Repetitionsfragen aus der Vorlesung Flashcards
Was ist Zweck der Finanzmarktregulierung aus Perspektive der Ökonomen?
- Law & Economics
- Korrektur von Marktversagen
- Verringerung von Informationsasymmetrie
- Schaffung eines optimalen Umfeldes
- “level playing field”
Was ist Zweck der Finanzmarktregulierung aus Perspektive der Juristen?
- Finanzmarktregulierung als öffentliches Recht
-
Individualschutz
- Gläubigerschutz
- Anlegerschutz
-
Systemschutz
- Kapitalmarkt
- Währungsordnung
- Insb. wichtig, da CH auf Export angewiesen
Wie unterscheidet sich die gesteuerte Selbstregulierung von der echten Selbstregulierung?
- Gesteuerte Selbstregulierung:
- Selbstregullierung wird vom Gesetzgeber angeordnet
- Grundlage in einem Erlass
- Auftrag an den Regulator
- Selbstregulierung wird am Schluss vom Staat genehmigt und damit allgemein verbindlich
- Bspw.
- FinfraG 27 i.V.m. 35
- BankG 37h
- GwG 24 ff.
- Genehmigung durch die FINMA: GwG 18 I lit. c
- Echte Selbstregulierung:
- Initiative kommt von den Subjekten
- Keine “harte” Verbindlichkeit, bloss freiwillige Unterwerfung
Was sind Vorteile der Selbstregulierung?
- Akzeptanz
- Expertise (insb. in technischen Angelegenheiten)
- Flexibilität
- Effizienz
- “Prävention” vor staatlicher Regulierung
Was waren die (vorgeschlagenen und umgesetzten) Kernmassnahmen der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen (TBTF-Problematik) von 2010?
- BankG 9 II lit. a–d
- Höhere Eigenmittelanforderungen
- Höhere Anforderungen an die Liquiditätserhaltung
- Risikoverteilung
- Organisationsstruktur
- BankG 11 I und BankG 12 f.
- Vorrats- und Wandlungskapital
- Revision von BankG 7–13 als Antwort auf die Finanzkrise
Was sind Repogeschäfte und wieso ist die Höhe des Repo-Zinses eine “wichtige Information” an den Markt?
- Repogeschäfte der SNB zur Steuerung der Liquidität im CH-Finanzsystem und versorgt die Wirtschaft mit Liquidität
- NBG 5 II lit. a
-
Liquiditätszuführende oder liquiditätsabschöpfende Repogeschäfte
- Liquiditätszuführende Repogeschäfte:
- Bank bezieht bei der SNB durch Wertschriften gesicherten Kredit (SNB kauft Wertschriften, Ende der Laufzeit verkauft sie die Wertschriften wieder der Bank), auf welchen die Bank Zinsen zahlen muss
- Liquiditätsabschöpfende Repogeschäfte:
- SNB verkauft der Bank Wertschriften und belastet den entsprechenden Geldbetrag dem Girokonto der Bank, gleichzeitig wird vereinbart, dass die SNB die Wertschriften am Ende der Laufzeit zurückkauft
- In diesem Fall bezahlt die SNB der Bank einen Zins
- Liquiditätszuführende Repogeschäfte:
- Bedeutung des Repogeschäfts für den Markt: Zins setzt Signale, Zinsniveau wird festgesetzt als Leitzins für den Markt
- Steuerungsfunktion i.B. auf Geldpolitik
- Banken geben den Zins ihren Kunden weiter
Was sind die wesentlichen Aufgaben der SNB?
- NBG 5 I und insb. II
- Geld- und Währungspolitik
- Gewährleistung der Preisstabilität
- Gewährleistung des Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz
- Bank des Bundes IV
- Teilnahme an int. Währungskooperationen III
Was versteht man unter der internen Revision?
- Nicht in die laufende Geschäftstätigkeit integrierte Stelle, welche hauptsächlich die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems überprüft
- Interne Revision rapportiert an den VR bzw. an den Prüfungsausschuss des VR oder direkt an den VR-Präsident
Was ist die Funktion der externen Revision?
- Externe Revision prüft die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften und des Aufsichtsrechts
- Wirksamkeit des int. Kontrollsystems wird nicht geprüft, sofern nicht (auch) aufsichtsrechtliche Vorgaben tangiert sind
- Externe Revision ist zwingend unabhängig, Überlappung und Zusammenarbeit mit interner Revision möglich
Wie kann die SNB Wirkung i.B. auf ihre Geld- und Währungspolitik erzielen?
- Instrumente der Geld- und Währungspolitik (Slide 23)
-
Nicht hoheitlich
- Offenmarkttransaktionen
- Steuerung Zinsniveau durch Repogeschäfte
- Erhöhung Giroguthaben
- Devisenkasse- und Termingeschäfte
- Kauf/Verkauf von Derivaten
- Stehende Fazilitäten
- Finanzierung zur Überbrückung von Liqziditätsengpässen
- Offenmarkttransaktionen
-
Hoheitlich
- Statistiktätigkeiten
- Überwachung der Tätigkeit von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen
- Mindestreservepolitik
Wo finden sich die Grundlagen, welche die FINMA bei ihrer Regulierungstätigkeit beachten muss und wie stellen sich diese dar?
- FINMAG 7
-
Kompetenz gem. FINMAG 7 I abschliessend
- lit. a verweist auf FINMAG 1 I
-
Grundsätze gem. FINMAG 7 II im Detail
- insb. Verhältnismässigkeit (BV 5 II)
Wann entsteht die Bewilligungspflicht für ein Institut das sich im Finanzbereich bewegt?
- BankG 1a
- Beachte aber FinTech-Bewilligung und Sandbox!
Was für Bankkategorien kennt das BankG?
- BankG 1 I
- Banken
- Raiffeisenbanken
- Regionalbanken
- Universalbanken
- Grossbanken
- Ausländische Banken
- inkl. bzw. + ausländisch beherrschte Banken
- Privatbankiers
- Sparkassen
- Banken
- BankG 3a
- Kantonalbanken
- Abzugrenzen zur SNB gem. NBG
Was für Rechtsformen sind für Kantonalbanken gem. BankG 3a möglich?
- Öffentlich-rechtliche Anstalt
-
AG
- Privatrechtliche AG: OR 620 ff.
- Gemischtwirtschaftliche AG: OR 762
- beachte insb. OR 762 IV, Kantonalvertreter in den VR
- muss gem. Statuten so festgelegt werden
- beachte insb. OR 762 IV, Kantonalvertreter in den VR
- Spezialgesetzliche AG: OR 763
- öffentlich-rechtlicher Natur
- Inwiefern ist Wahl der Natur/Rechtsform entscheidend?
- Eine Kantonalbank in Form einer selbständigen öffentlichen-Anstalt oder gem. einer spezialgesetzlichen AG (OR 763), erlaubt es dem Kanton, weitgehende Abweichungen von den ansonsten zwingenden Vorschriften des ORs (620 ff.) zu machen
- Auch bei Haftungsfragen gibt es Unterschiede
- Welche Jennifer?
Was versteht man unter dem Gewährserfordernis?
- BankG 3 II lit. c und Bank 1b III lit. d
- BewilligungsVSS
Beschreiben Sie das Spannungsverhältnis zw. dem Gewährserfordernis und FINMAG 7
- FINMA ist insb. an das Legalitätsprinzip gem. BV 5 und FINMAG 7 gebunden
- Mit dem Gewährserfordernis, dass der FINMA ein ungemeines Ermessen einräumt, wird die Grenze zw. Rechtssetzung und -anordnung verwischt
- Stichwort: BGE Retorzessionen
- über die Anwendung und insb. die Interpretation des Gewährserfordernisses kann die FINMA (faktisch) regulieren
- beachte: BVGer und BGer haben (faktisch) das letzte Wort
- aber möglicherweise Zurückhaltung, da “technische” Materie
- beachte: BVGer und BGer haben (faktisch) das letzte Wort
- Weiter kann die Beschwerdemöglichkeit problematisch sein
- Stichwort: Informationsschreiben
Erklären sie kurz das Konzept von Basel III, das ab Basel II galt
- 3 Säulen Konzept
- Eigenmittel-Mindestanforderungen
- insb. ERV relevant
- Aufsichtsprozesse
- Marktdisziplin durch Transparenz
- Eigenmittel-Mindestanforderungen
Wieso war der Bereich der nachrichtenlosen Vermögen regulierungsbedürftig?
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Verjährung von 10 Jahren gem. OR 127 war problematisch bzw. nicht möglich, da diese erst mit Kündigung möglich wird
- Verjährungsbeginn erst mit Vertragsbeendigung
- Ohne Kundenadresse war die empfangsbedürftige Kündigung aber nicht möglich und Publikation verstösst gegen Bankgeheimnis
- Zusätzlich Friktion zw. Bankgeheimnis und Publikation
- Nachrichtenlose Vermögen sind jetzt in BankG 37l und m und BankV 45 ff. geregelt