Die Pflichten des AG Flashcards

1
Q

Hauptpflicht des AG?

OR 322 ff.

A

Lohnzahlungspflicht

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2
Q

Grundformen der Lohnzahlung?

A
Geldlohn = Bar, per Check od. Auszahlung an Bank/Post
Naturallohn = Unterkunft + Verpflegung od. Lohnnebenleistungen wie Frindge Benefits
Zeitlohn = Abrechnung nach Zeiteinheit, z.B. Stunden-, Wochen-, Monats-, Jahreslohn
Leistungslohn = Leistungsabhängige Abrechnung nach Qualität oder Quantität, z.B. Akkordlohn, Abschluss- od. Vermittlungsprovision
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3
Q

Lohnzusätze?

A
  • Gewinn- od. Umsatzbeteiligung
  • Prämien
  • Gratifikation
    1. Monatslohn
  • Bonus
  • Gesetzliche Lohnzulagen (Kinderzulagen, Sonntags- Nachtarbeit, Überstunden- Überzeitzuschlag)
  • Vertragliche Lohnzulagen (Teuerungs-, Schmutz-, Gefahren-, Dienstalters-, Ferienzulagen)
  • Teuerungsausgleich
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4
Q

Gratifikation?

A

Gratifikation ist im Unterschied zum 13. Monatslohn freiwillig. Der AN hat nur ausnahmsweise Anspruch auf sie wenn diese vertraglich vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung entsteht der Anspruch auf eine Gratifikation unter 4 Voraussetzungen:

  • Mind. 3x hintereinander (ohne Unterbruch) ausbezahlt
  • Anlass für die Auszahlung war immer gleich
  • Höhe war unverändert
  • Auszahlung erfolgte vorbehaltslos, d.h. ohne Hinweis auf die Freiwilligkeit
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5
Q

Prinzip der Lohngleichheit zwichen Mann und Frau?

A

In der Bundesverfassung ist der Grundsatz “Gleicher Lohn für gleichwerige Arbeit von Mann und Frau” verankert. Lohnunterschiede sind nur zulässig wenn diese auf objektiven Kriterien beruhen (Alter, Erfahrung, Aubsildungsstand).
Direkte Lohndiskriminierung = Liegt vor, wenn für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation und Leistung ungleiche Löhne für Frau und Mann bezahlt werden
Indirekte Lohndiskriminierung = Liegt vor, wenn ein Geschlecht durch die lohnpolitische behandlung bestimmter Gruppen im Unternehmen mehr betroffen sit als das andere

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6
Q

Lohn trotz fehlender Arbeit / Lohnfortzahlung?

A

Grundsätzlich gilt: Kein Lohn ohne Arbeit
Hinderns beim AG = Annahmeverzug. Der AN bietet sene Arbeit dem AG an:
- Nimmt die Arbeitsleistung nicht an
- Bietet dem AN keine arbeit an
- Unterlässt die nötigen Vorbereitungen, damit der AN arbeiten kann

Hinderns beim AN = Vorassetungen für die Lohnfortzahltung:

  • Persönlcher Hinderungsgrund des AN
  • Kein Verschulden des AN an der Verhinderung
  • Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis Dauer von mehr als 3 Monaten / beim befristeten Arbeitsverhältnis Abschluss für mehr als 3 Monate
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7
Q

Nach Gesetz OR 324a I die wichtigsten Verhindrungsgründe?

A
  • Krankheit
  • Unfall
  • Schwangerschaft und Niederkunft
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Militär- od. Zivilschutzdienst, Feuerwehrdienst)
  • Ausübung eines öffentlichen Amtes
  • Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten (Arztbesuch, Behördengang, Vorstellungsgespräch)
  • Familienpfichten

Keine persönlchen Hindernisse sind: Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks, allg. Verkehrszusammenbürche)

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8
Q

Dauer der Lohnfortzahlung?

OR 324a II

A

OR gibt nur für das erste Dienstjahr eine klare Lösung: Lohnfortzahlung für 3 Wochen. Für Arbeitsverhältnisse die schon länger als ein Jahr dauern “für angemessene längere Zeit”. Basel, Bern und Zürich haben eigene Zeitskalen entwickelt.

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9
Q

Obligatorische Versicherungen und Lohnfortzahlung?

A

Bei Unfall nach UVG, Militärdienst nach MVG und Mutterschaft nch EOG treten obligatorische Versicherungen an die Stelle der Lohnfortzahlung des AG. Diese Versicherungen entrichten ein Taggeld. Sie ersetzen die Lohnfortzahlungspflicht des AG vollständig, wenn die Leistung mind. 80% des Lohns beträgt. In diesem Fall muss AG keinen Lohn bezahlen.

Ausnahmen: AG muss trotz Taggeldern Lohn bezahlen wenn:

  • Versicherungsleistungen geringer als 80% sind, muss AG die differenz zahlen so lange wie die Lohnfortzahlung dauert
  • Gewährt Versicherung erst nach einer gewissen Karenzfrist ein Taggeld, muss AG für diese Zeit mind. 80% des Lohns zahlen
  • Oblig. Unfallversicherung und Mutterschaftsentschädigung versichern den Lohn nur bis zu einem gesetzichen Maximum. AN, diemehr als dieses Maximum verdienen, muss AG Differenz zwischen 80% des versicherten Maximallohns und 80% des tatsächlichen Lohns bezahlen

Heute ersetzen viele AG ihre Lohnfortzahlungspflicht durch eine Taggeldversicherung. Verberitet sind Modelle bei denen weniger als 100% des Lons bezahlt werden, dafür aber deutlich länger (meist 720 Tage)

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10
Q

Vertragliche Abänderungen der Lohnfortzahlungspflicht?

A

Kann zugunsten des AN abgeändert werden (relativ zwingende Bestimmmung gem. OR). Vorgesehene Regelung für An muss mind. gleichwertig sein.

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