Freie Träger Der Sozialen Arebit Flashcards
Freie Träger in der Sozialen Arbeit:
Freie Träger sind nichtstaatliche/private Einrichtungen, Organisationen und Verbände in der Sozialen Arbeit.
Subsidiaritätsprinzip
Sie sind vorrangige Leistungserbringer gemäß dem Subsidiaritätsprinzip in Sozial-, Jugend-, Gesundheits- und Altenhilfe.
Gemeinnützig vs. Gewinnorientiert
Es gibt einen Unterschied zwischen gemeinnützigen Nonprofit- und gewinnorientierten Organisationen.
Hauptfreie Träger:
Dazu gehören Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine, Selbsthilfeorganisationen und Sozialeinrichtungen.
Autonome Entscheidungen:
Freie Träger entscheiden autonom über die Art der erbrachten Leistungen, unterliegen jedoch rechtlichen Bestimmungen.
Rechtsformen
Gängige Rechtsformen für freie Träger sind Vereine (e. V.) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt durch Leistungsentgelte, Subventionen, Leistungsverträge, eigene Mittel oder Spenden.
Sozialrechtliches Dreieck
Das sozialrechtliche Dreieck teilt sich in Kosten- und Leistungsträger (Ämter/Behörden) und Leistungserbringer (freie Träger).
Mitarbeiter
Mitarbeiter der freien Träger sind nicht im öffentlichen Dienst, was eine eigene Gestaltung der Arbeitsbedingungen ermöglicht.
Tarifverträge
Es gibt unterschiedliche Tarifverträge bei großen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden, einige orientieren sich an den öffentlichen Diensttarifen.
Wandel seit den 1990er Jahren:
Freie Träger haben sich seit den 1990er Jahren gewandelt – es gibt größere Zusammenschlüsse, mehr Wirtschaftlichkeit, erhöhten Wettbewerb und höhere Qualitätsstandards.
Angebotene Leistungen
Zu den angebotenen sozialen Leistungen gehören Bildungs- und Ausbildungsangebote, Beratung, Familienhilfe, Krisenintervention, Pflege-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe.
Berufliche Qualifizierung
Einige freie Träger bieten auch berufliche Qualifizierung an eigenen Fach- und Fachhochschulen an.