Die Stellenbewerbung Flashcards
1
Q
Fragerecht?
A
Es sind nur Fragen erlaubt die in unmittelbarem Zusammenhang mit der zukünftigen Arbeitsstelle sind.
2
Q
Welche Fragen sind unzulässig?
A
- Zugehörigkeit einer Gewerkschaft od. sonstigen Vereingungen
- Politische Gesinnung, religiöse Ansichten oder andere private od. persönliche Verhältnisse
- Finanzielle Verhältnisse
- Lohn der alten Arbeitsstelle und weitere Leistungen des AG
3
Q
Notwehrrecht der Lüge?
A
Wenn der AG unzulässige Fragen stellt, kann der Bewerber die Antwort verweigern od. darf eindeutig unzulässige Fragen falsch beantworten.
4
Q
Mitteilungspficht von Bewerbern?
A
Nur ausnahmsweise besteht eine Mitteliungspflicht der bewerbenden Person. Sie muss ungefragt informieren, wenn klar ist, dass sie wegen einer Eigenschaft völlig ungeeignet ist für die künftige Stelle.
5
Q
Auskunfts- und Mitteilungspflicht des AG?
A
- Er muss zulässige Fragen des Bewerbers richtig beantworten
- Er muss ungefragt auf die Verhältnisse des künftigen Arbeitsplatz hinweisen, wenn sie offensichtlich für Bewerber wichtig sind
6
Q
Zulässiger Inhalt von Referenzausküften?
A
- Auskünfste müssen einen sachlichen Zusammenhang mit der neuen Arbeit haben. Sie müssen wahrheitsgemäss und wohlwollend wein.
- Ehemalige AG dürfen nichts anders sagen, als was im Arbeitszeugnis steht.
- Nur Klarstellungen sind zulässig
- Negative Auskünfte sind nur zulässig, wenn sie wahr und für das neue Arbeitsverhältnis entscheidend sind
7
Q
Gutachten und Tests?
A
Erfordern die Zustimmung des Bewerbers