Definitionen AT Flashcards

1
Q

modifizierte Äquivalenztheorie

A

Es sind auch solche Bedingungen kausal, die zwar alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

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2
Q

Unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf

A

wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt

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3
Q

Vorsatz

A

Wissen und Wollen der objektiven Tatbestandsverwirklichung

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4
Q

Angriff i.S.d. § 32

A

jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung eines notwehrfähigen Rechtsguts

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5
Q

Gegenwärtigkeit des Angriffs i.S.d. § 32

A

Angriff, der
unmittelbar bevorsteht,
gerade stattfindet oder
noch fortdauert

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6
Q

Erforderlichkeit

A

zur Angriffs- / Gefahrenabwehr geeignet und

das relativ mildeste der in Betracht kommenden Mittel ist

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7
Q

Geeignetheit

A

Maßnahme ist grds. in der Lage, den Angriff zu beenden oder abzumildern

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8
Q

mildestes Mittel

A

jenes, das bei gleicher Wirksamkeit den geringsten Schaden anrichtet

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9
Q

Gegenwärtige Gefahr i.S.d. §§ 34 u. 35

A

Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt

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10
Q

Dauergefahr i.S.d. §§ 34 u. 35

A

Gefahr, die so dringend ist, dass sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann

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11
Q

Einwilligungsfähigkeit

A

das nach geistiger und sittlicher Reife Imstandesein,
die Bedeutung und Tragweite der Rechtsgutsverletzung
zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen

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12
Q

Sittenverstoß nach § 228

A

alles, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt

Aber Art. 103 II GG: Sittenverstoß muss eindeutig objektivierbar sein und darf vernünftigerweise nicht in Frage gestellt werden können.

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13
Q

auf frischer Tat betroffen i.S.d. § 127 I StPO

A

jeder, der
bei Begehung einer Tat oder unmittelbar danach
am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe
gestellt wird

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14
Q

Erlaubnistatumstandsirrtum

A

Irrtum über äußere Umstände, bei deren Vorliegen die Tat gerechtfertigt wäre

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15
Q

Prinzip des § 20

Schuldunfähigkeit bei Begehung der Tat

A

Koinzidenzprinzip

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16
Q

Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums

A

unvermeidbar, wenn der Täter trotz der ihm im Einzelfall persönlich zuzumutenden Anspannung des Gewissens die Einsicht in das Unrechtmäßige seines Handelns nicht zu gewinnen vermochte

Voraussetzung: alle geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung von Rat beseitigt

17
Q

grob unverständiger Versuch

A

Täter hat völlig abwegige Vorstellung von gemeinhin bekannten naturgesetzlichen Kausalzusammenhängen

18
Q

irrealer (abergläubischer) Versuch

A

Täter versucht Ziel mit irrealen, der menschlichen Beherrschung entzogenen Mitteln zu erreichen

19
Q

unbeendeter Versuch

A

Täter glaubt noch nicht alles getan zu haben, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist

20
Q

beendeter Versuch

A

Täter glaubt alles erforderliche getan zu haben, was nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung erforderlich ist

21
Q

Planungshorizont beim Versuch

A

Vorstellungsbild des Täters vor der Tatausführung

22
Q

Rücktrittshorizont beim Versuch

A

Vorstellungsbild des Täters nach der letzten Ausführungshandlung

23
Q

Rücktrittseinheit beim Versuch

A

einzelne Betätigungsakte
durch gemeinsames subjektives Element verbunden und
derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang,
dass das Handeln als einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint

24
Q

Leichtfertigkeit

A

Leichtfertig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.

25
Q

Objektive Fahrlässigkeit

A

objektiv fahrlässig handelt, wer sich
objektiv pflichtwidrig verhält und
dadurch objektiv vorhersehbar einen Tatbestand verwirklicht

26
Q

Fahrlässigkeit: objektiver Sorgfaltspflichtverstoß

A

Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

27
Q

Fahrlässigkeit: objektive Vorhersehbarkeit

A
objektiv vorhersehbar ist alles, was ein
gewissenhafter und verständiger
Angehöriger des Verkehrskreises des Täters
nach allgemeiner Lebenserfahrung
erkennen konnte
28
Q

Fahrlässigkeit: individuelle Vorhersehbarkeit

A

Erfolg muss vom Täter
in seiner konkreten Lage
nach seinem persönlichen Wissens- und Erfahrungsstand
voraussehbar gewesen sein

29
Q

Tatherrschaft

A

vom Vorsatz umfasstes In-den-Händen-Halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs

30
Q

Mittäterschaft

A

bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aufgrund eines gemeinsamen Tatplans

= seinen Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils wollen

31
Q

Bestimmen i.S.d. § 26

A

Hervorrufen des Tatentschlusses beim Täter

Voraussetzung: konkrete Tat, konkreter Täter