Einfluss anderer (Verfassungs-) Organe Flashcards
Entparlamentarisierung/Deparlamentarisierung/Post-Parlamentarisierung
Behauptung: Territoriale Repräsentation gegründeten PA sind nicht mehr in der Lage, die für eine komplex gewordene Gesellschaft nötigen Entscheidungen zu treffen
-> Globalisiserung
-> Europäische Integration
- Parlamente können Vielfalt der ausdifferenzierten Interessen nicht angemessen vertreten + verfügten nicht über hinreichenden Sachverstand, fachliche Spezialisierung, um kompliziertere Materien erfolgreich zu regeln
Perspektiven der Entparlamentarisierung (Dimensionen der Gewaltenteilung)
- Verbände und Interessengruppen: horizontale, dezisive GT
- EU und Europäisierung: vertikale, horizontale GT
- BVG: konstitutionelle, horizontale GT
These der Selbstentmachtung des Parlaments
Behauptung 1: RE-Mehrheit sind Hände gebunden: ein Nein würde RE schwächen
Gegendarstellung: Geschlossenheit murr ständig neu hergestellt werden, durch Prozesse der gegenseitigen Beeinflussung (Konsultation/Kontrolle). Anträge der RE werden regelmäßig modifiziert verabschiedet.
Behauptung 2: BT hat reine Abnick-Funktion, ohne substantielle Rolle in Entscheidungsfindung
Gegendarstellung: Mehrheit muss dafür sorgen, dass eine handlungsfähige RE existiert
Behauptung 3: RE verhandelt direkt mit Interessengruppen, kündigt bestimmte Gesetzgebung an
Gegendarstellung: Legitimität durch Verhandlung, Konsens und vermeintliche wissenschaftliche Objektivität
- Verletzung horizontale GT?
- Schwächung des BT als einziges direkt legitimiertes Verfassungsorgan
- Ist substantielle Repräsentation dann überhaupt noch möglich?
Governance
- Regieren durch Verhandlung
- Kooperativer Staat
- Policy Netzwerke: Public Private Partnerships, Informelle Beziehungen
- Effektiver und effizienter Regelungsanspruch (output) vs. demokratische Legitimation (input)
- in diesem Zusammenhang wird De-Parlamentisierung vorgeworfen, Problem ist komplexer
Entparlamentisierung der nationalen Parlamente
- Machtverlust der nationalen Legislativorgane durch europäische Rechtsetzungskompetenzen
- Hier: RE handeln Verträge aus - Änderungen durch nationale PA sind unzulässig
- Europaparlamentarier sind unabhängig und weisungsfrei
- RE verhandelt in Europa
- Art. 23 (2-3) GG: BT und BR sind umfassend und frühestmöglich zu informieren; Stellungnahmen sind zu berücksichtigen
- Europaausschuss
- Aufgaben nationaler PA in EU
- Bei Richtlinienumsetzung sind nationale PA bloße Befehlsempfänger des Unionsgesetzgebers (zudem restriktive Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
- Initiativmonopol der Kommission
- Schwindende Kontrolle der RE: mehr Mitgliedsstaaten, entsprechend geringe Chancen auf Widerspruch
Vertrag der Parlamente?
- Vertrag von Lissabon räumt Möglichkeiten der Kontrolle ein
- Stellungnahme der einfachen Mehrheit der PAs, dass Subsidiaritätsprinzip missachtet wurde (diese können jedoch von der Kommission begründet entkräftet werden)
- Klagemöglichkeiten bei Verstoß des Subsidiaritätsprinzip
- Trotzdem haben nationale PA kaum weitreichende Möglichkeiten
- Nationale PA haben (hatten) immer noch Hoheit über Haushalt und Fiskalpolitik
- Jede Maßnahme zur Rettung der Gemeinschaftswährung und Stabilisierung einzelner Krisenländer schmäler die Souveränität über nationale Fiskalpolitik
Entparlamentarisierung durch BVG
- Justizialisierung: Wie groß ist der Einfluss der Verfassungsgerichte auf Politik und Gesellschaft ist und wie sich diese über die Zeit entwickelt?
- Justizialisierungsthese_ Durch oppositionelles Klagerecht werden PA in der Ausführung ihrer Aufgaben als Gesetzgeber eingeschränkt
- RE befürchten Klagen der OPPO und limitieren sich in ihren Initiativen daher selbst
- Vergleichsweise wenige Klagen im Blick auf die gesamte Gesetzgebung
- Zusammenarbeit vieler Akteur*innen im Gesetzgebungsprozess
- BVG kann nur aktiv werden, wenn es auch angerufen wird: Es garantiert somit der OPPO die Möglichkeit zur RE-Kontrolle
- BVG hat Aufgabe, Einklang mit der Verfassung zu prüfen: Die Verfassung muss durch alle gewahrt werden