Erpressung Flashcards

1
Q

Schutzgut der Erpressung

A
  • Willensbetätigungsfreiheit und
  • Vermögen
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2
Q

Aufbauschema Erpressung

A

I. Tatbestand

  1. Objektiver Tatbestand

a) Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung)
b) Nötigungserfolg
c) Vermögensschaden
d) Kausalität von a)-c)

  1. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz
b) Absitz der rechtswidrigen und stoffgleichen Bereicherung

II. Rechtswidrigkeit

→ Verwerflichkeit, § 253 II

III. Schuld

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3
Q

Streit: Erfordert der Nötigungserfolg des § 253 eine Vermögensverfügung?

A

e.A.: Erpressung ist Grundfall des Raubs und erfordert keine Vermögensverfügung; Abgrenzung anhand des Merkmals Wegnahme iSd § 249 nach äußerem Erscheinungsbild (hingeben – §§ 253, 255 –, oder wegnehmen – § 249 –)

+ Wortlaut verlangt keine Verfügung, sondern ist wie § 240 formuliert, der jedes Verhalten ausreichen lasse

  • aber: parallele Struktur mit Betrug als Selbstschädigungsdelikt, weshalb Erpressung vom Fremdschädigungsdelikt § 249 abzugrenzen ist
  • systematisch ungewöhnlich, dass Grunddelikt (§ 253) hinter Spezialnorm steht (§ 249)
  • Überschrift 20. Abschnitt zeigt, dass Raub und Erpressung gleichrangig sind
  • Unterlaufen der Entscheidung des Gesetzgebers, die Gebrauchsanmaßung im Rahmen des § 249 mangels Zueignungsabsicht straflos zu lassen

Verfügungslehre: Erpressung ist Parallelvorschrift zum Betrug und damit ein Selbstschädigungsdelikt, eine Vermögensverfügung ist erforderlich (Anforderungen an Verfügung sind umstritten)

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4
Q

Streit: Welche Anforderungen sind an die Verfügung zu stellen, um die Erpressung vom Raub abzugrenzen?

A
  • e.A.:* Verfügung, wenn Opfer den Gewahrsam willentlich, d.h. mit einem faktischen Einverständnis übertragt
  • a.A.:* Wegnahme, wenn es für den Genötigten gleichgültig ist, wie er sich verhält; Verfügung, wenn seine Mitwirkung nach seiner Vorstellung unerlässlich ist
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5
Q

Wie grenzt man die Dreieckserpressung, sofern man der Verfügungslehre folgt, vom Diebstahl in mittelbarer Täterschaft ab?

A

→ die Grundsätze des Dreiecksbetrugs sind anwendbar: Zurechenbarkeit der Verfügung bei Nähebeziehung

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6
Q

Streit: Erfordert bei der Erpressung auch die Vermögensverfügung iRd Verfügungslehre ein Unmittelbarkeitserfordernis des durch sie entstehenden Schadens?

A
  • e.A. (mE vorzugswürdig):* ja
  • a.A.:* nein
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