Das Gleichstellungsgesetz (GlG) Flashcards
Diskriminierungsverbot?
- Lohn, Anstellung, Aufgabenzusteilung, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung, Beförderung, Entlassung
- Sextuelle Belästigung
Für was gibt es GlG?
Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau
Rechtsansprüche bei Dirkriminierung?
Ansprüche im Einzelnen = Gericht aufrufen und beantragen, eine Diskriminierung zu verbieten oder zu beseitigen. Die von einer Diskriminierung betroffenen Person kann aber auch vom Gericht bloss feststellen lassen, dass eine Diskriminierung besteht und sich störend auswirkt.
Lohndiskrininierung = Beseitigung der Lohnungleicheit verlangen und sogar rückwirkend eine Lohnnachzahlung fordern. Lohnnachzahlung ist für die letzten 5 Jahre einforderbar.
Geschlechtsdiskriminierende Nichtanstellung = Gericht kann Anstellung anordnen. Entschädigung von max. drei Monatslöhnen.
Sexuelle Belästigung = Schadenersat od. Entschädigung fordern. Hat AG die notwendigen und zumutbaren Gegenmassnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigung unterlassen, kann das Gericht eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen verurteilen.
Diskriminierende Kündigung = Entschädigung von max. 6 Monatslöhnen.
Rachekündigung = AN geniesst Kündigungsschutz für die Dauer des VErfahrens sowie 6 Monate danach. Gericht kann Wiedereinstellung anordnen. Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung max. 6 Monatslöhne.
Beweislasterleichterung, vereinfaches Gerichtsverfarhen und Verbandsklagerecht?
Ganz wichtig ist die Beweislasterleichterung. Der klagende AN muss eine Diskriminierung nicht bis ins Letzte nachweisen.. Das gilt für Diskriminierungen bezüglich Aufgabenzuteilung, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung, nicht aber für sexuelle Belästigung. Es genügt wenn er die Diskrimnierung dem Gericht glaubhaft darlegen kann.
Verbandsklagerecht = Die klagende Organisation hat jedoch nur ein Klagerecht, wenn sie seit mind. 2 Jahren existiert uns ich der Ausgang des Verfahrens voraussichtlich auf eine grössere Zahl von Arbeitsverhältnissen auswirkt.
Welches Gericht ist für Klagen zuständig?
Gericht am Wohnsitz, Sitz der beklagten Partei od. am Ort des Betreibs. Die ZPO bestimmt, dass bei Streitigkeiten aufgrund des GlG unabhängig vom Streitwert ein einfaches, rasches und kostenloses Verfahren zur Anwendung kommt.