Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Flashcards

1
Q

Was regelt Arbeitsvermittlungsgesetz?

A

Regelt die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.

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2
Q

Private Arbeitsvermittlung?

- Dreiecksverhältnis

A

Vermittler-Stellensuchender-AG (Vermittlungsvertrag zwischen dem Vermittler und Stellensuchenden)

Vermittler bemüht sich dem Arbeitssuchenden eine Stelle zu vermitteln. Ziel der Vermittlung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen AG und dem Stellensuchenden.

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3
Q

Personalverleih?

- Dreiecksverhältnis

A

Personalverleiher-AN-Einsatzbetrieb (zwischen Verleiher und Einsatzbetreib besteht ein Personal-Verleihvertrag, Einsatzbetreib und AN kein Vertrag)

Personlaverleih hilft dem Einsatzbetrieb vorübergehende Personallücken zu schliessen od. Sptzenbelastungen zu bewältigen.

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4
Q

Betriebsbewilligung des Vermittlers?

A

Vermittler braucht eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamts. Wenn er Arbeitskräfte ins Ausland vermitteln möchte, benötigt er zusätzlich zur kantonalen Bewilligung eine Bewilligung des seco.

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5
Q

Bewilligung des Verleihers?

A

Wer als AG sein Pesonal Dritten gewerbsmässig überlassen will, benötigt eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamts. Will er aus ins Ausland verleihen, ist eine zusätliche Bewilligung des seco nötig.

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