Erpressung Flashcards
Schutzgut der Erpressung
- Willensbetätigungsfreiheit und
- Vermögen
Aufbauschema Erpressung
I. Tatbestand
- Objektiver Tatbestand
a) Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung)
b) Nötigungserfolg
c) Vermögensschaden
d) Kausalität von a)-c)
- Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absitz der rechtswidrigen und stoffgleichen Bereicherung
II. Rechtswidrigkeit
→ Verwerflichkeit, § 253 II
III. Schuld
Streit: Erfordert der Nötigungserfolg des § 253 eine Vermögensverfügung?
e.A.: Erpressung ist Grundfall des Raubs und erfordert keine Vermögensverfügung; Abgrenzung anhand des Merkmals Wegnahme iSd § 249 nach äußerem Erscheinungsbild (hingeben – §§ 253, 255 –, oder wegnehmen – § 249 –)
+ Wortlaut verlangt keine Verfügung, sondern ist wie § 240 formuliert, der jedes Verhalten ausreichen lasse
- aber: parallele Struktur mit Betrug als Selbstschädigungsdelikt, weshalb Erpressung vom Fremdschädigungsdelikt § 249 abzugrenzen ist
- systematisch ungewöhnlich, dass Grunddelikt (§ 253) hinter Spezialnorm steht (§ 249)
- Überschrift 20. Abschnitt zeigt, dass Raub und Erpressung gleichrangig sind
- Unterlaufen der Entscheidung des Gesetzgebers, die Gebrauchsanmaßung im Rahmen des § 249 mangels Zueignungsabsicht straflos zu lassen
Verfügungslehre: Erpressung ist Parallelvorschrift zum Betrug und damit ein Selbstschädigungsdelikt, eine Vermögensverfügung ist erforderlich (Anforderungen an Verfügung sind umstritten)
Streit: Welche Anforderungen sind an die Verfügung zu stellen, um die Erpressung vom Raub abzugrenzen?
- e.A.:* Verfügung, wenn Opfer den Gewahrsam willentlich, d.h. mit einem faktischen Einverständnis übertragt
- a.A.:* Wegnahme, wenn es für den Genötigten gleichgültig ist, wie er sich verhält; Verfügung, wenn seine Mitwirkung nach seiner Vorstellung unerlässlich ist
Wie grenzt man die Dreieckserpressung, sofern man der Verfügungslehre folgt, vom Diebstahl in mittelbarer Täterschaft ab?
→ die Grundsätze des Dreiecksbetrugs sind anwendbar: Zurechenbarkeit der Verfügung bei Nähebeziehung
Streit: Erfordert bei der Erpressung auch die Vermögensverfügung iRd Verfügungslehre ein Unmittelbarkeitserfordernis des durch sie entstehenden Schadens?
- e.A. (mE vorzugswürdig):* ja
- a.A.:* nein