OR 41 ff.: Deliktshaftung (inkl. Schaden- und Verschuldenslehre) Flashcards
Welche drei grundlegenden Schadenfiguren sind anerkannt, welche nicht?
Anerkannte Schadenfiguren:
- Personenschaden
- Sachschaden
- Reiner Vermögensschaden (≠ Personen- oder Sachschaden)
-> benötigt Schutznorm
NICHT anerkannt:
- Genussschaden (zB verfallene Konzerttickets; Fz, das nicht genutzt werden kann)
Wie definiert sich Personenschaden?
= Verletzung körperlicher oder psychischer Integrität
Welche Schadenpositionen sind bei Körperverletzung zu berücksichtigen (3 + 6)?
OR 46: Schadenersatz bei Tötung
-> p.m.: gilt per OR 99 III auch für Vertragshaftungen
- Heilungskosten
- Besuchskosten für nahe Angehörige
– restriktiv: Transport u.ä.
– noch restriktiver: Verdienstausfall für Besuch - Nachteile aus Arbeitsunfähigkeit
– Erwerbsausfallschaden
– Erschwerungsschaden
– Haushaltsschaden
– Rentenausfallschaden
Wie berechnet sich der Erwerbsausfallschaden?
OR 46 II: Erwerbsausfallschaden
hypothetisches Valideneinkommen (bis Rente!)
./.tatsächliches INvalideneinkommen
./. kongruente Versicherungsleistungen
= Direktschaden (= offen beim Geschädigten)
Was geschieht mit dem Direktschaden?
- ATSG 72 I, Grundsatz:
Die Ansprüche des Geschädigten werdenin Höhe der kongruenten Versicherungsleistungen (zB IV; PK) an Versicherer subrogiert - ATSG 73 I, ABZÜGLICH:
Direktschaden
Was passiert mit der Subrogation an den Versicherer, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist?
Subrogation ändert sich nicht
ABER ATSG 73 III: Geschädigter hat Befriedigungsvorrecht vor Versicherung
Ist der Haushaltsschaden NUR geschuldet, wenn tatsächlich eine Haushaltshilfe angestellt wird?
NEIN -> Normativer Schaden
= es muss nicht tatsächlich ein Schaden entstanden sein
-> trotzdem ist der Haushaltsschaden zu behaupten & zu substanziieren (Geschädigter habe so & so viel im Haushalt geleistet)
Wie berechnet sich der Rentenschaden?
Hypothetische Rente - tatsächliche Rente
Welche Schadenpositionen sind beim Tod zu beachten?
OR 45: Schadenspositionen bei Tod einer Person
-> p.m.: via OR 99 III auch bei vertragl. Haftplicht zu beachten
- falls Tod nicht unmittelbar:
– Heilungskosten
– Besuchskosten
– Erwerbsausfall - Bestattungskosten
- Rentenschaden
- Bei Hinterbliebenen:
– Versorgerschaden
– Haushaltsschaden
Gestützt auf welche Rechtsgrundlage machen die Erben eines Verstorbenen Patienten ihren Anspruch geltend?
OR 41 ff.
-> NICHT Behandlungsvertrag mit Spital
–> ≠ Bestandteil der Universalsukzession gem. BGer
–> ABER wenn Schaden bereits vor Tod geltend gemacht = wird vererbt
VSS für Versorgerschaden?
OR 45 III: Versorgerschaden
- Verstorbener = effektiver Versorger
-> Regelmässigkeit - Hinterbliebener = tatsächlich untersützungsbedürftig
≠ Millionär (inkl. durch Beerbung des Verstorbenen)
Welche zwei Interessen unterscheidet man beim Sachschaden?
Nach welchem Wert bestimmt sich die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes?
Sachschaden:
1) Restitutionsinteresse
= wegen Verlust/ Zerstörung/ wirtschaftlicher Totalschaden einer Sache
–> grds. Verkehrswert
– > bei Tieren Affektionswert, OR 43 Ibis
2) Kompensationsinteresse
= Reparatur
–> Reparaturkosten + merkantiler Minderwert
Was passiert, wenn eine Sache repariert werden konnte und wieder brauchbar ist, aber ein Mangel besteht (zB verkratzte Solarpanele)?
BGer + h.L.: Sache muss ohne jede Einschränkung benutzbar sein nach Reparatur
Sonst = Wirtschaftlicher Totalschaden / Reparatur unmöglich
-> Restitituionsinteresse zu ersetzen
Was ist der merkantile Minderwert?
Die Sache konnte zwar vollständig repariert werden und ist ohne jede Einschränkung nutzbar, doch erzielt sie auf dem Markt trotzdem nur noch einen Minderwert
= zB Unfallwagen; ausgebrannte Küche
Sind die Reparaturkosten auch geschuldet, wenn der Geschädigte gar nicht repariert?
Ja, auf die effektive Vornahme der Reparatur kommt es nicht drauf an
Was ist ein reiner Vermögensschaden und was ist die Voraussetzung, um ihn geltend zu machen?
Reiner Vermögensschaden
= NICHT auf Personenschaden oder auf eine Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache zurückzuführen
-> erfordert eine Schutznorm
=zB Ein IT-Dienstleister macht einen Fehler bei der Programmierung eines Onlineshops. Der Shop ist daraufhin tagelang down. Der Um- satzausfall des Shopbetreibers ist dabei der Vermögensschaden, für den der ITler verantwortlich ist
Was für eine Art Schaden sind Immaterialgüter- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen?
= Reiner Vermögensschaden
ABER Immat-Rechte = absolut
-> Verletzung führt automatisch zu Widerrechtlichkeit iSv OR 41I.
Was ist ein Reflexschaden?
Reflexschaden
= Tritt NICHT direkt beim Betroffenen, sondern bei Drittpersonen auf
= zB Versorgerschaden
Was ist die Vorteilsanrechnung und wo ist sie geregelt?
OR 44 I: Vorteilsanrechnung
= Der Geschädigte muss sich die Vorteile anrechnen - d.h. vom zustehenden Schadenersatz abziehen - lassen, was er durch einen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis an Vermögen dazugewonnen hat; allerdings nur, wo dies nicht durch Gesetz oder Parteiwille ausgeschlossen ist
= im Prinzip nichts anderes als Differenzhypothese / Bereicherungsverbot
VSS Vorteilsanrechnung?
OR 44 I: Vorteilsanrechnung
1) Gegenwärtiger ODER künftiger Vermögensvorteil des Geschädigten
2) innerer ZH mit dem schädigenden Ereignis
3) KEIN Ausschluss der Anrechenbarkeit durch Gesetz (insb. Summen-V) oder Parteiwille
Bsp. für Ausschluss der Anrechenbarkeit durch Parteiwille?
= wenn ein Dritter für den Geschädigten spendet/ schenkt, damit dieser sich den Spitalaufenthalt leisten kann
-> Parteiwille = zG Geschädigtem, NICHT Schädiger
Was ist der Mehrwertabzug?
OR 44 I: Vorteilsanrechnung / Mehrwertabzug
= Vorteilsanrechnung bei Kompensationsinteresse
-> p.m.: wenn eine Sache zerstört oder verloren oder wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat
= Differenz Anschaffungswert neue Sache - Zeitwert der untergegangenen Sache
Ist das Erbe als Vorteil des Hinterbliebenen anzurechnen?
OR 44 I: Vorteilsanrechnung
- Das Erbe selbst (“Stamm”) grds nicht
- allerdings die erzielbaren Renditen daraus
- CAVE: zu unterscheiden vom Versorgerschaden, der NICHT an Hinterbliebene entrichtet wird, wenn diese NICHT unterstützungsbedürftig sind (etwa aus Erbschaft)
Massgeblicher Zeitpunkt für die Festsetzung des Schadens?
GRDS
OR 46 II: Letzte kant. Tatsacheninstanz
-> steht zwar unter Körperverletzungen, gilt aber unbestritten für gesamtes Zivilrecht!
Tötung
= Todeszeitpunkt
Kann man mit einer Feststellungsklage die Höhe des Schadens durch das Gericht beziffern lassen?
Nein, Feststellungsklage NICHT möglich !
Welche zwei Gefahren gibt es für den Geschädigten bei zukünftigen Schäden?
Gefahr 1: später tauchen neue Beschwerden/ Schäden auf, die auf Ereignis zurückzuführen sind
-> grds. res iudicata
Gefahr 2: Verjährung
Welche Abhilfen gibt es für die Gefahren bei nicht bezifferbaren künftigen Schäden?
Gefahr 1: später tauchen neue Beschwerden/ Schäden auf, die auf Ereignis zurückzuführen sind
-> grds. res iudicata
-> ABHILFE: Vorbehalt späterer selbstständiger Klagen
= neue Urteile
Gefahr 2: Verjährung
-> ABHILFEN:
- OR 46 II / NUR bei Körperverletzung: Rektifikationsvorbehalt
-> erleichtertes Beweismass (überwiegende Wahrscheinlichkeit)
-> ≠ neues Urteil - OR 141: Verjährungsverzicht
Was ist der Unterschied zwischen Schadensberechnung und Schadensbemessung?
Schadensberechnung
= festlegen der konkreten SchadenSUMME
Schadensbemessung
= festlegen des geschuldeten SchadenERSATZES
Nach welchen Kriterien bemisst der Richter den Schadenersatz bei der Deliktshaftung?
OR 43 I: Schadenbemessung
- “Grösse des Verschuldens”
– des Schädigers
– des Geschädigten (Mitverschulden)
-
“Umstände”
= NICHT vom Verschulden des Schädigers abhängig UND NICHT Zufall iS eines Kausalitätsproblems
– konstitutionelle Prädisposition (anormal starke Reaktion auf Schädigung)
– schwacher KZ
– persönliche Beziehung zwischen Parteien
– Gefälligkeit (handelt Schädiger unentgeltlich + ohne Vorteil) -> ggf. Haftungsbefreiung
– ungewöhnlich hohes Einkommen des Geschädigten
-
unechte (ungenügende) Einwilligung
-> p.m.: gültige Einwilligung = Rechtfertigungsgrund
-> p.m.: bei Arzthaftungen trotz ungeüngender Einwilligung vielfach KEINE Haftung wegen rechtmässigen Alternativverhaltens (Kausalitätsproblem) - OR 44 II: Notlage
Ist die Einwirkung Dritter ein Haftungsreduktionsgrund?
- IdR nein, sondern dieser wird Solidarschuldner (OR 50 f.)
- AUSSER Beitrag Schädiger ist dagegen so marginal, dass rechtlich unbeachtlich
- p.m.: davon zu unterscheiden ist die überholende Kausalität (zB Arzt gibt Überdosis, beim Hinausgehen wird Patient aber überfahren)
Wen trifft welche Beweislast?
OR 42 I: Geschädigter muss beweisen
- Schaden eingetreten
- Höhe des Schadens
-> falls unmöglich/ unzumutbar: Richter, OR 42 II - Verschulden
Kann die Schadenbemessung vor BGer gerügt werden?
Grds nein, da Tatsachenfrage
-> NUR Willkür!
= Geradezu Schadenbegriff verkennen
= ODER abstruse Anwendung von/der Schadenbemessungskriterien
Kausalität -> s. Deck “Kausalitätslehre”
Kausalität -> s. Deck “Kausalitätslehre”
Welche Theorien werden unter der Widerrechtlichkeit einer schädigenden Handlung iSv OR 41 I geprüft?
OR 41 I: Deliktshaftung / Widerrechtlichkeit
- Erfolgsunrecht
= Verletzung von absoluten Rechten
(p.m.: Eigentum, körperliche Integrität, Immat-Rechte, dingl. Rechte inkl. Besitz)
- Verhaltensunrecht / Schutzzwecklehre
= NUR Verstoss gg “qual.” Schutznorm, die den Geschädigten vor dem Schaden in der Art des eingetretenen schützt, ist tb-mässig für die Widerrechtlichkeit
-> NUR bei reinen Vermögensschäden relevant
Welche Schutznormen sind vorderhand relevant?
StGB-Delikte gegen das Vermögen des Einzelnen wie Diebstahl; Veruntreuung; Betrug
Ist Geldwäscherei eine Schutznorm iSd Verhaltensunrechts gem. OR 41 I?
Ja, schützt also auch das Vermögen des Einzelnen, nicht nur der Allgemeinheit
p.m.: was ist der Gefahrensatz? Und ist er eine Schutznorm iSv OR 41 I?
- Gefahrensatz = derjenige, der eine gefährliche Situation schafft, trägt die Verantwortung dafür, wenn sich daraus ein Schaden ergibt (im Strafrecht = Ingerenz)
- gem. BGer eine Schutznorm, FALLS
1) Schaden durch Unterlassung
2) absolutes RG geschädigt
Welche Alternative zum TBM der Widerrechtlichkeit gibt es nach OR 41?
OR 41 II: Sittenwidrigkeit iSv OR 19 II
= ersetzt Widerrechtlichkeit als TBM!
Anwendungsfälle der Sittenwidrigkeit iSv OR 41 II / 19 II?
- Verleitung zum Vertragsbruch
- Anhebung einer ungerechtfertigten Betreibung
- Unaufgeforderter falscher Rat
- Unterlassene Gefahrwarnung
Welche 4 Rechtfertigungsgründe gibt es für die Widerrechtlichkeit iSv OR 41 I?
OR 52:
- Abs.1: Notwehr
- Abs.2: Notstand
- Abs.3: Selbsthilfe
UND
- Einwilligung
Ist das rechtmässige Alternativverhalten ein Rechtfertigungsgrund?
NEIN -> lässt die (ad.) Kausalität scheitern
VSS für Verschulden iSv OR 41 I?
OR 41 I: Deliktshaftung / Verschulden
1) Objektive Komponente
= Abweichen vom Verhalten Durchschnittsverhalten
aus (Eventual-)Vorsatz (Handlungsziel anstreben oder in Kauf nehmen)
ODER aus Fahrlässigkeit (pflichtwidriges Vertrauen auf Ausbleiben des Erfolgs)
–> Ausnahme: Übernahmeverschulden
2) Subjektive Komponente (im Prinzip Urteilsfähigkeit iSv ZGB 12; 16)
2.1. Schädigenden Charakter der Handlung intellektuell erkennen können; und
2.2. die Fähigkeit besitzen, sich gegen die schädigende Handlung zu entscheiden
Wie definiert sich Fahrlässigkeit iSv OR 41 I? Welcher Sorgfaltsmassstab ist anzulegen?
OR 41 I: Deliktshaftung / Fahrlässigkeit
= Pflichtwidriges Vertrauen auf Ausbleiben des Erfolgs
-> objektivierter Sorgfaltsmassstab
= Durchschnittsverhalten eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen mit denselben Fähigkeiten und demselben Wissen
Wie ist die Haftung von Urteilsunfähigen?
- Zunächst scheitert eine Deliktshaftung an der subj. Komponente des Verschuldens
- OR 54 I: Aus Billigkeit kann der Richter die DAUERHAFT urteilsunfähige Person trotzdem haftbar machen
= insb. wenn u-unfähiger Schädiger reich oder versichert - OR 54 II / ALIC: bei vorübergehend u-unfähigen Menschen wird das Verschulden VERMUTET (Exkulpation möglich)
Bei welchem Gericht ist die Klage aus OR 41 I anhängig zu machen, wenn gleichzeitig ein Anspruch nach OR 62 ff. oder OR 97 o.ä. besteht?
ZPO 15 II / Klagenhäufung
= Ein Gericht, das für einen Anspruch zuständig ist, ist dies auch für alle anderen
Ist eine Schieds- oder Gerichtsstandsvereinbarung auch für die Deliktshaftung gültig?
- Ja, sofern es sich um eine ausschliessliche Klausel handelt
- ZPO 17 I S.2: Ausschliesslichkeit wird vermutet
- -> Auslegung
Wo ist die Genugtuung geregelt?
OR 47; 49
Wie wird die Genugtuung bemessen?
OR 43 (ff.?) analog
p.m.: wie wirken sich rechtmässiges Alternativverhalten und konstitutionelle Prädisposition auf Kausalität aus?
Rechtmässiges Alternativverhalten
= unterbricht Kausalität
konstitutionelle Prädisposition
= mindert Schadenersatzpflicht (“Umstand” iSv OR 43 I)
6 VSS Werkeigentümerhaftung?
OR 58: Werkeigentümerhaftung
1) Schaden
2) Kausalität
3) Widerrechtlichkeit
4) Werk
= Gebäude oder Gebäudeteile, die dauerhaft mit dem Boden verbunden + künstlich geschaffen (oder bei Baumen u.ä. zum. gepflegt) sind
5) Eigentümer
= inkl. mittelbarer Eigentümer (ergo KEINE Haftung des [Besitzdieners?])
≠ Nutzniesser
6) Werkmangel
= aus Erstellung oder Unterhalt
VSS Tierhalterhaftung?
check mural
-> wichtig scheint mir v.a., dass eigentlicher Halter ≠ derjenige, der nur spazieren geht mit Tier
-> Tierhalterhaftung auch, wenn Tier entwischt (und kein Entlastungsbeweis)
-> KEINE Haftung, wenn Tier durch anderes provoziert