Genehmigungsbehörde Und Aufsichtsorgane Flashcards
1
Q
Sozialversicherungen:
A
- Sozialleistungen erfordern Genehmigung für Inanspruchnahme.
- Aufsicht gewährleistet Gleichbehandlung, verhindert Missbrauch im Sozialstaat.
- Enthält gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Träger wie Krankenkassen genehmigen Leistungen, initiieren Zahlungen.
- Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzieren Geld-, Sach- und Dienstleistungen.
- Verwaltungsräte, paritätisch besetzt, überwachen Leistungsgewährung und -durchführung.
- Überregionale Ämter: Landes-/Bundesversicherungsämter, Arbeits- und Sozialministerien.
- Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MD) überwacht Leistungsansprüche und Umsetzung.
2
Q
Fürsorge:
A
- Fürsorgeleistungen greifen bei fehlendem Sozialversicherungsanspruch und unzureichender privater Hilfe.
- Staatliche Fürsorgepflicht finanziert überwiegend aus Steuergeldern.
- Kommunale Genehmigungsbehörden entscheiden über Fürsorgeleistungen.
- Zentrale Behörden: Sozialhilfeträger, Jugendämter, Gesundheitsamt.
- Jugendämter teilen sich in Jugendhilfeausschuss und spezialisierte Verwaltungsbereiche.
- Allgemeiner Sozialdienst (ASD) auf kommunaler Ebene priorisiert Jugendhilfe.
- Gesundheitsamt relevant im sozialpsychiatrischen Dienst.
- Bedürftigkeitsprüfung durch Genehmigungsbehörden und öffentliche Träger.
- Subsidiaritätsprinzip bevorzugt nichtstaatliche Träger, Jugendämter ergänzen oder fördern.
- Genehmigungsbehörden kontrollieren Leistungsimplementation, haben Aufsicht.
- Landessozialministerien, Landesjugend- und -sozialämter übergeordnete Aufsichtsinstanzen.
- Mitarbeiter öffentlicher Träger im TVöD mit festen Regelungen für Anstellungsbedingungen, Qualifikation und Gehalt.