Definitionen AT Flashcards

1
Q

modifizierte Äquivalenztheorie

A

Es sind auch solche Bedingungen kausal, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

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2
Q

Unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf

A

wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt

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3
Q

Vorsatz

A

Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsverwirklichung

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4
Q

Angriff i.S.d. § 32

A

jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung eines notwehrfähigen Rechtsguts

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5
Q

Gegenwärtigkeit des Angriffs i.S.d. § 32

A

Angriff, der
unmittelbar bevorsteht,
gerade stattfindet oder
noch fortdauert

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6
Q

Erforderlichkeit

A

zur Angriffs- / Gefahrenabwehr geeignet und

das relativ mildeste der in Betracht kommenden Mittel ist

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7
Q

Geeignetheit

A

Maßnahme ist grds. in der Lage, den Angriff zu beenden oder abzumildern

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8
Q

mildestes Mittel

A

jenes, das bei gleicher Wirksamkeit den geringsten Schaden anrichtet

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9
Q

Gegenwärtige Gefahr i.S.d. §§ 34 u. 35

A

Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt

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10
Q

Dauergefahr i.S.d. §§ 34 u. 35

A

Gefahr, die so dringend ist, dass sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann

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11
Q

Einwilligungsfähigkeit

A

das nach geistiger und sittlicher Reife Imstandesein,
die Bedeutung und Tragweite der Rechtsgutsverletzung
zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen

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12
Q

Sittenverstoß nach § 228

A

alles, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt

Aber Art. 103 II GG: Sittenverstoß muss eindeutig objektivierbar sein und darf vernünftigerweise nicht in Frage gestellt werden können.

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13
Q

auf frischer Tat betroffen i.S.d. § 127 I StPO

A

jeder, der
bei Begehung einer Tat oder unmittelbar danach
am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe
gestellt wird

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14
Q

Erlaubnistatumstandsirrtum

A

Irrtum über äußere Umstände, bei deren Vorliegen die Tat gerechtfertigt wäre

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15
Q

Prinzip des § 20

Schuldunfähigkeit bei Begehung der Tat

A

Koinzidenzprinzip

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16
Q

Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums

A

unvermeidbar, wenn der Täter trotz der ihm im Einzelfall persönlich zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige seines Handelns nicht zu gewinnen vermochte

Voraussetzung: alle geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung von Rat beseitigt

17
Q

grob unverständiger Versuch

A

Täter hat völlig abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten naturgesetzlichen Kausalzusammenhängen

18
Q

irrealer (abergläubischer) Versuch

A

Täter versucht Ziel mit irrealen, der menschlichen Beherrschung entzogenen Mitteln zu erreichen

19
Q

unbeendeter Versuch

A

Täter glaubt noch nicht alles getan zu haben, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist

20
Q

beendeter Versuch

A

Täter glaubt alles erforderliche getan zu haben, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist

21
Q

Planungshorizont beim Versuch

A

Vorstellungsbild des Täters vor der Tatausführung

22
Q

Rücktrittshorizont beim Versuch

A

Vorstellungsbild des Täters nach der letzten Ausführungshandlung

23
Q

Rücktrittseinheit beim Versuch

A

einzelne Betätigungsakte
durch gemeinsames subjektives Element verbunden und
derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang,
dass das Handeln als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint

24
Q

Leichtfertigkeit

A

Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.

25
Objektive Fahrlässigkeit
objektiv fahrlässig handelt, wer sich objektiv pflichtwidrig verhält und dadurch objektiv vorhersehbar einen Tatbestand verwirklicht
26
Fahrlässigkeit: objektiver Sorgfaltspflichtverstoß
Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
27
Fahrlässigkeit: objektive Vorhersehbarkeit
``` objektiv vorhersehbar ist alles, was ein gewissenhafter und verständiger Angehöriger des Verkehrskreises des Täters nach allgemeiner Lebenserfahrung erkennen konnte ```
28
Fahrlässigkeit: individuelle Vorhersehbarkeit
Erfolg muss vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinem persönlichen Wissens- und Erfahrungsstand voraussehbar gewesen sein
29
Tatherrschaft
vom Vorsatz umfasstes In-den-Händen-Halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs
30
Mittäterschaft
bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatplans = seinen Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils wollen
31
Bestimmen i.S.d. § 26
Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter Voraussetzung: konkrete Tat, konkreter Täter