Fürsorgepflicht, Freizeit & Ferien, Arbeitszeugnis Flashcards
Allgemeine Fürsorgepflicht?
- AG soll über Lohn hinaus die berechtigten Interessen des AN nach Treu und Glauben wahren
- Die allg. Fürsorgepficht besteht nur in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und nur, wenn es für den AG zumutbar ist.
Besondere Fürsorgepflchten?
- Schutz der Persönlichkeit des AN
- Arbeitzeugnispflicht
- Ferien und Freizeit
- Ausrüstung mit Geräten und Material
- Spesenvergütung
- Kaution (Depot zur Absicherung)
- Informationspficht
- Abgangsentschädigung
Schutz der Persönlichkeit des AN?
- Leben und Gesundheit (Schutzvorrichtungen für spez. Arbeiten, keine Gesundheitsgefährdung)
- Personendaten (Bei Stellenbewerbung, während Arbeitsverhältnis, Beendigung Arbeitsverhältnis)
- Gleichstellung (Gleichbehandlung aller AN, Schutz vor Diskriminierung)
Nomale Freizeit und ausserordentliche Freizeit?
Normale Freizeit = GEsetzliche Regelung garantiert einen Ruhetag pro Woche.
Ausserordentliche Freizeit = Für wichtige persönliche Angelegenheiten (z.B. Heirat, Umzug, Arztbesuch, Behördengang) und suche einer neuen Arbeitsstelle
Feriendauer, Zeitpunkt der Ferien, Ferienlohn?
- 4 Wochen gemäss Gesetz
- 5 Wochen für Jugendliche unter 20 Jahren
- Erhöhung durhc EAV, GAV möglich
Zeitpunkt = Grundsatz: Der AG bestimmt den Zeitpunkt im Einvernehmen mit dem AN
Ferienlohn =
- Anspruch auf vereinbarten Lohn und Zulagen
- Grundsatz: Es ist verboten, Ferien in Form von Lohn zu bezahlen (Abgeltungsverbot)
Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit?
OR 329e
Bis zu einer Arbeitswoche unentgeltlicher Urlaub pro Dienstjahr
Mutterschaftsurlaub?
Min. 14 Wochen ab der Geburt, Lohnanspruch gemäss EOG
Anspruch AN auf Arbeitszeugnis?
Inhalt?
- Jederzeit
- Einfaches (Besätigung) oder qualifiziertes Zeugnis (Vollzeugnis)
- Zwischenzeugnis oder Schlusszeugnis
Inhalt:
- Vollständig, wahr, klar und unzwieideutig
- Wohlwollend
- Angaben über Art und Dauer der Anstellung
- Aussagen über berufliche Leistungen, Qualität und Verhalten
Zeugnis soll das berufliche Fortkommen des AN nicht hindern
Anspruch auf Arbeitszeugnis verjährt 10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Folgen eines falschen Zeugnisses?
Wenn AG ein objektiv falsches Zeugnis ausstellt od. Tatsachen, die für eine Anstellung an einem neuen Ort wichtig sind, verschwiegen werden, kann daüfr haftbar gemacht werden. Er haftet gegenüber neuem AG, wenn dieser nachweislich wegen des falschen Zeugnisses eine Schaden erleidet.
AN selber kann bei einem falschen, unvollständigen od. unnötigen negativen Zeugnis eine ERgänzung od. Berechtigung verlangen