HeGeBe im forensischen Bereich Flashcards

1
Q

Formen von Coping nach Bischof

A
  • Alloplastisch (äussere Coping):
    > Inventiv –> Weglaufen
    > Aggression –> Delinquenz
    > Supplikation –> Hilfe holen
  • Autoplastisch (inneres Coping)
    > Akklimatisation
    > Revision –> beides Abstinenz
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2
Q

Frustrations-Fixierungs-Theorie

A

Unter Frustrationsbedingungen auftretenden Verhaltensweisen werden fixiert.
Durch Dopamin Senkung der Heroinsucht→beständige Frustrationslage →Aggressives Coping (Diebstahl, Raub,…) wird beibehalten.

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3
Q

Schweiz: BtmG

A

BetmG Art. 19 Abs. 1:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer: a. Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;
BetmG Art. 19a Abs. 1:
Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, mit Busse bestraft.
BetmG Art. 19b Abs. 1:
Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.

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4
Q

New York: Rockefeller Drug Laws

A

28.5g verkaufen/ Besitz –> bis zu 25 Jahre Freiheitsstrafe

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5
Q

Gesellschaftliche Entwicklung: Spätmoderne

A
  • Rationalisierung, Flexibilisierung, Globalisierung, Individualisierung
  • Problem der Menschen mit Bestimmungssuche und Befriedigung individueller Bedürfnisse. • Problematischer Freiheitsgewinn

→ • Freiheitsgewinn geht auf Kosten von Halt gebenden Normen, Werten und Zielen.
→ • Individualisierung steht gegenüber Solidarität immer mehr im Vordergrund.
→ • Verunsicherung

• Bedürfnis nach förmlicher Erzwingung normkonformen Verhaltens steigt.
• Individualisierung der Gesellschaft kommt der Vorstellung entgegen, jeder Mensch entscheide sich selbstbestimmt, in Ansehung der ihm bekannten Konsequenzen für (oder gegen) die Begehung von Taten (Straftaten).
→ Politisch neoliberalistische Leitidee

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6
Q

Labelling approach (psychosoziologischer Ansatz)

A

 “sekundäre Abweichungen” als Folge sich selbst erfüllender Prophezeiungen
- Etikettierungen als “Krimineller” werden ins Selbstbild aufgenommen
- Konforme Handlungsalternativen werden als begrenzt erlebt
- Der Etikettierte verhält sich so, wie er glaubt, dass andere es ohnehin von ihm erwarten und löst so erst die Reaktionen aus, die ansonsten unterbleiben würden.
→ kriminelle Karrieren als Folge des Strafjustizsystems

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7
Q

Labelling Approach als Kriminalisierungsmodell

A

Ätiologisches Modell:
kriminelles Verhalten → Kontrollverhalten

Labelling Approach:
Kontrollverhalten → kriminelles Verhalten

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8
Q

Herrschaftskritische Deutung des Labelling Approach

A

• Kriminalitätskontrolle hat etikettierende, stigmatisierende und isolierende Auswirkung.
John Ehrlichman - Richard Nixons Chefberater für innere Angelegenheiten:
“The Nixon campaign in 1968, and the Nixon White House after that, had two enemies: the antiwar left and black people. You understand what I’m saying? We knew we couldn’t make it illegal to be either against the war or black, but by getting the public to associate the hippies with marijuana and blacks with heroin, and then criminalizing both heavily, we could disrupt those communities. We could arrest their leaders, raid their homes, break up their meetings, and vilify them night after night on the evening news. Did we know we were lying about the drugs? Of course we did.”

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9
Q

Zwei Ansätze: USA und Schweiz

A

USA als Beispiel der politischen Auslegung des Neoliberalistischen Leitbildes (Homo Öconomicus)

Schweiz als Beispiel der politischen Auslegung des Psychosoziologischen Leitbildes (Labelling Approach)

Ideen wie die der HeGeBe können auf diesem politischen Nährboden wachsen.

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10
Q

Delikte im Zusammenhang mit Heroin

A

Erwerb, Besitz und Weiterverkauf von Drogen

Eigentumsdelinquenz

Aggressionsdelikte (Milieu bedingt)
— Vermehrte Aggressionsbereitschaft
— Enthemmung
— Fehlende Übersicht (Konsequenzen) 
— Beeinträchtigung des Urteilsvermögens
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11
Q

Auswirkungen der HeGeBe auf den Schweizer Heroinmarkt

A

5000 und 20‘000 CHF/Person/Jahr
«Müssten alle Schweizer, die in der heroingestützten Behandlung sind, ihre Sucht wieder auf dem Schwarzmarkt befriedigen, so müssten sie dafür jedes Jahr gegen 100 Millionen Franken beschaffen»
→ Eigentumsdelinquenz
→ Geld fliesst in mafiöse Strukturen

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12
Q

Weltweiter Heroinmarkt

A

> Weltweiter Verkauf von Heroin: ~ 4.860 Tonnen
Durchschnittlicher Strassenpreis Weltweit: ~ 20 USD/ Gramm

Wert des gesamten internationalen Heroinmarktes: ~97.200.000.000 USD

> Muss durch Verbrechen etc. finanziert werden!

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13
Q

Forschungsergebnisse zu Delinquenz

A

> Entwicklung des delinquenten Verhaltens von PROVE Teilnehmern wurde analysiert
— wiederholte Befragungen — Offizielle Daten

> Patienten nahmen an i.v. Heroinverschreibungsprogramm teil (Eintritte von 1994 - 1999)

> Messzeitpunkte:
A: vor Behandlungsbeginn
B-1: 6 Monate nach Beginn 
B-2: 12 Monate nach Beginn 
C-1: 24 Monate nach Beginn Fokus auf Prävalenzen
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14
Q

Zusammenfassung Resultate: Heroinverschreibung und Delinquenz (genaue Resultate siehe Folien S. 28-31!)

A

> Signifikanter Rückgang der Delinquenz bei 8 von 12 Delikten 12 Monate nach Therapiebeginn.
Abnahme der Delinquenz bleibt auch nach 24 Monaten Behandlung stabil.
Geschlecht: Total der Delikte zeigt keine signifikanten Unterschiede. Einbruch und Verkauf harter Drogen bei Behandlungsbeginn werden häufiger von Männern verübt.
Alter: Ladendiebstahl und Einbruch bei Behandlungsbeginn wird häufiger von jüngeren Patienten begangen, Total der Delikte zeigt keine signifikanten Unterschiede.
Polizeiberichte und Strafregistereinträge bestätigen Abnahme der Delinquenz im kurz- und langfristigen Bereich.

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15
Q

Studie: Unterschied Methadon – Heroin

A

> RCT in Deutschland: 2002 – 2006
N = 1015, Ø 35J. (SD = 6.7J.)
Mind. 5 Jahre Opiatabhängigkeit, schlechte physische oder mentale Gesundheit, seit mind. 6 Monaten nicht in Behandlung oder negativer Behandlungserfolg
Methadongruppe vs. HeGeBe Gruppe
2 Formen von psychosozialer Unterstützung
Jahresprävalenz
— 1 Jahr vor Behandlungsbeginn — 1. Behandlungsjahr
31% Drop out bei Methadongruppe bereits zu Beginn –> evtl. aus Enttäuschung, weil sie in Methadon- und nicht Heroingruppe kamen

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16
Q

Resultate Studie Unterschied

A
  • Total: in beiden Gruppen ein Rückgang in Delikten, in Heroin-Gruppe stärkerer Rückgang
  • Polizeistatistik (objektiv): Total bei Heroin starker Rückgang, bei Methadon nicht
  • HeGeBe ist bezgl. Drogen- und Eigentumsdelikten dem Methadonprogramm überlegen
17
Q

Wieso findet Delinquenzrückgang nach HeGeBe statt?

A
> Massiv reduzierter Beschaffungsdruck?
> Umfassende Änderung des Lebensstils?
— Desintegration Drogenmilieu
— Reintegration in gesellschaftliche Strukturen
> 3 Erhebungszeitpunkte (6M vor Eintritt, 6M + 1J in Behandlung) zu 5 Lebensbereichen mit den PROVE- Patienten
- Delinquenz/ Viktimisierung
- Suchtverhalten/ Kontakte zur 
- Drogenszene 
- Beschäftigungssituation 
- Einkommensquellen
- Wohnsituation
18
Q

Resultate und Interpretation: Wieso findet Delinquenzrückgang nach HeGeBe statt?

A

> Entscheidender Rückgang der Delinquenz im ersten Behandlungsjahr
— Stärkster Rückgang im ersten halben Jahr
Reintegration in Gesellschaft nicht vollständig bestätigt: stabile Arbeitsmarktpartizipation und keine Veränderung der Wohnsituation bezüglich Institution.
— Bereits positives Ausgangsniveau von über 50% (Angestellt)

19
Q

Polizeiliche Kriminalstatistik 2017

A

> 80’074 Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (alle Substanzen) –> Hauptsächlich Besitz und Konsum, weniger Schmuggel, Handel, Anbau
3’388 Fälle Sicherstellung von Heroin (insg. 163kg)

Am meisten Hanfprodukte, dann Stimulanzien, dann Opiate

20
Q

Suchtbehandlung (Art. 60 StGB)

A

1 Ist der Täter von Suchtstoffen oder in anderer Weise abhängig, so kann das Gericht
eine stationäre Behandlung anordnen, wenn:
> der Täter ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, das mit seiner Abhängigkeit in
Zusammenhang steht; und
> zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit der Abhängigkeit in Zusammenhang stehender Taten begegnen.
2 Das Gericht trägt dem Behandlungsgesuch und der Behandlungsbereitschaft des Täters Rechnung.
3 Die Behandlung erfolgt in einer spezialisierten Einrichtung oder, wenn nötig, in einer psychiatrischen Klinik. Sie ist den besonderen Bedürfnissen des Täters und seiner Entwicklung anzupassen.
4 Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug beträgt in der Regel höchstens drei Jahre. Sind die Voraussetzungen für die bedingte Entlassung nach drei Jahren noch nicht gegeben und ist zu erwarten, durch die Fortführung der Massnahme lasse sich der Gefahr weiterer mit der Abhängigkeit des Täters in Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Verlängerung der Massnahme einmal um ein weiteres Jahr anordnen. Der mit der Massnahme verbundene Freiheitsentzug darf im Falle der Verlängerung und der Rückversetzung nach der bedingten Entlassung die Höchstdauer von insgesamt sechs Jahren nicht überschreiten.

21
Q

Justizvollzug Schweiz

A

> Methadongestützte Behandlung in mind. 80% der Institutionen (Stand 2010)
— Seit 1991, erstmals in BE eingeführt
Drogentherapeutische Rehabilitation: 18.6% der Institutionen (Stand 2010)

22
Q

HeGeBe im Justizvollzug Schweiz

A

> 1995 Pilotprojekt in der Anstalt Schöngrün SO (halboffener Vollzug) zur kontrollierten Abgabe von Heroin mit 15 Plätzen
— Aufnahme von Sträflingen aus allen Kantonen der Schweiz
— Aufnahmekriterien: kein unbedinger Landesverweis, Arbeitsfähigkeit und mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache
— Primäres Ziel: Abstinenz, sekundäres Ziel: Schadensbegrenzung
Schliessung der Anstalt Schöngrün SO Januar 2015 → Umbau in geschlossene JVA Solothurn ohne HeGeBe

23
Q

Justizvollzugsanstalt Realta (GR) (einzige Anstalt, die HeGeBe anbietet)

A

> Konkordatsanstalt der Ostschweizerischen Kantone ZH, SG, GR, TG, SH, GL, AI/AR
120 Vollzugsplätze für Männer (Normalvollzug: 95, geschlossene Abteilung/Eintrittsabteilung: 4, Arbeitsexternat: 3, Halbgefangenschaft: 2, Ausländerrechtliche Administrativhaft: 16)
Eingewiesene arbeiten in den Betrieben oder werden in den Integrationsprogrammen beschäftigt
Zusammenarbeit mit Psychiatrischer Klinik Beverin (Therapien/Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen)
— Suchtberatung (Einzel- oder Gruppensetting)
— Substitutionsgestützte Behandlung
— HeGeBe

24
Q

Behandlungsziele Substitution und HeGeBe im Justizvollzug

A

> anhaltende therapeutische Einbindung
Verbesserung des physischen wie psychischen
Gesundheitszustands
Verminderung von deliktfördernden Verhaltens- und Lebensweisen
Verbesserung der sozialen Integration (Arbeitsfähigkeit, Distanzierung zur Drogenszene, dauerhafter Verzicht auf Opiatkonsum)
> Förderung der Verantwortungsübernahme
Verhinderung von neuen Delikten

25
Q

Substitutionsgestützte Behandlung in der JVA Realta

A

> Substitution mit Methadon, Morphinpräparaten und Buprenorphin

> Aufnahme, wenn nachweislich eine Abhängigkeit vorliegt:

  • Bestehende substitutionsgestützte Behandlung (Überweisungsschreiben mit aktueller Medikation)
  • Beginn einer substitutionsgestützten Behandlung: Gespräch mit Fachperson, Antrags- und Eintrittsfragebogen wird dem Kantonsarzt zur Bewilligung vorgelegt
  • Kritische Prüfung, ob der Abbau und/oder Entzug in persönliche Entwicklung hineinpasst oder ob Bedingungen für Veränderungen zu einem anderen Zeitpunkt günstiger sind
  • Vertrag
26
Q

HeGeBe in der JVA Realta

A

> 2001: Einführung der medizinischen Opiatabgabe mit 10 Behandlungsplätzen
— Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
— Primäres Ziel: Stabilisierung

> Neueintritte in das Programm sind theoretisch möglich aber werden praktisch nicht gemacht

> Belegungsdaten zeigen weniger Neueintritte

> Normalvollzug + zusätzliche Kosten HeGeBe: Fr. 37.00/Tag
— Krankenkasse zahlt Fr. 46.50/Tag
— Patient leistet einen Beitrag von Fr. 20.00/Monat

27
Q

«Opioid maintenance treatments» bei Gefangenen führen zu:

A

weniger Kriminelle Aktivität
weniger HIV-Risiken
weniger Tod durch Überdosis
weniger Gebrauch von illegalen Substanzen
–> ziemlich ähnlich wie nicht-Gefängnispopulation

28
Q

Situation in amerik. Gefängnissen

A

> USA: ~ 2,5 mio Gefangene
Vor Gefängnisaufenthalt:
~ 20%: Abhängigkeit von intravenösem Drogenkonsum
~ 50%: Opioidgebrauch

  • über die Hälfte der Gefängnisse bieten gar kein Methadon an
  • die meisten gaben an, schwangeren Frauen Methadon zu geben