Formvorschriften Flashcards
1
Q
Welche Formen der Schriftlichkeit gibt es?
A
1) Einfache Schriftlichkeit
= eigene Unterschrift
2) Qualifizierte Schriftlichkeit
= zzgl. ein Element, zB von Hand geschrieben
3) Öffentliche Beurkundung
2
Q
Erfüllt ein E-Mail die Anforderung an einfache Schriftlichkeit? Welche Form erfüllt die zertifizierte elektronische Signatur?
A
- E-Mail ≠ einfache Schriftlichkeit
- Zertifizierte elektronische Signatur = einfache Schriftlichkeit
3
Q
Umfang des Formzwangs, soweit einer besteht?
A
Obj. + subj. wesentliche Vertragspunkte
4
Q
Rechtsfolge bei Formungültigkeit?
A
- BGer: grds. Nichtigkeit (Beachtung v.A.w.)
- ABER vorbehalten Rechtsmissbrauchsverbot (ZGB 2 II)
5
Q
Wann liegt insbesondere ein Verstoss gg das Rechtsmissbrauchsverbot vor?
A
ZGB 2 II: Rechtsmissbrauchsverbot ist insbesondere erfüllt, falls
- Beidseitige freiwillige (teilweise) Vertragserfüllung in Kenntnis des Formmangels
- Diejenige Partei, die sich auf den Formmangel beruft, hat diesen arglistig herbeigeführt, ihn bei Vertragsschluss in Kauf genommen oder sogar (zum eigenen Vorteil) gewollt
- Zweckwidrige Berufung auf den Formmangel (bspw. um sich einer Verbindlichkeit wie dem Gewährleistungsanspruch zu entziehen)