Kooperation in der Gesetzgebung Flashcards
Ausschließliche Gesetzgebung
- GG Artikel 70 - 82
- Art. 70: Zuständigkeiten von Ländern und Bund
- Art. 71, Art. 73: ausschließliche Gesetzgebung
Definition ausschließliche Gesetzgebung:
“meint, dass der Bund das alleinige Recht hat, Gesetze zu erlassen. Die Länder haben in diesem Fall die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt sind”
Beispiel: Waffen- und Sprengstoffrecht, Luftverkehr, Urheberrecht
Konkurrierende Gesetzgebung
Art. 72, Art. 74
Definition
“im Bereich der kG des Bundes dürfen die Länder nur dann gesetzgeberisch tätig werden, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat”
Beispiele: Angelegenheiten von Geflüchteten, Naturschutz und Landschaftspflege, Hochschulzulassung und -abschlüsse
Föderalismusreform 2006
- Bislang umfangreichsten Änderung des GG
Ziele: - Verringerungen von zustimmungsbedürftigen Bundesgesetzten mit Ziel, Blockademöglichkeiten durch den BRA zu reduzieren
- Beschleunigung der Gesetzgebung: Gestaltungsmöglichkeiten von B & L zu stärken
- Entflechtung der Zuständigkeiten: pol. Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen
- Stärkung der Stellung BRD in EU durch Verbesserung Europatauglichkeit des GG
Wandel des demokratischen Verständnisses
- Lehmbruch: von der Konkurrenz- zur Verhandlungsdemokratie
- Konkurrenzdemokratie: pol. Wettbewerb als konstitutives Element der Demokratie, erschien als überlegener Modus der demokratischen Regierungsweise
- Verhandlungsdemokratie: Systemtypus, in dem wesentliche Entscheidungen nicht mit Stimmenmehrheit, sondern auf dem Wege von Aushandlungsprozessen getroffen werden
Stabilität in inhaltlicher, politischer Ausrichtung
▪ Auch bei RE-Wechsel im BT konnte auf positive Erfahrungen
in der Zusammenarbeit im BT zurückgegriffen werden
▪ Große Bedeutung von Koalitionsverträgen
▪ Oppositionsrechte werden auch in Zeiten sehr kleiner OPPO gestärkt
▪ Der BRA spiegelt eher parteipolitische Linien als Länderinteressen
▪ Historische Ereignisse: Einzug Grüne in BT, Wiedervereinigung, Ende der Ära Kohl, Ära Merkel mit Fokus große Koalitionen, 18. WP 2013-2017
Gesetze
- von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet; typisch ist die Allgemeinheit des Gesetztes, d.h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen. Mit Forderung nach Allgemeinheit des Gesetztes ist die Vorstellung seiner Vernünftigkeit und Gleichheit verbunden.
Gesetze können z.B. - Strafen für Vergehen und Verbrechen regeln (Strafgesetzbuch)
- Leistungen für bestimmte Personengruppen regeln (Sozialgesetzbuch)
- Maßnahmen festsetzen (Infektionsschutzgesetz)
Änderungsgesetzte (26. BAföG-Änderungsgesetz)
Intra-Parlamentarisches Agenda-Setting
- Wer bringt Initiativen ein?
Vor allem Regierung/ Regierungsparteien, Hier ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Initiative am höchsten - Warum und wann bringen Oppositionsparteien Gesetzesinitiativen ein?
Taktischer Spielraum, Regierungsparteien dazu zwingen Farbe zu bekennen,
Öffentlichkeitsarbeit - Trotz geringer Erfolgschancen bringen Oppositionsfraktionen eigene Initiativen in den BT ein
- Dieser Befund ist konstant über die letzten Wahlperioden hinweg, unabhängig von der Regierungskonstellation
Tendenz: mehr Oppositionsinitiativen linker Parteien
Legislative Agenda
- Welche Themen dominieren in der Gesetzgebung? Zeigen sich Muster?
- Daten: GESTA Datensatz
- Methoden: Inhaltsanalyse, comparative agenda project
- BRA in der Hand der RE/OP
- Mehr Sozialpolitik, wenn BRA in der Hand der RE ist
- Kaum Unterschiede bei Wirtschaft, Umwelt und Bildung
- Außenpolitik und innere Sicherheit werden öfter thematisiert, wenn BRA in Hand der Opposition ist
- Reformstau ist themenabhängig