Definitionen AT Flashcards
modifizierte Äquivalenztheorie
Es sind auch solche Bedingungen kausal, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf
wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt
Vorsatz
Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsverwirklichung
Angriff i.S.d. § 32
jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung eines notwehrfähigen Rechtsguts
Gegenwärtigkeit des Angriffs i.S.d. § 32
Angriff, der
unmittelbar bevorsteht,
gerade stattfindet oder
noch fortdauert
Erforderlichkeit
zur Angriffs- / Gefahrenabwehr geeignet und
das relativ mildeste der in Betracht kommenden Mittel ist
Geeignetheit
Maßnahme ist grds. in der Lage, den Angriff zu beenden oder abzumildern
mildestes Mittel
jenes, das bei gleicher Wirksamkeit den geringsten Schaden anrichtet
Gegenwärtige Gefahr i.S.d. §§ 34 u. 35
Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt
Dauergefahr i.S.d. §§ 34 u. 35
Gefahr, die so dringend ist, dass sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann
Einwilligungsfähigkeit
das nach geistiger und sittlicher Reife Imstandesein,
die Bedeutung und Tragweite der Rechtsgutsverletzung
zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen
Sittenverstoß nach § 228
alles, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt
Aber Art. 103 II GG: Sittenverstoß muss eindeutig objektivierbar sein und darf vernünftigerweise nicht in Frage gestellt werden können.
auf frischer Tat betroffen i.S.d. § 127 I StPO
jeder, der
bei Begehung einer Tat oder unmittelbar danach
am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe
gestellt wird
Erlaubnistatumstandsirrtum
Irrtum über äußere Umstände, bei deren Vorliegen die Tat gerechtfertigt wäre
Prinzip des § 20
Schuldunfähigkeit bei Begehung der Tat
Koinzidenzprinzip