Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Flashcards
Was regelt Arbeitsvermittlungsgesetz?
Regelt die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih.
Private Arbeitsvermittlung?
- Dreiecksverhältnis
Vermittler-Stellensuchender-AG (Vermittlungsvertrag zwischen dem Vermittler und Stellensuchenden)
Vermittler bemüht sich dem Arbeitssuchenden eine Stelle zu vermitteln. Ziel der Vermittlung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen AG und dem Stellensuchenden.
Personalverleih?
- Dreiecksverhältnis
Personalverleiher-AN-Einsatzbetrieb (zwischen Verleiher und Einsatzbetreib besteht ein Personal-Verleihvertrag, Einsatzbetreib und AN kein Vertrag)
Personlaverleih hilft dem Einsatzbetrieb vorübergehende Personallücken zu schliessen od. Sptzenbelastungen zu bewältigen.
Betriebsbewilligung des Vermittlers?
Vermittler braucht eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamts. Wenn er Arbeitskräfte ins Ausland vermitteln möchte, benötigt er zusätzlich zur kantonalen Bewilligung eine Bewilligung des seco.
Bewilligung des Verleihers?
Wer als AG sein Pesonal Dritten gewerbsmässig überlassen will, benötigt eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamts. Will er aus ins Ausland verleihen, ist eine zusätliche Bewilligung des seco nötig.