Lektion 12 Flashcards
Dreiecksverhältnisse Zession, Schuldübernahme, Vertrag zugunsten Dritter
1
Q
- Was ist eine Zession?
A
- Eine Zession ist die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung gegen einen Schuldner
von dem alten auf den neuen Gläubiger.
2
Q
- Wie nennt man die beteiligten Parteien bei der Zession?
A
- Zedent: der alte Gläubiger, welcher die Forderung abtritt; Zessionar: der neue Gläubiger, wel-
chem die Forderung abgetreten wird; debitor cessus: der Schuldner der abgetretenen Forde-
rung.
3
Q
- Welche Art Rechtsgeschäft ist die Zession?
A
- Die Zession ist ein sogenanntes Verfügungsgeschäft.
4
Q
- Ist die Zession formbedürftig?
A
- Ja, gemäss Art. 165 Abs. 1 OR wird für die Zession die einfache Schriftlichkeit (vgl. Art. 11 OR)
verlangt, d.h. die Erklärung des Zedenten muss handschriftlich unterzeichnet sein.
5
Q
- Wann ist die Abtretung einer Forderung ausgeschlossen?
A
- Ausgeschlossen ist eine Abtretung, wenn sich ein solcher Ausschluss entweder aus dem Ge-
setz, aus einer Vereinbarung oder aus der Natur des Rechtsgeschäftes ergibt (Art. 164 Abs. 1
OR).
6
Q
- Können künftige Forderungen abgetreten werden?
A
- Ja, soweit die Forderungen im Zeitpunkt der Abtretung zumindest bestimmbar sind.
7
Q
- Was ist eine Globalzession?
A
- Bei einer Globalzession bezieht sich die Abtretung auf eine Gruppe (also Mehrzahl) von For-
derungen des Gläubigers.
8
Q
- Was gilt, wenn der Schuldner nach der Zession gutgläubig an den früheren Gläubiger
leistet?
A
- Leistet der Schuldner an den Zedenten, bevor er von der Zession Kenntnis erhielt, so wird er
gemäss Art. 167 OR rechtsgültig von seiner Schuldpflicht befreit.
9
Q
- Was ist die interne Schuldübernahme und was ist ihre Wirkung?
A
- Bei der internen Schuldübernahme verspricht der Neuschuldner dem Altschuldner, an den
Gläubiger zu leisten. Alleine der Altschuldner kann die Leistung vom Neuschuldner verlangen.
10
Q
- Was ist die externe Schuldübernahme und was ist ihre Wirkung?
A
- Bei der externen Schuldübernahme hat der Gläubiger einen eigenen Leistungsanspruch ge-
gen den Neuschuldner.
11
Q
- Worum handelt es sich, wenn die Leistung an einen Dritten erfolgen soll?
A
- Um einen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von Art. 112 OR.
12
Q
- Was unterscheidet den echten vom unechten Vertrag zugunsten Dritter?
A
- Beim echten Vertrag zugunsten Dritter haben der Dritte und der Promissar (Gläubiger) ein
eigenes Forderungsrecht gegen den Promittenten (Schuldner); beim unechten Vertrag zu-
gunsten Dritter kann nur der Promissar die Leistung an den Dritten verlangen.
13
Q
- Wie kommt ein Vertrag zugunsten Dritter zustande? Wie werden die beteiligten Parteien
bezeichnet?
A
- Durch die übereinstimmende Willenserklärung (Konsens) zwischen dem Versprechensemp-
fänger (Promissar) und dem Versprechenden (Promittent). Der Dritte (Begünstigte) ist am Ver-
tragsschluss nicht beteiligt.
14
Q
- Wie erwirbt der Dritte beim echten Vertrag zugunsten Dritter das Forderungsrecht?
A
- Unmittelbar mit Abschluss des Vertrages zugunsten Dritter erhält der Begünstigte ein selb-
ständiges Forderungsrecht. Er hat allerdings ein Recht zur Zurückweisung der Leistung.
15
Q
- Was ist der Unterschied zwischen einem Vertrag zugunsten Dritter und der Stellvertre-
tung?
A
- Beim Vertrag zugunsten Dritter handelt der Promissar im eigenen Namen; bei der (direkten)
Stellvertretung handelt der Vertreter im Namen des Vertretenen. Der entscheidende Unter-
schied ist, wer zur Gegenleistung verpflichtet ist: beim Vertrag zugunsten Dritter der Promis-
sar, bei der Stellvertretung der Vertretene.