Die Stellenbewerbung Flashcards

1
Q

Fragerecht?

A

Es sind nur Fragen erlaubt die in unmittelbarem Zusammenhang mit der zukünftigen Arbeitsstelle sind.

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2
Q

Welche Fragen sind unzulässig?

A
  • Zugehörigkeit einer Gewerkschaft od. sonstigen Vereingungen
  • Politische Gesinnung, religiöse Ansichten oder andere private od. persönliche Verhältnisse
  • Finanzielle Verhältnisse
  • Lohn der alten Arbeitsstelle und weitere Leistungen des AG
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3
Q

Notwehrrecht der Lüge?

A

Wenn der AG unzulässige Fragen stellt, kann der Bewerber die Antwort verweigern od. darf eindeutig unzulässige Fragen falsch beantworten.

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4
Q

Mitteilungspficht von Bewerbern?

A

Nur ausnahmsweise besteht eine Mitteliungspflicht der bewerbenden Person. Sie muss ungefragt informieren, wenn klar ist, dass sie wegen einer Eigenschaft völlig ungeeignet ist für die künftige Stelle.

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5
Q

Auskunfts- und Mitteilungspflicht des AG?

A
  • Er muss zulässige Fragen des Bewerbers richtig beantworten
  • Er muss ungefragt auf die Verhältnisse des künftigen Arbeitsplatz hinweisen, wenn sie offensichtlich für Bewerber wichtig sind
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6
Q

Zulässiger Inhalt von Referenzausküften?

A
  • Auskünfste müssen einen sachlichen Zusammenhang mit der neuen Arbeit haben. Sie müssen wahrheitsgemäss und wohlwollend wein.
  • Ehemalige AG dürfen nichts anders sagen, als was im Arbeitszeugnis steht.
  • Nur Klarstellungen sind zulässig
  • Negative Auskünfte sind nur zulässig, wenn sie wahr und für das neue Arbeitsverhältnis entscheidend sind
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7
Q

Gutachten und Tests?

A

Erfordern die Zustimmung des Bewerbers

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