Einführung Flashcards

1
Q

Definition Parlament

A
  • gewählte Versammlung
  • Volksvertretung: zentrale Institution repräsentativer Demokratien
  • Repräsentant*innen werden nach einem Modus in dieses Organ gewählt, sind mit Rechten ausgestattet
  • Legislativorgan: Gesetzgebende Gewalt; Rede vs. Arbeitsparlament
  • an Regierungsbestellung beteiligt
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2
Q

Definition Regierung

A

Exekutivorgan
- Institutioneller Regierungsbegriff: Welche Ämter gehören dazu? M und BK
- Funktioneller R-Begriff: Mitwirkung an Gesetzgebung, Vollzug von Entscheidungen, Gestaltung der Zukunft, Steuerungsfunktion, Durchführungsfunktion

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3
Q

Parlamentarisches vs. Präsidentielles System

A

Parlamentarisch
- Legitimationskette: Wahlvolk -> Parlament (PA) -> Regierung (RE)
- Abhängigkeit PA/RE: stark
- Kreation/Bestellung der RE durch PA, Abrufbarkeit der RE aus pol. Gründen: gegeben
- PA-Auflösung durch RE: möglich
- Kompatibilität von RE-Macht und PA-Mandat: unterschiedlich geregelt
- Gesetzesinitiativrecht der RE: gegeben
- Vetorecht der RE: nur bei Ausgabegesetzen
- Fraktionsdisziplin: ausgeprägt

Präsidentiell
- Legitimationskette: Wahlvolk -> PA; Wahlvolk -> Präsident
- Abhängigkeit PA/RE: schwach
- Kreation/Bestellung der RE durch PA, Abrufbarkeit der RE aus pol. Gründen: nicht gegeben
- PA-Auflösung durch RE: untersagt
- Kompatibilität von RE-Macht und PA-Mandat: untersagt
- Gesetzesinitiativrecht der RE: nicht gegeben
- Vetorecht der RE: gegeben
- Fraktionsdisziplin: gering

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4
Q

Vor- und Nachteile Parlamentarisch/Präsidentiell

A

Parlamentarisch
- Leistungsstärker (PA-Sicherheit für RE)
- kaum Konflikte zw. Legislative und Exekutive (Wegen RE-Mehrheit in Legislative)
- Wirtschaftspolitik orientiert sich nicht am Wahlkalender
- Wahrung pol. Freiheiten
- weniger anfällig für defekte Demokratie

Präsidentiell
- direkte Legitimierung des Staatsoberhaupts
- mehr Beteiligungschancen für Bürger*innen
- mehr Rechenschaftspflichtig ggü. Elektorat
- größere Handlungsfähigkeit der Regierung

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5
Q

Definition Gewaltenteilung

A
  • Gewaltentrennung: erlaubt Unterscheidung versch. Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative)
  • Gewaltenteilung: Aufteilung der Macht innerhalb eines pol. Systems, später auch Aufteilung von Zuständigkeiten im Sinne einer funktionsgerechten Organstruktur
    “Teilbar ist lediglich die verschiedenartige, auf mehrere Mitwirkende verteilte Teilhabe am Willensbildungs- und verbindlichmachenden Entscheidungsprozess dieser einheitlichen Staatsgewalt.”
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6
Q

Dimensionen der Gewaltenteilung nach Steffani

A
  1. Staatsrechtliche (horizontale) Teilungslehre
  2. Temporale Teilungslehre
  3. Föderative (vertikale) Teilungslehre
  4. Konstitutionelle Teilungslehre
  5. Dezisive Teilungslehre
  6. Soziale Teilungslehre
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7
Q

Vertikale (föderale) Gewaltenteilung

A

Mehrebenensysteme
- innerhalb eines Nationalstaats
Gemeinde -> Länder -> Bund
- Supranationale Ebene (EU)
- Intergouvernementale Ebene (NATO, UN)

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8
Q

Horizontale (staatsrechtliche) Gewaltenteilung

A

Verteilung auf
- Exekutive (Regierung)
- Legislative (Parlament)
- Judikative (Gericht)

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9
Q

Gewaltenteilung nach Montesquieu

A
  • entspricht Steffanis horizontalen Gewaltenteilung
  • beruht auf Aufteilung von Macht zw. Exekutive und Legislative
  • beide unterstehen dem Gesetz
  • Befürworter von Checks and Balance
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10
Q

Konstitutionelle Gewaltenteilung

A

Im Fokus stehende Gewalten: Gesetzgeber und Verfassungsgerichtbarkeit

Verfassungsgebung –zuständig–> Gesetzgeber –Mittel–> Einfache Mehrheit, Absolute Mehrheit

Verfassungsänderung –zuständig–> Gesetzgeber –Mittel–> 2/3 Mehrheit

Verfassungsinterpretation –zuständig–> Verfassungsgerichtsbarkeit –Mittel–> Prüfung der Gesetze

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11
Q

Temporale Gewaltenteilung

A

Festlegung von Amtszeit und Wiederwahl

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12
Q

Dezisive Gewaltenteilung

A

Am Willensbildungsprozess beteiligt sind 5 interdependente Akteursgruppen: Regierung, Parlament, Parteien, Interessengruppen, Öffentliche Meinung
- Wettbewerbsgedanke im Vordergrund
- Gefahr: nicht alle Interessen haben gleiche Chance eingebracht zu werden (Interessenmonopole)

Willensbildung des Volkes —-> Parteien —-vermitteln—-> Staatlicher Bereich: PA, RE und Sozialer Bereich: Interessengruppen, Öffentliche Meinung

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13
Q

Warum Gewaltenteilung?

A
  • (Staats-) Macht soll gemäßigt und kontrolliert werden
  • Machtmissbrauch und Gewaltmonismus sollen verhindert werden
  • individuelle Bürgerfreiheiten gegenüber dem und im Staat sollen geschützt werden
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14
Q

Gewaltenteilung in der BRD

A
  • Verankerung der GT im GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2
  • Dynamische Gewaltenteilung: Akteur*innen dehnen eigene Macht zu Kosten anderer aus, gestaltende Rolle nicht nur abwehrende Machtkontrolle
  • Gewaltenverstärkung: Zusammenspiel mehrerer Institutionen, Notwendigkeit von Kooperation
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