unmöglichkeit)

-> Vertragliche Rückabwicklung

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Q

Wie ist die Rückabwicklung bei der nachträgl. obj. Unmöglichkeit?

A

OR 119: Nachträgliche obj. Unmöglichkeit

-> Vertragliche Rückabwicklung

-> Wortlaut irreführend !!

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3
Q

Weshalb ist die Unterscheidung, wie der Vertrag rückgängig zu machen ist, von Bedeutung?

A

Verjährungsfristen

  • Kondiktion, OR 67: 3 Jahre relativ, 10 Jahre absolut
  • Vindikation: KEINE Verjährung
  • Vertrag, OR 127 f.: 5 oder 10 Jahre
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