OR 41 ff.: Deliktshaftung (inkl. Schaden- und Verschuldenslehre) Flashcards

1
Q

Welche drei grundlegenden Schadenfiguren sind anerkannt, welche nicht?

A

Anerkannte Schadenfiguren:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Reiner Vermögensschaden (≠ Personen- oder Sachschaden)
    -> benötigt Schutznorm

NICHT anerkannt:

  • Genussschaden (zB verfallene Konzerttickets; Fz, das nicht genutzt werden kann)
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2
Q

Wie definiert sich Personenschaden?

A

= Verletzung körperlicher oder psychischer Integrität

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3
Q

Welche Schadenpositionen sind bei Körperverletzung zu berücksichtigen (3 + 6)?

A

OR 46: Schadenersatz bei Tötung
-> p.m.: gilt per OR 99 III auch für Vertragshaftungen

  • Heilungskosten
  • Besuchskosten für nahe Angehörige
    – restriktiv: Transport u.ä.
    – noch restriktiver: Verdienstausfall für Besuch
  • Nachteile aus Arbeitsunfähigkeit
    – Erwerbsausfallschaden
    – Erschwerungsschaden
    – Haushaltsschaden
    – Rentenausfallschaden
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4
Q

Wie berechnet sich der Erwerbsausfallschaden?

A

OR 46 II: Erwerbsausfallschaden

hypothetisches Valideneinkommen (bis Rente!)

./.tatsächliches INvalideneinkommen

./. kongruente Versicherungsleistungen

= Direktschaden (= offen beim Geschädigten)

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5
Q

Was geschieht mit dem Direktschaden?

A
  • ATSG 72 I, Grundsatz:
    Die Ansprüche des Geschädigten werdenin Höhe der kongruenten Versicherungsleistungen (zB IV; PK) an Versicherer subrogiert
  • ATSG 73 I, ABZÜGLICH:
    Direktschaden
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6
Q

Was passiert mit der Subrogation an den Versicherer, wenn der Schädiger zahlungsunfähig ist?

A

Subrogation ändert sich nicht

ABER ATSG 73 III: Geschädigter hat Befriedigungsvorrecht vor Versicherung

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7
Q

Ist der Haushaltsschaden NUR geschuldet, wenn tatsächlich eine Haushaltshilfe angestellt wird?

A

NEIN -> Normativer Schaden

= es muss nicht tatsächlich ein Schaden entstanden sein

-> trotzdem ist der Haushaltsschaden zu behaupten & zu substanziieren (Geschädigter habe so & so viel im Haushalt geleistet)

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8
Q

Wie berechnet sich der Rentenschaden?

A

Hypothetische Rente - tatsächliche Rente

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9
Q

Welche Schadenpositionen sind beim Tod zu beachten?

A

OR 45: Schadenspositionen bei Tod einer Person
-> p.m.: via OR 99 III auch bei vertragl. Haftplicht zu beachten

  • falls Tod nicht unmittelbar:
    – Heilungskosten
    – Besuchskosten
    – Erwerbsausfall
  • Bestattungskosten
  • Rentenschaden
  • Bei Hinterbliebenen:
    – Versorgerschaden
    – Haushaltsschaden
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10
Q

Gestützt auf welche Rechtsgrundlage machen die Erben eines Verstorbenen Patienten ihren Anspruch geltend?

A

OR 41 ff.

-> NICHT Behandlungsvertrag mit Spital
–> ≠ Bestandteil der Universalsukzession gem. BGer
–> ABER wenn Schaden bereits vor Tod geltend gemacht = wird vererbt

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11
Q

VSS für Versorgerschaden?

A

OR 45 III: Versorgerschaden

  1. Verstorbener = effektiver Versorger
    -> Regelmässigkeit
  2. Hinterbliebener = tatsächlich untersützungsbedürftig
    ≠ Millionär (inkl. durch Beerbung des Verstorbenen)
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12
Q

Welche zwei Interessen unterscheidet man beim Sachschaden?

Nach welchem Wert bestimmt sich die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes?

A

Sachschaden:

1) Restitutionsinteresse
= wegen Verlust/ Zerstörung/ wirtschaftlicher Totalschaden einer Sache

–> grds. Verkehrswert
– > bei Tieren Affektionswert, OR 43 Ibis

2) Kompensationsinteresse
= Reparatur

–> Reparaturkosten + merkantiler Minderwert

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13
Q

Was passiert, wenn eine Sache repariert werden konnte und wieder brauchbar ist, aber ein Mangel besteht (zB verkratzte Solarpanele)?

A

BGer + h.L.: Sache muss ohne jede Einschränkung benutzbar sein nach Reparatur

Sonst = Wirtschaftlicher Totalschaden / Reparatur unmöglich

-> Restitituionsinteresse zu ersetzen

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14
Q

Was ist der merkantile Minderwert?

A

Die Sache konnte zwar vollständig repariert werden und ist ohne jede Einschränkung nutzbar, doch erzielt sie auf dem Markt trotzdem nur noch einen Minderwert

= zB Unfallwagen; ausgebrannte Küche

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15
Q

Sind die Reparaturkosten auch geschuldet, wenn der Geschädigte gar nicht repariert?

A

Ja, auf die effektive Vornahme der Reparatur kommt es nicht drauf an

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16
Q

Was ist ein reiner Vermögensschaden und was ist die Voraussetzung, um ihn geltend zu machen?

A

Reiner Vermögensschaden
= NICHT auf Personenschaden oder auf eine Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache zurückzuführen

-> erfordert eine Schutznorm

=zB Ein IT-Dienstleister macht einen Fehler bei der Programmierung eines Onlineshops. Der Shop ist daraufhin tagelang down. Der Um- satzausfall des Shopbetreibers ist dabei der Vermögensschaden, für den der ITler verantwortlich ist

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17
Q

Was für eine Art Schaden sind Immaterialgüter- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen?

A

= Reiner Vermögensschaden

ABER Immat-Rechte = absolut
-> Verletzung führt automatisch zu Widerrechtlichkeit iSv OR 41I.

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18
Q

Was ist ein Reflexschaden?

A

Reflexschaden
= Tritt NICHT direkt beim Betroffenen, sondern bei Drittpersonen auf

= zB Versorgerschaden

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19
Q

Was ist die Vorteilsanrechnung und wo ist sie geregelt?

A

OR 44 I: Vorteilsanrechnung

= Der Geschädigte muss sich die Vorteile anrechnen - d.h. vom zustehenden Schadenersatz abziehen - lassen, was er durch einen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis an Vermögen dazugewonnen hat; allerdings nur, wo dies nicht durch Gesetz oder Parteiwille ausgeschlossen ist

= im Prinzip nichts anderes als Differenzhypothese / Bereicherungsverbot

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20
Q

VSS Vorteilsanrechnung?

A

OR 44 I: Vorteilsanrechnung

1) Gegenwärtiger ODER künftiger Vermögensvorteil des Geschädigten

2) innerer ZH mit dem schädigenden Ereignis

3) KEIN Ausschluss der Anrechenbarkeit durch Gesetz (insb. Summen-V) oder Parteiwille

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21
Q

Bsp. für Ausschluss der Anrechenbarkeit durch Parteiwille?

A

= wenn ein Dritter für den Geschädigten spendet/ schenkt, damit dieser sich den Spitalaufenthalt leisten kann

-> Parteiwille = zG Geschädigtem, NICHT Schädiger

22
Q

Was ist der Mehrwertabzug?

A

OR 44 I: Vorteilsanrechnung / Mehrwertabzug

= Vorteilsanrechnung bei Kompensationsinteresse
-> p.m.: wenn eine Sache zerstört oder verloren oder wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat

= Differenz Anschaffungswert neue Sache - Zeitwert der untergegangenen Sache

23
Q

Ist das Erbe als Vorteil des Hinterbliebenen anzurechnen?

A

OR 44 I: Vorteilsanrechnung

  • Das Erbe selbst (“Stamm”) grds nicht
  • allerdings die erzielbaren Renditen daraus
  • CAVE: zu unterscheiden vom Versorgerschaden, der NICHT an Hinterbliebene entrichtet wird, wenn diese NICHT unterstützungsbedürftig sind (etwa aus Erbschaft)
24
Q

Massgeblicher Zeitpunkt für die Festsetzung des Schadens?

A

GRDS

OR 46 II: Letzte kant. Tatsacheninstanz

-> steht zwar unter Körperverletzungen, gilt aber unbestritten für gesamtes Zivilrecht!

Tötung
= Todeszeitpunkt

25
Q

Kann man mit einer Feststellungsklage die Höhe des Schadens durch das Gericht beziffern lassen?

A

Nein, Feststellungsklage NICHT möglich !

26
Q

Welche zwei Gefahren gibt es für den Geschädigten bei zukünftigen Schäden?

A

Gefahr 1: später tauchen neue Beschwerden/ Schäden auf, die auf Ereignis zurückzuführen sind

-> grds. res iudicata

Gefahr 2: Verjährung

27
Q

Welche Abhilfen gibt es für die Gefahren bei nicht bezifferbaren künftigen Schäden?

A

Gefahr 1: später tauchen neue Beschwerden/ Schäden auf, die auf Ereignis zurückzuführen sind

-> grds. res iudicata

-> ABHILFE: Vorbehalt späterer selbstständiger Klagen
= neue Urteile

Gefahr 2: Verjährung

-> ABHILFEN:

  • OR 46 II / NUR bei Körperverletzung: Rektifikationsvorbehalt
    -> erleichtertes Beweismass (überwiegende Wahrscheinlichkeit)
    -> ≠ neues Urteil
  • OR 141: Verjährungsverzicht
28
Q

Was ist der Unterschied zwischen Schadensberechnung und Schadensbemessung?

A

Schadensberechnung
= festlegen der konkreten SchadenSUMME

Schadensbemessung
= festlegen des geschuldeten SchadenERSATZES

29
Q

Nach welchen Kriterien bemisst der Richter den Schadenersatz bei der Deliktshaftung?

A

OR 43 I: Schadenbemessung

  • “Grösse des Verschuldens”

– des Schädigers

– des Geschädigten (Mitverschulden)

  • “Umstände”
    = NICHT vom Verschulden des Schädigers abhängig UND NICHT Zufall iS eines Kausalitätsproblems

– konstitutionelle Prädisposition (anormal starke Reaktion auf Schädigung)

– schwacher KZ

– persönliche Beziehung zwischen Parteien

– Gefälligkeit (handelt Schädiger unentgeltlich + ohne Vorteil) -> ggf. Haftungsbefreiung

– ungewöhnlich hohes Einkommen des Geschädigten

  • unechte (ungenügende) Einwilligung
    -> p.m.: gültige Einwilligung = Rechtfertigungsgrund
    -> p.m.: bei Arzthaftungen trotz ungeüngender Einwilligung vielfach KEINE Haftung wegen rechtmässigen Alternativverhaltens (Kausalitätsproblem)
  • OR 44 II: Notlage
30
Q

Ist die Einwirkung Dritter ein Haftungsreduktionsgrund?

A
  • IdR nein, sondern dieser wird Solidarschuldner (OR 50 f.)
  • AUSSER Beitrag Schädiger ist dagegen so marginal, dass rechtlich unbeachtlich
  • p.m.: davon zu unterscheiden ist die überholende Kausalität (zB Arzt gibt Überdosis, beim Hinausgehen wird Patient aber überfahren)
31
Q

Wen trifft welche Beweislast?

A

OR 42 I: Geschädigter muss beweisen

  • Schaden eingetreten
  • Höhe des Schadens
    -> falls unmöglich/ unzumutbar: Richter, OR 42 II
  • Verschulden
32
Q

Kann die Schadenbemessung vor BGer gerügt werden?

A

Grds nein, da Tatsachenfrage

-> NUR Willkür!

= Geradezu Schadenbegriff verkennen

= ODER abstruse Anwendung von/der Schadenbemessungskriterien

33
Q

Kausalität -> s. Deck “Kausalitätslehre”

A

Kausalität -> s. Deck “Kausalitätslehre”

34
Q

Welche Theorien werden unter der Widerrechtlichkeit einer schädigenden Handlung iSv OR 41 I geprüft?

A

OR 41 I: Deliktshaftung / Widerrechtlichkeit

- Erfolgsunrecht
= Verletzung von absoluten Rechten

(p.m.: Eigentum, körperliche Integrität, Immat-Rechte, dingl. Rechte inkl. Besitz)

- Verhaltensunrecht / Schutzzwecklehre

= NUR Verstoss gg “qual.” Schutznorm, die den Geschädigten vor dem Schaden in der Art des eingetretenen schützt, ist tb-mässig für die Widerrechtlichkeit

-> NUR bei reinen Vermögensschäden relevant

35
Q

Welche Schutznormen sind vorderhand relevant?

A

StGB-Delikte gegen das Vermögen des Einzelnen wie Diebstahl; Veruntreuung; Betrug

36
Q

Ist Geldwäscherei eine Schutznorm iSd Verhaltensunrechts gem. OR 41 I?

A

Ja, schützt also auch das Vermögen des Einzelnen, nicht nur der Allgemeinheit

37
Q

p.m.: was ist der Gefahrensatz? Und ist er eine Schutznorm iSv OR 41 I?

A
  • Gefahrensatz = derjenige, der eine gefährliche Situation schafft, trägt die Verantwortung dafür, wenn sich daraus ein Schaden ergibt (im Strafrecht = Ingerenz)
  • gem. BGer eine Schutznorm, FALLS

1) Schaden durch Unterlassung

2) absolutes RG geschädigt

38
Q

Welche Alternative zum TBM der Widerrechtlichkeit gibt es nach OR 41?

A

OR 41 II: Sittenwidrigkeit iSv OR 19 II

= ersetzt Widerrechtlichkeit als TBM!

39
Q

Anwendungsfälle der Sittenwidrigkeit iSv OR 41 II / 19 II?

A
  • Verleitung zum Vertragsbruch
  • Anhebung einer ungerechtfertigten Betreibung
  • Unaufgeforderter falscher Rat
  • Unterlassene Gefahrwarnung
40
Q

Welche 4 Rechtfertigungsgründe gibt es für die Widerrechtlichkeit iSv OR 41 I?

A

OR 52:

  • Abs.1: Notwehr
  • Abs.2: Notstand
  • Abs.3: Selbsthilfe

UND

  • Einwilligung
41
Q

Ist das rechtmässige Alternativverhalten ein Rechtfertigungsgrund?

A

NEIN -> lässt die (ad.) Kausalität scheitern

42
Q

VSS für Verschulden iSv OR 41 I?

A

OR 41 I: Deliktshaftung / Verschulden

1) Objektive Komponente
= Abweichen vom Verhalten Durchschnittsverhalten

aus (Eventual-)Vorsatz (Handlungsziel anstreben oder in Kauf nehmen)

ODER aus Fahrlässigkeit (pflichtwidriges Vertrauen auf Ausbleiben des Erfolgs)

–> Ausnahme: Übernahmeverschulden

2) Subjektive Komponente (im Prinzip Urteilsfähigkeit iSv ZGB 12; 16)

2.1. Schädigenden Charakter der Handlung intellektuell erkennen können; und

2.2. die Fähigkeit besitzen, sich gegen die schädigende Handlung zu entscheiden

43
Q

Wie definiert sich Fahrlässigkeit iSv OR 41 I? Welcher Sorgfaltsmassstab ist anzulegen?

A

OR 41 I: Deliktshaftung / Fahrlässigkeit

= Pflichtwidriges Vertrauen auf Ausbleiben des Erfolgs

-> objektivierter Sorgfaltsmassstab
= Durchschnittsverhalten eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen mit denselben Fähigkeiten und demselben Wissen

44
Q

Wie ist die Haftung von Urteilsunfähigen?

A
  • Zunächst scheitert eine Deliktshaftung an der subj. Komponente des Verschuldens
  • OR 54 I: Aus Billigkeit kann der Richter die DAUERHAFT urteilsunfähige Person trotzdem haftbar machen
    = insb. wenn u-unfähiger Schädiger reich oder versichert
  • OR 54 II / ALIC: bei vorübergehend u-unfähigen Menschen wird das Verschulden VERMUTET (Exkulpation möglich)
45
Q

Bei welchem Gericht ist die Klage aus OR 41 I anhängig zu machen, wenn gleichzeitig ein Anspruch nach OR 62 ff. oder OR 97 o.ä. besteht?

A

ZPO 15 II / Klagenhäufung

= Ein Gericht, das für einen Anspruch zuständig ist, ist dies auch für alle anderen

46
Q

Ist eine Schieds- oder Gerichtsstandsvereinbarung auch für die Deliktshaftung gültig?

A
  • Ja, sofern es sich um eine ausschliessliche Klausel handelt
  • ZPO 17 I S.2: Ausschliesslichkeit wird vermutet
  • -> Auslegung
47
Q

Wo ist die Genugtuung geregelt?

A

OR 47; 49

48
Q

Wie wird die Genugtuung bemessen?

A

OR 43 (ff.?) analog

49
Q

p.m.: wie wirken sich rechtmässiges Alternativverhalten und konstitutionelle Prädisposition auf Kausalität aus?

A

Rechtmässiges Alternativverhalten
= unterbricht Kausalität

konstitutionelle Prädisposition
= mindert Schadenersatzpflicht (“Umstand” iSv OR 43 I)

50
Q

6 VSS Werkeigentümerhaftung?

A

OR 58: Werkeigentümerhaftung

1) Schaden

2) Kausalität

3) Widerrechtlichkeit

4) Werk
= Gebäude oder Gebäudeteile, die dauerhaft mit dem Boden verbunden + künstlich geschaffen (oder bei Baumen u.ä. zum. gepflegt) sind

5) Eigentümer
= inkl. mittelbarer Eigentümer (ergo KEINE Haftung des [Besitzdieners?])
≠ Nutzniesser

6) Werkmangel
= aus Erstellung oder Unterhalt

51
Q

VSS Tierhalterhaftung?

A

check mural

-> wichtig scheint mir v.a., dass eigentlicher Halter ≠ derjenige, der nur spazieren geht mit Tier

-> Tierhalterhaftung auch, wenn Tier entwischt (und kein Entlastungsbeweis)

-> KEINE Haftung, wenn Tier durch anderes provoziert