Die Arbeitspflicht, die Treuepflicht Flashcards
Was ist mit der persönlichen Arbeitspflicht gemenint?
OR 321+321e
Arbeitspflicht ist Hauptpflicht des AN. Der AG hat Arbeitsvertrag mit bestimmten Person mit bestimmten Fähigkeiten abgeschlossen. Er will das genau diese Person für ihn tätig ist. Deshalb darf und muss AN keinen Ersatz stellen, wenn er verhindert ist.
OR 321 lässt allerdings ausnahmen zu, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist od. sich aus den Umständen ergibt z.B. Beizug einer Hilfsperson. Ebenso kann Jobsharing vereinbart werden.
Was versteht man unter sorgfältiger Arbeitsleistung?
OR 321a+321e
AN schuldet keinen Arbeitserfolg sondern bloss “Tätigsein”. Er muss aber sorgfälltig arbeiten, das heisst:
- Übertragene Arbeit gewissenhaft unter vollem Einsatz seiner Fähigkeiten erledigen
- Weisunge AG genau beachten (OR 321a)
- Maschinen, Arbeitsgeräte, technische Einrichtungen, Anlagen + Fahrzeuge des AG fachgerecht bedienen und Arbeitsmaterial sorgfälltig behandeln (OR 321a II)
Folgen unsorgfältiger Arbeit?
Unsorgfältige Arbeit ist Schlechterfüllung. AG kann verlangen, dass der fehlbare AN in Zukunft sorgfältiger arbeitet. Gegebenfalls kann er Disziplinarmassnahmen (z.B. Verweis) aussprechen und das Arbeitsverhältnis kündigen. Zusem kann er Schadenersatz verlangen, wenn unsorgfältige Arbeit bei ihm zu finanziellen Einbussen geführt hat. Das bedingt aber, dass der fehlbare AN den Schaden absichtlich od. fahrlässig verursacht hat (OR 321e I).
AG darf bei Schlechterfüllung wegen unsorgfältiger Arbeit weder Lohn reduzieren noch unentgeltliche Nacharbeit verlangen.
Vertragliche Abänderung der Haftungsregelung?
OR 321e ist relativ zwingend und darf nur zugunsten AN abgeändert werden. Sofern eine Verinbarung die Haftung des AN verschärft, ist sie ungültig.
Arbeitsort?
Die Arbeit muss am vertraglich vereinbarten Ort erbracht werden. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen besteht kein fester Arbeitsort (z.B. Monteure). Dort weist der AG den Arbeitsort von Fall zu Fall zu. Die Parteien haben ausdrücklich od. stillschweigend abgemacht, dass der Arbeitsort ausserhalb des Betreibes liegt und dauernd wechselt.
Versetzung?
Eine Versetzung ist unproblematisch wenn AN zustimmt. Ist AN mit der Versetzung nicht einverstanden, kommt es darauf an, ob sie innerhalb des gleichen Betreibes oder in einen anderen Betrieb erfolgt.
Versetzung innerhalb des gleichen Betriebs ist ohne Einwilligung AN zulässig wenn:
- Kein spezifischer Arbeitsort vereinbart ist
- Inhalt und Arbeit bleiben gleich
- die anderen gesetzlichen + vertraglichen Rechte beliben gewahrt
Versetzung in einen anderen Betrieb ist gegen den Willen des AN zulässig wenn:
- Sie vertraglich verinbart ist
- Für den AN zumutbar ist
Höchstarbeitszeit nach ArG?
45h für AN industrieller Betriebe sowie Büropersonal, technische und andere Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
50h für alle übrigen AN, die dem ArG unterstellt sind
Besondere Arbeitszeitmodelle?
Gleiszeitarbeit = Gibt dem AN gewisse Freiheit in der Gestaltung seines Arbeitstags (Bockzeit, Gleitzeit, Rahmenzeit).
Teilzeitarbeit = Ist ein normales Einzelarbeitsverhältnis
Jahresarbeitszeit = Zeitraum für die Abrechnung der Arbeitszeit auf ein ganzes Jahr festgelegt. Möglichst hohe flexibilität der Gestaltung der Arbeitszeit.
Arbeit auf Abruf = AN stellt sich zur Verfügung des AG. AG fordert AN zur Arbeit auf, wenn der Arbeitsanfall dies erfordert.
Pikettdienst = AN hält sich neben seiner gewöhnlichen Arbeit in bestimmten Zeiten bereit für allfällige Einsätze zur Behebung von Störungen, Hilfestellungen od. Kontrollgänge.
Schichtarbeit = Ist Arbeit bei der zwei od. mehrere Gruppen von AN nach einem bestimmten Zeitplan gestaffelt und wechselweise am gleichen Arbeitsplatz zum Einsatz gelangen.
Die allg. Teruepflicht?
OR 321a I
Der An hat die berechtigten Interessen des AG in guten Treuen zu wahren. Zwei Voraussetzungen der allg. Treuepflicht sind:
- Sachlicher Zusammenhang mit Arbeitsverhältnis
- Zumutbarkeit für den AN
Typische Unterlasungspfichten des AN?
Treuepfichten sind oft Unterlassungspflichten.
- Rufschädigende Äusserungen
- Unerlaubte Benutzung von Eigentum des AG
- Strafbare Handlungen gegenüber AG
- Abwerbung
- Annahme von Schmiergeldern
Typische Handlungspfichten des AN?
Ausnahmsweise verlangt die Treuepflicht auch aktives Handeln. AN muss etwas tun, soweit dies zumutbar ist.
- Bei Störungen und Schäden
- In Notsituationen
- Zur Förderung der Unternehmensziele
Besondere Treuepflichten?
OR 321a III-OR 321d
- Verbot der Schwarzarbeit
- Geheimhaltungspficht
- Rechenschafts- und Herausgabepficht
- Pficht zur Leistung von Überstunden
- Pflicht zur Befolgung vo Weisungen
Nebenbeschäftigung?
OR 321a III
Grundsätzich erlaubt!
Nicht erlaubt wenn:
- Sie im Vertrg ausgeschlossen sind
- Sie zsammen mit der Hauptbeschäftigung die Höchstarbeitszeit berschreiten (falls ArG zur Anwendung kommt)
- Bei Konkurrenzierung des AG
- Bei Verminderung der Leistung bei der Haupttätigkeit
Geheimhaltungspficht?
OR 321a IV
AN hat eine Schweigepficht. Er darf geheime Tatsachen über den Betrieb und die Person des AG’s nicht verwerten od. an Dritte weitergeben.
Geheime Tatsachen sind:
- Fabrikationsgeheimnisse
- Geschäftsdaten
- Informationen über persönliche od. finanzielle Verhältnisse
Folgen der Verletzung der Geheimhaltung = Ordentliche Kündigung, in gravierenden Fällen ausserordnetliche Kündigung, Evtl. Konventionalstrafe (falls vereinbart) od. Schadenersatzpflicht
Whistleblowing?
Geht es um die Offenlegung von Misständen od. Korruptionsfällen. Ob AN dazu berechtigt ist, muss durch Interessenabwägung ermittelt werden. Aktuell ist Whistleblowing im schweizerischen Recht noch nicht besonders geregelt.