Bundesrat Flashcards
Bundesrat im GG
Art. 50: durch BRA wirken die L bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU mit
Art. 51: besteht aus Mitgliedern der LR, jedes L hat mind. 3 Stimmen, > 2 mil. Einwohner 4 Stimmen, > 6 mil. 5 Stimmen, >7 mil. 6 Stimmen; Stimmen eines L können nur einheitlich durch Anwesende gegeben werden
Art. 52: P beruft BRA ein, wenn Vertreter von mind. 2 L oder BR es verlangt
Relevante Beziehungen im Kontext der Gewaltenteilung
- zw. BRA und BT: zw. den Legislativkammern
- zw. BRA und BR: zwischen der zweiten Kammer und der Regierung
Beziehung zwischen BRA und BT - Streitgespräch
Gerhardt Jahn (SPD, Position des BT), Roman Herzog (Mitglied BT, Position BRA)
- Vorwurf: OPPO im BT nutzt BRA dafür, die Vorhaben der BR und der Mehrheit im BT zu torpedieren
- Dadurch werden nicht mehr genuin die Länderinteressen vertreten und das Ordnungsgefüge gefährdet
- Konfliktlinie: OPPO vs. R
Sind die Sorgen berechtigt?
- Vorwürfe stammen aus Zeit von einfachen Zusammensetzungen der LR
- Enthaltungen eher unwahrscheinlich
- Heute vor allem auch auf Landeebene komplexe Koalitionen
Parteipolitisierungsthese:
BRA kommt nicht mehr nur seiner Aufgabe nach, die Länderinteressen in die Gesetzgebung einzubringen, sondern ist in seiner Aktivität parteipolitisch motiviert
Parteipolitisierungsthese R/O/M-Länder
R - Regierungsländer: keine Partei in LR, die auf der Bundesebene in der OPPO ist
O - Oppositionsländer: keine Partei in LR, die auf Bundesebene zur Regierung gehört
M - Mischländer: an Regierungskoalition auf Landesebene sind Parteien beteiligt, die im Bund der Regierung und der Opposition angehören
Das Problem mit M-Ländern
- Enthalten sich bei umstrittenen Fragen
- Im Ergebnis sind sie jedoch nicht neutral
- Im Bundesrat werden Abstimmungsfragen positiv gestellt: Enthaltung -> Nein
- Bei Zustimmungsgesetzten Auswirkung negativ, bei Einspruchsgesetze positiv auf Verabschiedungswahrscheinlichkeit
Kann man parteipolitisches Handeln im BRA erkennen?
JA.
- Lassen sich nicht exakt bestimmen
- War von Verfassungseltern im Parlamentarischen Rat nicht erwartet worden
- Verlust des Bundesrates als Länderkammer
Vermittlungsausschuss Art. 77 GG
- Gremium zur Vermittlung zw. BRA und BT
- jeweils 16 Mitglieder, nach Fraktionsstärke
- Aufgabe: Konsens finden, wenn vom BT beschlossenen Gesetze im BRA keine Mehrheit finden