Besondere Einzelarbeitsverträge Flashcards

1
Q

Welches sind die besonderen Einzelarbeitsverträge?

A
  • Lehrvertrag (Besonderheit: fachgemässe Ausbildung im Lehrbetrieb)
  • Handelsreisendenvertrag (Besonderheit: Vermittlung od. Abschluss von Geschäften für den AG, mehrheitlich ausserhalb dessen Geschäftsräume)
  • Heimarbeitsvertrag (Besonderheit: Arbeitsleistung in den eigenen Räumen für den AG)
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2
Q

Lehrvertrag?

  • Hauptpflichten
  • Besonderheit Vertragsabschluss
A

Hauptpflichten =

  • AG verpflichtet sich zur fachgemässen Ausbildung der lernenden Person
  • Lernende Person verpflichtet sich zur Leistung von Arbeit zum Zweck ihrer Ausbildung

Besonderheit beim VErtragsabschluss =

  • Muss schriftlich sein
  • Untersteht dem BBG braucht spez. Formularvertrag
  • Ist lernende Person noch mündig, muss gesetzliche Vertretung visieren
  • Zwingender Inhalt = Lohn, Probezeit, Arbeitszeit, Freien

Abreden, die lernende Person verpflichten, nach dem Lehrabschluss beim AG zu arbeiten, sind ungültig. Ebenso Konkurrenzverbote.

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3
Q

Lehrvertrag Besonderheiten bei der Auflösung?

A

Das Lehrverhältnis kann ordentlich nur während der Probezeit gekündigt werden. Danach sind nur noch eine vorzeitige Auflösung in gegenseitigem Einverständnis und die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen möglich. AG muss in jedem Fall die kantonale Behörde und die Berufsschule schriftlich informieren.

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4
Q

Handelsreisendenvertrag?

  • Hauptpflichten
  • Vertragsabschluss
  • Besondere Pflichten Handelsreisender
  • Besonderheiten Beendigung
A

Hauptpflichten =

  • Handelsreisender verpflichtet sich zur Vermittlung von Geschäften im Aussendienst
  • AG verpflichtet sich zur Bezahlung des Lohns

Vertragsabschluss muss schriftlich sein und zwingende Punkte regeln (Dauer, Vollmachten, Entgelt, + Spesen)

Besondere Pflichten Handelsreisender:

  • Kundschaft besuchen
  • Geschäfte vermitteln und abschliessen
  • Bericht erstatten

Darf nur sehr eingeschränkt gekündigt werden OR 350

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5
Q

Heimarbeitsvertrag?

  • Hauptpflichten
  • Besondere Pflichten
  • Besonderheiten Beendigung
A

Hauptpflichten =

  • Heimarbeiter verpflichtet sich zur Arbeit in einem selbst bestimmten eigenen Raum
  • AG verpflichtet sich zur Bezahlung Lohns

Besondere Pflichten betreffen die Ausführung der Arbeit sowie den Umgang mit Material und Arbeitsgeräten OR 352 und 352a

Besondere Beendigung = Bei Probearbeit wird von einem befristeten Arbeitsverhätlnis besprochen, bei ununterbrochener Arbeit von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Danach richten sich dann die entsprechenden Beendigungsmöglichkeiten.

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